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Anwesenheitspflich an einem Samstag

 
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devastator
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 19:07    Titel: Anwesenheitspflich an einem Samstag Antworten mit Zitat

Hallo,


ich habe folgendes Problem:

Unsere Schule ( in Baden-Württemberg) meint, die Schüler zur Anwesenheit an einem unterrichtsfreien Samstag verpflichten zu können. Der Grund dafür ist die Renovierung der Schule durch die Schüler. Sprich, die Schüler müssen die Schule streichen etc.. Ich bin der Meinung, dass dies nicht ganz in Ordnung sein kann; weder die Pflicht zu Streichen noch die Pflicht an einem sonst unterrichtfreien Samstag zu erscheinen.

Nun meine Frage, hat die Schule das Recht die Schüler auf einen Samstag zu verpflichten?
Hat man als Schüler, etl. mit anderen Terminen an besagtem Samstag, das Recht der Schule fernzubleiben?
Und, kann die Schule einen zwingen das Schulgebäude zu streichen.

Uns ist auch noch durh den Kopf gegangen, wie es im Falle eines Arbeitsunfalles mit der Verischerung aussieht.

Danke schonmal für die Hilfe

Gruß
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 23:04    Titel: Re: Anwesenheitspflich an einem Samstag Antworten mit Zitat

devastator hat folgendes geschrieben::
Hallo,


ich habe folgendes Problem:

Unsere Schule ( in Baden-Württemberg) meint, die Schüler zur Anwesenheit an einem unterrichtsfreien Samstag verpflichten zu können.
Bei Klassenfahrten mach' ich das auch. Mitgegangen, mitgefangen.
Zitat:
Der Grund dafür ist die Renovierung der Schule durch die Schüler. Sprich, die Schüler müssen die Schule streichen etc.. Ich bin der Meinung, dass dies nicht ganz in Ordnung sein kann; weder die Pflicht zu Streichen noch die Pflicht an einem sonst unterrichtfreien Samstag zu erscheinen.
Was ist denn die Vorgeschichte dazu? Grundlos geht das sicher nicht - aber ich vermute mal, es gibt Gründe Mr. Green

Zitat:
Nun meine Frage, hat die Schule das Recht die Schüler auf einen Samstag zu verpflichten?
Kommt auf die Schulart an. Im Prinzip ja.
Zitat:
Hat man als Schüler, etl. mit anderen Terminen an besagtem Samstag, das Recht der Schule fernzubleiben?
Kommt drauf an.
Zitat:
Und, kann die Schule einen zwingen das Schulgebäude zu streichen.
Kommt drauf an. Berufsschule; Klasse für Maler- und Lackiererhandwerk? Definitiv ja. Grundschule: Eher nein.

Zitat:
Uns ist auch noch durh den Kopf gegangen, wie es im Falle eines Arbeitsunfalles mit der Verischerung aussieht.
Arbeitsunfall? Dann muss es ein Berufsschüler sein. Dann ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
Für Schulunfälle allerdings der Gemeindeunfallversicherungsverband.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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devastator
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Klassenfahrten ist das ja in Ordnung, die werden ja rechtzeitig angekündigt und man geht da ja auch freiwillig mit. Also bei uns zumindest gibt es die Möglichkeit zu Hause zu bleiben.

Die Vorgeschichte dazu ist die, dass das Gebäube vor 4 Jahren gestrichen wurde. Weiteres gibt es nicht, außer das die Stadt kein Geld hat die Schule streichen zu lassen und somit der Schulleiter die "grandiose" Idee hatte die Schüler sollen das machen. Also es ist keine "Strafarbeit", falls du das meinst.

Es handelt sich um ein Gymnasium. Dürfen die uns zwingen zu streichen?
Und noch eine Frage, woher kommt das Recht, die Schüler am Samstag ( einem sechsten Tag der Woche) kommen zu lassen. Gilt da nicht auch die 5-Tage-Woche?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

devastator hat folgendes geschrieben::
Dürfen die uns zwingen zu streichen?


Ich finde im Schulgesetz Ba-Wü keine Grundlage für die Anorndnung von "Hand- und Spanndiensten".

devastator hat folgendes geschrieben::
Und noch eine Frage, woher kommt das Recht, die Schüler am Samstag ( einem sechsten Tag der Woche) kommen zu lassen. Gilt da nicht auch die 5-Tage-Woche?


Eine 5-Tage-Woche gibt es an baden-württemgergischen Schulen nicht zwingend: § 47 Abs. 3 Nr. 2 SchulG Ba-Wü: Die Schulkonferenz entscheidet nach Maßgabe dieses Gesetzes über die Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Wochentage. (Hervorhebung von mir)
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo devastator,
Zitat:
Die Vorgeschichte dazu ist die, dass das Gebäube vor 4 Jahren gestrichen wurde. Weiteres gibt es nicht, außer das die Stadt kein Geld hat die Schule streichen zu lassen und somit der Schulleiter die "grandiose" Idee hatte die Schüler sollen das machen.

Es handelt sich um ein Gymnasium.
Nach 4 Jahren schon müssen in einem Gymnasium die Innenwände neu gestrichen werden?
Ist das normal?
Gibts da an dem Gymnasium nichts Wichtigeres? Ist G8 dort gut umgesetzt?

Zitat:
woher kommt das Recht, die Schüler am Samstag ( einem sechsten Tag der Woche) kommen zu lassen. Gilt da nicht auch die 5-Tage-Woche?
Formaljuristisch ist in Baden-Württemberg noch immer an jedem zweiten Samstag Unterricht, wenn die Schulkonferenz nichts anderes beschließt. Die Schulkonferenz muss jedes Jahr neu beschließen, dass alle Samstage frei sind. Und wenn die Schulkonferenz beschlossen hat, dass alle Samstage frei sind, dann muss erst ein neuer Schulkonferenzbeschluss her, dass dieser eine Samstag zum verpflichtenden Anwesenheitstag wird. Würde ich zumindest vermuten.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
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devastator
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Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es auch nich normal, nach nur so kurzer Zeit neu zu streichen. Die Räume sehn noch nichtmal besonders dreckig aus. Die üblichen gebrauchsspuren die Hunderte von Leuten täglich dort lassen. Aber ich denke das ist für eine Schule in Ordnung.
An der Schule gibts natürlich wichtigeres zu tun. Ob G8 gut umgesetzt ist kann ich nicht beurteilen, aber die Dinge die meine Klasse betreffen sind alle miserabel. Bin froh sobald ich dort weg bin. das einzige Ziel des Schulleiters besteht sowieso nur darin, die Schule nach außen hin gut dastehen zu lassen. So auch dieses Projekt, Prestige halt.

Wenn jetzt also bei uns beschlossen ist, dass alle Samstage im Schuljahr frei sind, so kann die Schule uns also nicht zwingen am Samstag zu kommen oder müssen wir da trotzdem hin und streichen?

Danke für die Hilfe
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo devastator,
Zitat:
Wenn jetzt also bei uns beschlossen ist, dass alle Samstage im Schuljahr frei sind, so kann die Schule uns also nicht zwingen am Samstag zu kommen oder müssen wir da trotzdem hin und streichen?
Ich habe keine verbindliche Regelung gefunden, was alles als außerunterrichtliche Schulveranstaltung deklariert werden darf und was nicht, auch nicht in der Schulbesuchsverordnung. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich also davon ausgehen, dass die Festlegung des Termins und der Inhalte von außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen prinzipiell zu den pädagogischen Freiheiten von Lehrern und Schulleiter gehört.

Für die Einberufung einer Schulkonferenz-Sitzung dürfte es zu spät sein.

Da bleibt wohl nur die individuelle Prüfung des Gesundheitszustands mit ggf. unverzüglicher schriftlicher Entschuldigung innerhalb der üblichen Fristen.

Zitat:
An der Schule gibts natürlich wichtigeres zu tun. Ob G8 gut umgesetzt ist kann ich nicht beurteilen, aber die Dinge die meine Klasse betreffen sind alle miserabel. Bin froh sobald ich dort weg bin. das einzige Ziel des Schulleiters besteht sowieso nur darin, die Schule nach außen hin gut dastehen zu lassen. So auch dieses Projekt, Prestige halt.
Wie sehen das die gewählten Eltern- und Schülervertreter?

Und was halten die bei der Stadtverwaltung für die fachgerechte Durchführung von Schönheitsreparaturen nach angemessenen Fristen Zuständigen von dieser Laienveranstaltung? Wissen die überhaupt schon davon? Sind nicht vielleicht durch die laienhaft zu erwartende Durchführung der möglicherweise überhaupt noch nicht nötigen Arbeiten ggf. auch Schäden an Mobiliar, Fußböden etc. zu erwarten, die die Stadtverwaltung vorbeugend veranlassen sollten, beim Schulamt nachzufragen, ob solche Schäden ggf. durch die Berufshaftpflichtversicherung des Schulleiters gedeckt sind? Eigentlich würde ich erwarten, dass die Berufshaftpflichtversicherung eine Risikoübernahme ablehnt, weil für die Schulgebäude die Stadt als Schulträger und nicht der beim Land als Beamter tätige Schulleiter zuständig ist. Somit wäre der Schulleiter privat haftbar gegenüber der Stadt für das, was er da mit den Gebäuden der Stadt veranstalten will.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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