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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.07.08, 20:07 Titel:
Anwalt: zivilrechtliche Schritte zum Schadensersatz / Schmerzensgeld
Anzeige: strafrechtliche Verfolgung (bringt einem aber kein Geld) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.07.08, 00:21 Titel:
Zitat:
wieso bringt einem die anzeige kein geld ?
Weil eine Strafanzeige nur dazu dient, den Staat darauf aufmerksam zu machen, daß da jemand bestraft werden sollte. Wenn das Strafverfahren Geld bringt (abgesehen von Adhäsionsanträgen, aber das würde jetzt wirklich zu weit führen), dann allenfalls dem Staat, wenn der Täter zu einer Geldstrafe verurteilt wird.
ich hätte ihn dich wegen körperverletzung anzeigen können ?
Klar, dann wäre er vom Staat(!) ggf. wegen der Körperverletzung strafrechtlich verurteilt worden. Der Strafrichter entscheidet aber eher über so Dinge wie Freiheits- oder Geldstrafe oder Sozialstunden usw. für den Täter, je nach dem. Da hat der Geschädigte außer Genugtuung wenig von.*
Zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz blieben dann i.d.R. also immer noch separat einzufordern.
Da Strafrecht und ZIvilrecht i.d.R. zwei unterschiedliche Dinge sind, gibt's in Fällen, die beides betreffen, also kein "entweder/oder" sondern wenn, dann ein "sowohl als auch".
Gruß
Rena
* Zumindest in den meisten Fällen. Hab hier und da auch schon von Adhäsionsverfahren gelesen, in denen beides entschieden wird. Die sollen aber eher selten sein und da begeb ich mich als Laie wohl auch auf strafprozessordnungstechnisches Glatteis, insofern also nur am Rande erwähnt.
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