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Unterschied zwischen Anwalt oder Anzeige

 
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Kingvisse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 19:09    Titel: Unterschied zwischen Anwalt oder Anzeige Antworten mit Zitat

Hallo...
mein freund hat mich vor nen paar tagen verletzt.

Wir zum anwalt das gemeldet und er nen brief an meinen freund geschrieben , sie sollen das der versicherung melden.

Wo wäre jetzt der unterschied zur ner anzeige gewesen ?
wäre die schlimmer für die Familie gewesen ?

Denn mein freund glaubt wir haben ihn angezeigt , weis jedoch nicht wie ich ihn das mit dem anwalt und der anzeige erklären soll ...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Anwalt: zivilrechtliche Schritte zum Schadensersatz / Schmerzensgeld
Anzeige: strafrechtliche Verfolgung (bringt einem aber kein Geld)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kingvisse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

wieso bringt einem die anzeige kein geld ?
ich hätte ihn dich wegen körperverletzung anzeigen können ?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wieso bringt einem die anzeige kein geld ?

Weil eine Strafanzeige nur dazu dient, den Staat darauf aufmerksam zu machen, daß da jemand bestraft werden sollte. Wenn das Strafverfahren Geld bringt (abgesehen von Adhäsionsanträgen, aber das würde jetzt wirklich zu weit führen), dann allenfalls dem Staat, wenn der Täter zu einer Geldstrafe verurteilt wird.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kingvisse hat folgendes geschrieben::
ich hätte ihn dich wegen körperverletzung anzeigen können ?

Klar, dann wäre er vom Staat(!) ggf. wegen der Körperverletzung strafrechtlich verurteilt worden. Der Strafrichter entscheidet aber eher über so Dinge wie Freiheits- oder Geldstrafe oder Sozialstunden usw. für den Täter, je nach dem. Da hat der Geschädigte außer Genugtuung wenig von.*

Zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz blieben dann i.d.R. also immer noch separat einzufordern.

Da Strafrecht und ZIvilrecht i.d.R. zwei unterschiedliche Dinge sind, gibt's in Fällen, die beides betreffen, also kein "entweder/oder" sondern wenn, dann ein "sowohl als auch".

Gruß
Rena

* Zumindest in den meisten Fällen. Hab hier und da auch schon von Adhäsionsverfahren gelesen, in denen beides entschieden wird. Die sollen aber eher selten sein und da begeb ich mich als Laie wohl auch auf strafprozessordnungstechnisches Glatteis, insofern also nur am Rande erwähnt.
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Kingvisse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

könnte ich neben der anzeige noch von meinem anwalt aus geld verlangen ?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, man kann beides machen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
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Kingvisse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

okay danke euch allen .. ihr könnt das hier closen Smilie
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