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Rechtsanwaltsbewertung

 
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conni000
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Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 18:10    Titel: Rechtsanwaltsbewertung Antworten mit Zitat

Jeder kennt sie - die neuen Bewertungsportale wie spickmich, wo Schüler die Lehrer bewerten.

In der Schweiz gibt es schon das portal anwaltsvergleich.

Ist so etwas auch bei uns für Freiberufler wie Anwälte oder steuerberater denkbar ?
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Also das
Zitat:
Denn bekanntermaßen, ist jeder Anwalt nur so gut wie sein Mandant

hätte ich gerne näher erläutert.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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conni000
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Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 19:23    Titel: Dr.Fakeman ist online Antworten mit Zitat

Danke für den Tip,

hier noch einmal der Hinweis, daß man die Kunstfigur des Dr.fakemann testweise bewerten kann.

[Link nicht erlaubt. Metzing] ist der link

das müsste also ähnlich sein wie bei dem anwaltsvergleich.
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Monika_XS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 02:44    Titel: Abwarten... Antworten mit Zitat

Hallo,

Bewertungsportale auch wohl für Rechtsanwälte gibt es bereits. Wie die Rechtslage dazu aussieht wüsste ich auch gerne. Wie man jedoch die Aussagen in diesen Portalen bewerten kann ist die Kehrseite der Medaille. Möglicherweise nutzen auch RA diese Portale um sich selber in den Himmel zu loben, das Internet bietet ja eh schon vielfältige Möglichkeiten auch in dieser Richtung tätig zu werden. Es bleibt dann wohl die gute alte Mundpropaganda als Empfehlung oder auch als No-Go.

Eine weitere Möglichkeit sind Vereine zum Schutz von Mandanten. Gibt es auch bereits, wie viele weiß ich nicht. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit der „RA-Selbstwerbung“, also bleibt es abzuwarten, was sich in dieser Richtung entwickelt…

Der beste Schutz scheint mir ein paar Regeln zu beachten z.B. nicht zu schnell Vollmachten usw. unterschreiben, alles Gesprochene mit Datum usw. kurz notieren und bei Terminen unabhängigen Zeugen mitnehmen (kann auch dem eigenen Verständnis auf die Sprünge helfen) usw.

Mit freundlichen Grüßen
_________________
Frei nach Stromberg:
Am Ende fällt der Stier und nicht das rote Tuch Winken
Rote Punkte - Herzlich Wilkommen Smilie
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 06:45    Titel: Re: Abwarten... Antworten mit Zitat

Monika_XS hat folgendes geschrieben::

Der beste Schutz scheint mir ein paar Regeln zu beachten z.B. nicht zu schnell Vollmachten usw. unterschreiben,


Das ist nebenbei auch der beste Schutz gegen ein Tätigwerden des Anwalts. Winken
_________________
Null Komma
***
nix
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Monika_XS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wayne,

Ironie Smiley Nix Vollmacht, na wenn das dann wirklich hilft... endlcih habe ich es verstanden

Mit freundlcihen Grüßen
_________________
Frei nach Stromberg:
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martinaklug
Fake


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 03:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist so etwas auch bei uns für Freiberufler wie Anwälte oder steuerberater denkbar ?


Denkbar ist das sicherlich aber ob es gewollt ist? Es gibt ja auch in Deutschland keine wirkliche Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit usw.
Alles das richtet sich in der Regel an den Interessen der Machthabenden also besonders der Justiz/Staat und der Wirtschaft/Geld.

Das zweite Problem ist natürlich wieviel man mit so einem Portal anfangen kann.
Mandant: Können wir das Gericht nicht bitten mir Recht zu geben?
Anwalt (obwohl Mandant kein Recht hat und Anwalt das in etwa weiss, er hat sich mit dem Fall so gut wir gar nicht befasst): Sie werden nicht um ihr Recht bitten, SIE werden dass ihnen zustehende Recht verlangen, denn das steht Ihnen zu!
Das Verfahren ging für zig tausend EUR in die Hose. Die Richter haben alles falsch gemacht, diese wollten uns nicht IHR zustehendes Recht geben. Der Anwalt verstarb.

Mandant geht zu neuem Anwalt um eine gleiches Verfahren zu führen und erzählt wie toll dieser Anwalt war, der hat ihm Recht gegeben aber die Richter, die haben nix getaugt!
Neuer Anwalt (bearbeitet die Probleme bis ins kleinste Detail) erklärt, dass ein neues Verfahren keinerlei Aussichten auf Erfolg hat.
Der Mandant wollte dann die Anwaltsgebühr zurück haben von diesem äusserst bösem Anwalt und der war Böse, böse.

Das ist der Lohn der Guten Tat. Wenn Sie in Rechtsforen kompetente rechtliche Hinweise geben in stundenlanger Arbeit ausgearbeitet und die Antwort ist für den Fragesteller positiv, dann erhalten Sie in weniger von 100 Fällen eine Danksagung.
Wenn die Antwort für den Fragesteller schlecht ausfällt, dann erhalten Sie in weniger als 10000 Fällen einen Dank und in mehr als 1000 Fällen eine Beschimpfung. Je kompetenter Sie sind umso eher dürften Sie auch aus den Foren geworfen werden.
Wobei die Kompetenz ihrer Antworten bereits auch gerne gefühlsmäßig am Wortlaut des Pseudonyms festgemacht wird. DirtyEvilLuzifer zeugt nicht von großer Kompetenz und gleichzeitig kann es sein, dass sich viele Forenmitglieder (tendenziell) auf Sie stürzen, wenn Sie dann auch noch eine für den Fragesteller negative Antwort vergeben (müssen) aufgrund der Rechtslage.
Gerade in Bereichen wo es um Macht geht gibt es nichts wichtigeres als das Ansehen von Personen (Auch der Mandant wird den Anwalt mit dickstem Auto toll finden und auch er wird in der Justiz sinngemäß entsprechend teilweise genauso bemessen) und Gefühlsgedusel und viele Alltagsweissheiten.

In einem solchen Bewertungsportal käme dann alles in einem Mischmasch zusammen.

Eine Zeitschrift hatte das zum Schweizer Portal schon einmal in einem Artikel beschrieben:

Anwaltvergleich Seltsame Noten für Juristen
Erregte Gemüter bei Anwälten: Im Internet können Klienten sie beurteilen. Der missglückte Versuch eines nötigen Unterfangens.

Das gleiche gilt ja dann auch für Richter. Selbst zaghafteste Versuche der Richterbewertung werden hier in Deutschland im Keim durch Richter und Juristen, die den Richtern für ihr Ansehen der Person und gewährte Vorteile dienlich sein wollen, erstickt und dürfen auf keinen Fall sein. (Es gab allerdings schon einige geheime Studien). Hat man was zu verbergen?
In der USA ist es eher umgekehrt. Dort gibt es auf Titelblättern auf Tageszeitungen die neuesten Bewertungsprofile von Richtern. Das ist vielleicht wieder etwas übertrieben wobei die Bewertungen als solche aber recht kompetent sind.
Das nötige Unterfangen wäre somit sicherlich ein Mittelweg.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das klingt doch schon wieder nach unserem Herrn F.L. Böse
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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conni000
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Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 14:27    Titel: [Link nicht erlaubt] Antworten mit Zitat

Schon bekannt ?

Ein neues Portal ist freigeschaltet:

Unter [Link nicht erlaubt. Sperre wegen erneuten gezielten Verstoßes gegen die Forenregeln. Metzing] kann man Kollgen benoten.
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