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schadensersatz brandstiftung eid. vers. erziehungsberechtigt

 
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arnold20616
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 18
Wohnort: franken

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 19:27    Titel: schadensersatz brandstiftung eid. vers. erziehungsberechtigt Antworten mit Zitat

hallo,
ein 14 jähriger schießt eine silvesterrakete in ein haus,dachstuhl brennt aus,täter ermittelt,haus unterversichert,versicherung bezahlt,restschaden ca.10000€,täter gibt bei polizei an bei senem vater haftpflichtversichert zu sein,rechtskräftiges urteil gegen täter der noch minderjährig ist,urtei nur gegen täter nicht gegen erziehungsberechtigten,zwangsvollstreckung,täter hat kein geld oder anderes vermögen,hat eidestattlicher versicherung geleistet,
das war der kurzbericht,jetzt die fragen.
hat der anwalt geschlampt die erziehungsberechtigten nicht mit zur rechenschaft zu ziehen?
geht das noch im nachhinein wenn der täterr im märz 18 jahre wird?
habe ich noch andere möglichkeiten?
wenn ja eine haftpflichtversicherung besteht gibt es möglichkeiten diese zu erfahren?
kann der anwalt belangt werden wenn er er verpasst hat sich an die eltern zu wenden?
was gibt es noch für möglichkeiten?
gruss
arnold
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

arnold20616 hat folgendes geschrieben::
hallo,
ein 14 jähriger schießt eine silvesterrakete in ein haus,dachstuhl brennt aus,täter ermittelt,haus unterversichert,versicherung bezahlt,restschaden ca.10000€,täter gibt bei polizei an bei senem vater haftpflichtversichert zu sein,rechtskräftiges urteil gegen täter der noch minderjährig ist,urtei nur gegen täter nicht gegen erziehungsberechtigten,zwangsvollstreckung,täter hat kein geld oder anderes vermögen,hat eidestattlicher versicherung geleistet,
das war der kurzbericht,jetzt die fragen.
hat der anwalt geschlampt die erziehungsberechtigten nicht mit zur rechenschaft zu ziehen?
geht das noch im nachhinein wenn der täterr im märz 18 jahre wird?
habe ich noch andere möglichkeiten?
wenn ja eine haftpflichtversicherung besteht gibt es möglichkeiten diese zu erfahren?
kann der anwalt belangt werden wenn er er verpasst hat sich an die eltern zu wenden?
was gibt es noch für möglichkeiten?
gruss
arnold



Der Anwalt hat wahrscheinlich aus guten Gründen von einer Inanspruchnahme der Eltern abgesehen. Erfahrungsgemäß können Eltern in vielen Fällen nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Wenn Sie nichts konkretes gegen die Eltern in der Hand hatten, war es richtig, die Eltern nicht zu verklagen, da Sie ansonsten zusätzliche Anwaltskosten hätten tragen müssen.

Gegen die Haftpflichtversicherung haben Sie keine direkten Ansprüche. Sie könnten die Ansprüche des Versicherten gegen seine Versicherung höchstens pfänden lassen. Dazu müssten Sie aber die Versicherung kennen.
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