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ich habe eine fondgeb. LV für meinen Sohn abgeschlossen.
Als ich mir die Durchsrift meines Antrages einen Tag später noch mal durchgelesen habe, fiel mir auf, dass der mtl. Beitrag um 2,35 Euro nach oben von meinem eigentlich gewünschten Beitrag von glatten 25 Euro abwich. Daraufhin bat ich telefonisch meinen Versicherungsvertreter dies noch mal zu korrigieren. Als ich dann nach vier Wochen die Police erhalten habe befand ich mich den 1. Tag in einer Mutter-Kind-Kur und konnte dadurch mein 14-tägiges Widerspruchsrecht nicht wahrnehmen. In der Police war 1. der mtl. Betrag nicht berichtigt worden und 2. fiel mir leider auch da erst auf, dass die Laufzeit 47 Jahre beträgt, womit ich auch nicht mit einverstanden bin.
Ich bat meinen Vers.Vertreter die Police nach meinen Wünschen zu ändern:
Laufzeit 30 Jahre und mtl. Beitrag 25 Euro, ansonsten würde ich sofort kündigen.
Als dieser sich nach einer Woche nicht wieder bei mir meldete, habe ich die Versicherung gekündigt. Am nächsten Tag kam eine neue Police mit einem Schreiben, dass die alte Police ungültig ist. Der Betrag wurde nun zwar korrekt geändert aber die Laufzeit beträgt darin nur noch 20 Jahre. Ab 30 Jahren hat man nämlich ein Verlängerungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung und im Todesfall würde die Vers. bis zum 27. Ljahr des Kindes weiterzahlen. Da die Police also wieder nicht meinen Wünschen entsprach, habe ich diesmal von meinem Widerspruchsrecht gebrauch gemacht.
Jetzt antwortet mir die Verischerung wieder so, als ob ich denen ein Kündigungsschreiben zugeschickt hätte. Habe ich durch die neue Police nicht ein erneutes Widerspruchsrecht gehabt?
Mit freundlichen Grüßen
Wahrscheinlich hat sich Ihre Kündigung mit der Zusendung der letzten Police postalisch überschnitten und die Versicherung hat Ihre Kündigung angenommen? Haben Sie denn schon einmal versucht, mit der Versicherung zu kommunizieren, zum Beispiel durch einen Telefonanruf bei dem Sachbearbeiter?
danke für Ihre Stellungnahme !
Ja, da hat sich wohl die Kündigung mit der neuen Police etwas überschnitten, aber ich wusste ja nicht ob da überhaupt noch eine kommt.
Aber die Versicherung hat mir nach der Kündigung der 1. Police geschrieben, dass ich den Vertrag frühestmöglich auf den Schluss des ersten Vers.Jahres kündigen kann, vorausgesetzt mein Schreiben trifft rechtzeitig ein - Hä? Mein Kündigungsschreiben haben die doch schon !
Als ich die neue Police dann bekam wurde mir mitgeteilt, dass die 1. Police ungültig ist. Ich habe dann für die neue Police fristgerecht Widerspruch eingelegt und nun bekomme ich daraufhin haargenau das gleiche Antwortschreiben der Versicherung.
Den Sachbearbeiter wollte ich erst anrufen oder anschreiben, wenn ich mir ein bisschen sicher sein kann, dass die 1. Police duch die 2. Police wirklich ungültig geworden ist (Policennummern sind identisch).
Weil eines ist doch klar , die werden mich nicht so einfach da raus lassen .
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