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Beitragserhöhung bei Krankenzusatzversicherung

 
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Versicherungsfrusti
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.04, 14:08    Titel: Beitragserhöhung bei Krankenzusatzversicherung Antworten mit Zitat

Zur Absicherung diverser Risiken, die die GKV nicht übernimmt (z.B. Sehhilfen, Zahnersatz, etc.), werden von vielen privaten Versicherern sog. Krankenzusatzversicherungen angeboten. Smilie

Wenn eine Krankenzusatzversicherung schon ein paar Jahre läuft, kann der Versicherer den Beitrag erhöhen bzw. gibt es Höchstgrenzen (z.B. Erhöhung um 10% zulässig, Erhöhung um 20% nicht...)? Geschockt

Kann man einer Beitragserhöhung aufgrund eines Gutachtens eines "unabhängigen Sachverständigen" widersprechen? Verrückt

Muss der Versicherer das Gutachten eines sog. "unabhängigen Sachverständigen" veröffentlichen? Verlegen

Bitte gebt kurz Antwort.

Grüsse
Martin
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich sind die Beitragshöhen in der PKV abhängig von der Höhe der Versicherungsleistungen. Weichen diese von den Vorjahren um mehr als 10 % nach oben ab, so darf der Versicherer die Beiträge erhöhen - Obergrenzen gibt es dabei nur innerhalb des wirklichen Mehraufwandes innerhalb der betreffenden Tarifgruppe.
Im Zweifel rechenschaftspflichtig ist der Krankenversicherer nur der Aufsichtsbhörde gegenüber.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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