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Ist das rechtens?

 
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Pia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.01.05, 09:39    Titel: Ist das rechtens? Antworten mit Zitat

Jemand bekommt von einer Versicherung die Kündigung des alten Vertrages .

Beiliegend ein Angebot für einen neuen Vertrag, natürlich teurer. Angeblich stand nun aber irgendwo auf einer der Seiten des Angebotes, das das Angebot gültig wird wenn man nicht schriftlich wiederspricht (das Angebot liegt nicht mehr vor).

Es kam aber kein weiterer Schriftverkehr von der Versicherung ... ist dieses Vorgehen rechtens? Zumindest ist das doch äußerst fragwürdig ?
Kann man rechtlich vorgehen gegen soleche "Angebote"?
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luckydaisy72
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Niederbayern

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
viele Versicherer sind momentan dabei, ihren Bestand zu sanieren. Soll heißen: Uralte Verträge die wenig Beitrag zahlen sollen umgewandelt werden in neue Verträge mit höherem Beitrag. Um das ganze rechtlich richtig zu machen, ist es erforderlich, diese bestehenden Verträge zu kündigen. Da man den Kunden aber nicht verlieren will, bietet man ihm gleichzeitig an, sich über einen Neuvertrag zu versicheren. Damit das Verfahren "vereinfacht" wird, wird meist angeboten, daß der VN mit der Zahlung der nächsten Prämie mit dem Neuvertrag einverstanden ist. Also: Wenn du die Prämie zahlst hast du einen Neuvertrag - wenn nicht - ist der Vertrag beendet und du musst dir eine neue Versicherung suchen
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dieses Vorgehen der Versicherer finde ich interessant und ausgesprochen fragwürdig, da der Versicherer in den meisten Konstellationen überhaupt kein ordentliches Kündigungsrecht hat. Möglicherweise könnte hier ein Mißstand im Sinne des § 87 VAG gegeben sein, sodass es angezeigt sein könnte, die Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) hierüber mal zu informieren.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo StuWa,

wie kommst du darauf, dass der Versicherer kein ordentliches Kündigungsrecht hat? Den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers kenn ich nur aus der Krankenversicherung. Alle anderen Sparten (KFZ, Sach, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall) können vom Versicherer zum Ablauf gekündigt werden. Leben wird gewöhnlich für bestimmte Zeitdauer geschlossen, do dass sich dort die Frage der ordetnlichen Kündigung nicht stellt.

Aber die Sparten, die ein Kompositversicherer betreibt, können natürlich vom Versicherer gekündigt werden.

Grüße, Mogli
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

nach genauerer Lektüre des § 8 VVG muss ich Dir in der tat Recht geben, was das ordentliche Kündigungsrecht der Vertragsparteien angeht. Insoweit halte ich das vorgesagte aus meinem Forumsbeitrag hier selbstverständlich nicht mehr weiter aufrecht und nehme auch den Hinweis auf einen möglichen Mißstand im Sinne des § 87 VAG zurück. Lasst also in dieser Frage die Aufsichtsbehörde aus dem Spiel.

Ansonsten danke ich für den Hinweis, der hier auch zu meinen Kenntnissen erweiternd beigetragen hat.
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