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Darf ein Anwalt für andere Rechnung schicken?

 
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Angie 71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 12:49    Titel: Darf ein Anwalt für andere Rechnung schicken? Antworten mit Zitat

Ein Paar geht zum Anwalt und beschwert sich dort über die Nachbarn (uraltes Ding, welches immer mal wieder auflodert). Der Anwalt verfasst einen Fünfzeiler und hängt gleich seine Kostennote mit dran. Dies wird dann per Einschreiben an die Nachbarn geschickt. Ist das rechtens???
Eigentlich muss doch (zunächst) der "die Musik bezahlen, der sie bestellt", oder?
Sonst geht doch demnächst jeder los, beschwert sich und lässt gleich die Rechnung dafür mitschicken.
Frage Frage Frage
Wie soll sich der Nachbar verhalten?

LG und Danke
Anja
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Kostenerstattungsanspruch besteht, ist es üblich, die Gegenseite durch Übersendung der Kostennote zur Zahlung aufzufordern.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Falls das Anliegen des Mandanten berechtigt ist, ist die Gegenpartei nicht notwendig aber doch üblicherweise zur Tragung der Kosten verpflichtet. Diese Schuld kann der anwalt selbstverständlich in Vertretung seiner Mandanten zusammen mit dem Ausgangsbegehr geltend machen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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