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Verfasst am: 23.07.08, 12:49 Titel: Darf ein Anwalt für andere Rechnung schicken?
Ein Paar geht zum Anwalt und beschwert sich dort über die Nachbarn (uraltes Ding, welches immer mal wieder auflodert). Der Anwalt verfasst einen Fünfzeiler und hängt gleich seine Kostennote mit dran. Dies wird dann per Einschreiben an die Nachbarn geschickt. Ist das rechtens???
Eigentlich muss doch (zunächst) der "die Musik bezahlen, der sie bestellt", oder?
Sonst geht doch demnächst jeder los, beschwert sich und lässt gleich die Rechnung dafür mitschicken.
Wie soll sich der Nachbar verhalten?
Wenn ein Kostenerstattungsanspruch besteht, ist es üblich, die Gegenseite durch Übersendung der Kostennote zur Zahlung aufzufordern. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Falls das Anliegen des Mandanten berechtigt ist, ist die Gegenpartei nicht notwendig aber doch üblicherweise zur Tragung der Kosten verpflichtet. Diese Schuld kann der anwalt selbstverständlich in Vertretung seiner Mandanten zusammen mit dem Ausgangsbegehr geltend machen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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