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Nach meiner Scheidung geht es um den Zugewinn. Mein Anwalt hat ausgerechnet, dass mein Ex mir 8900 Euro als Zugewinn zahlen muss.
Nach einem Brief bekam ich eine Rechnung von 820 Euro.
Mein Ex hat mir aber nur 2100 Euro überwiesen, den Betrag den seine Anwältin ausgerechnet hat.
Wie wird der Streitwert berechnet? Ich finde 820 Euro unangemessen.
Der Streitwert errechnet sich aus dem Betrag, den der Anwalt von der Gegenseite fordert. Wenn er also einen Zugewinn von 8.900,- errechnet, dann berechnen sich hieraus seine Gebühren (nein, der Anwalt kann, um seine Gebühren zu erhöhen, nicht einfach einen Phantasiebetrag ansetzen ). _________________ Karma statt Punkte!
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