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Ein allgemeiner Fall hat sich so zugetragen: Herr A stellt einen Antrag bei der BVA, welcher abgelehnt wird. Auch der Widerspruch wird abgelehnt. Nun will Herr A Klage einreichen und, obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Anwalt beauftragen. Da aber Herr A nur über ein geringes Einkommen verfügt, will er Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe beantragen. Wo und wann (vor/nach der Klageeinreichung, nach oder vor Urteil) müsste er diese beatragen? Bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus!!
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