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ich versuche alles so kurz und präzise zu verfassen wie möglich.
Es geht darum welche Möglichkeiten habe.
Fall:
Nachbarin aus dem benachbarten Wohnblock (alt, senil und meines Erachtens auch psychisch gestört) klaut mir 2 Fahrräder.
Diese waren abgesperrt.
Heute, früh runter, Fehlanzeige davon.
Doch zum Glück ist eine Überwachungskamera installiert, die alles dokumentiert hat!
3:30 in der Früh!
Sie schleicht immer Mitternachts durch die Gegend, vor allem im Keller (dieser ist durchgängig für beide Wohnblöcke, und die Schlüssel sind gleich) und ich will gar nicht wissen was Sie dort treibt, aber klauen scheint einer ihrer Aktivitäten zu sein.
Leider fehlen mir Beweise, dass sie für den Wasserschaden bei meinem Keller verantwortlich ist, genauso die ganzen anderen Handlungen, die nicht normal sein können.
Polizei ist angerufen und kommt dann bald.
1. Strafanzeige
2. Schadensersatz für die 2 Fahrräder
Was für Möglichkeiten habe ich noch?
Auf jeden Fall will ich auch das Ordnungsamt (ist diese zuständig für Fälle geistig etwas Verwirrter Menschen?) anschreiben.
Sie sollte auf jeden Fall einen Besuch beim Psychiater machen.
schon mal in Betracht gezogen, mit den Angehörigen der alten Dame zu sprechen?
Von welchen anderen Handlungen ist hier die Rede?
Der "Schadensersatz" für deine Fahrräder dürfte mit der Rückgabe der Räder eigentlich erledigt sein, oder?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nun ja, es gibt da im Keller einen Waschraum und da steht logischerweise meine Waschmaschine.
Den Rest kannst du dir denken.
Ich habe heute doch einen großen Bereich abgesucht, nichts.
Mit der Rückgabe, ja vllt. dann werde ich überprüfen müssen, ob die Fahrräder auch im Zustand vor der Tat sind.
Achja:
Strafanzeige gilt ja nicht mehr. Denn es ist alles "handfest".
Strafrechtliche Verfolgung?
Bei Gerichtskosten müssen diese von Ihr übernommen werden und sonstige andere Kosten, die mit der Tat verbunden sind, oder?
Wenn die alte Dame geistig verwirrt ist, dann wird sie überhaupt nicht bestraft; dann ist sie nämlich schuldunfähig.
Schadensersatz wirst Du dann sehen, wenn sie das entsprechende Geld hat.
Ich würde mich mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst in Deiner Kommune in Verbindung setzen. Das wird die Polizei eventuell auch tun, aber nicht selten - jedenfalls nach meiner Erfahrung - sind diese Dienste nicht besonders scharf auf Arbeit, deswegen sollte man sich schon mal auf einen Kleinkrieg einrichten, bis die sich endlich um die Sache, heißt, um die eventuell verwirrte Frau, kümmern. Auf die Polizei hören die Dienste im Zweifel übrigens am wenigsten. Da hat der Privatmann bessere Möglichkeiten. _________________ Grüße,
Abrazo
Ja, das wird dann psychisches Gutachten entscheiden, veranlasst durch das Gericht.
Aber ich hoffe doch, dass da schon was unternommen wird, schließlich ist ein schweres Diebstahl kein Kavaliersdelikt.
Und die Strafverfolgen geht mir dann nichts mehr an oder kann ich das irgendwie mitverfolgen?
Achja:
Um es richtig zu stellen, es sind die beiden Fahrräder meiner Mutter und meiner Schwester.
Bzgl. Schadensersatz : Für meine Mutter ist das Fahrrad von nicht zu verachtender Relevanz.
Sie fährt damit zur Arbeit ( statt ca. 10 Min. nun über 30Min.). Man muss die Rückwege beachten.
Insgesamt ( 4x pro Tag)
Jetzt muss Sie zur Fuß zur Arbeit solange das Rad nicht zurück ist, außer sie fährt Bus oder kauft ein neues Rad.
Ich weiß nicht, was Du der Polizei erzählt hast.
Jedoch gehen Ermittlungen nicht von jetzt auf gleich, und es gibt auch dringenderes als Fahrraddiebstähle. Ein samt Ladung gestohlener LKW zum Beispiel ist auch nicht zu verachten.
Geh einfach mal zur örtlichen Polizeidienststelle hin und frag nach, die können Dir dann vielleicht gleich nen guten Rat geben. Wenn Du keine Anzeige gemacht hast, holst Du das dann eben nach. Ist kein Problem. _________________ Grüße,
Abrazo
Die hat wie geschildert schon ganz andere Sachen gemacht, aber das blieb nur bei Vermutungen, da wir keine Beweise hatten.
Nun geht Sie schon soweit, dass Sie fremdes Eigentum entwendet.
Die ist zwar verrückt, aber noch im Stande alles zu planen.
Nur hat Sie nicht mit der Infarotkamera gerechnet, denke ich.
Irgendwann ist die Geduld auch geplatzt, und es hat nichts mit Spießbürgertum zu tun, wenn ich der Sache jetzt so penetrant nachgehe.
Ja, das kann ich schon verstehen, dass die Ermittlungen nicht von gleich auf jetzt gehen.
Aber mit dem Strafantrag wird sich das auch ändern.
(Beweise und Zeugen habe ich schließlich)
Nachbarin aus dem benachbarten Wohnblock (.....) klaut mir 2 Fahrräder.
Diese waren abgesperrt.
wie kann man denn zwei "abgesperrte" Fahrräder klauen? Da muss man doch zuerst die Schlösser knacken. Ok, es gibt Leute, die können das, aber die in Frage kommende Dame (Nachbarin aus dem benachbarten Wohnblock alt, senil) dürfte wohl nicht soviel Kraft und Fingerfertigkeit haben, um ein Fahrradschloss mit dem Bolzenschneider aufzumachen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Und ja, die Kamera ist rechtmäßig dort installiert.
@Mogli : siehe Abrazo!
Lol!
Heute waren meine Schwester und Mutter bei der Polizei gewesen.
Das zieht sich alles hin. Fast nichts kommt in Gange.
Behördentum.....
Die Sachlage ist klar, aber trotzdem dauert es Wochen!
Das Problem ist dann, wenn die Alte kein Vermögen bzw. kein Einkommen hat!
Wer soll den Anwalt zahlen, wer soll die beiden neuen Fahrräder bezahlen?!
..... wer soll die beiden neuen Fahrräder bezahlen?!
.
na, die Hausratversicherung, sofern die Fahrräder ensprechend versichert (und ordnungsgemäß abgeschlossen) waren _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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