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Verfasst am: 29.07.08, 13:18 Titel: Prozesskostenbeihilfe als Student
Hallo,
habe eine Frage bezgl. des Freitbetrags zur PKH. Wenn ich als Student einen Nebenjob habe und durch dieses hauptsächlich meinen Lebensunterhalt bestreite, gibt es da eine Möglichkeit den Freibetrag als Erwerbstätigen anzurechnen?
Hallo, ich bin nur Laie, aber nach zwei erfolgreichen Versuchen mit PKH würde ich sagen: Ja.
Hier ein Tip, die wirklich fundierte Antwort zu bekommen:
Beim zuständigen Amtsgericht kann man mit Vorlage seiner Einkommensnachweise einen Rechtsberatungsschein bekommen, wenn man mittellos ist. Mit diesem kann man dann zum Anwalt seiner Wahl, bezahlt einmal 10 Euro und der Staat alles Weitere, was es an Verhandlungen vor einem Prozess gibt.
ALSO: Der Rechtspfleger oder Referendar in der Rechtshilfeantragstelle im Amtsgericht kann die Frage auf jeden Fall beantworten.
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