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Da gibt es keine Abteilung.
Entweder man lässt sich bei einem anderen Anwalt beraten oder man kürzt/verweigert die Zahlung und lässt sich verklagen.
Im gerichtlichen Verfahren muss der Anwalt zunächst die Höhe seiner Forderung begründen und ggfs. wird das Gericht bei der Rechtsanwaltskammer ein Gutachten zur Gebührenhöhe anfordern. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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