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Ein Anwalt vertritt eine Erbengemeinschaft aus 3 Personen. Darf er bei der ZV gegen einen Dritten die ZV-Gebühren erhöhen auf 0,9? Ich habe mal von einer Entscheidung zu Sozietäten gehört, wonach es (wohl aus Gründen der Schadensminderspflicht) geboten ist, dass nur im Auftrag eines Sozius vollstreckt wird. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dies auch bei Erbengemeinschaften gillt. Ich würde ja von einer Zulässigkeit der Erhöhung ausgehen.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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