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Wie teuer ist eigentlich eine Polizistenbeleidigung?
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Kann es sein, dass der Thread ein wenig vom Thema abgekommen ist? ....



Das ist passiert - war aber spannend !
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 31.07.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ich stimme DanielB vollumfänglich zu. Ich sehe hier keine Beleidigung!

2. @windalf: Ein Polizist im Dienst hat genau die gleichen Notwehrrechte wie jeder Otto-Normal-Bürger auch. Sollte es für den Normalbürger zulässig sein, bei einer Beleidigung die Kelle auszupacken um diesen Angriff zu beenden, dann ist es für einen Polizisten grundsätlich genauso zulässig. Völlig egal, wie das nun auf andere (drumrum stehende Personen) wirkt.
ABER: Man sollte bei dieser Überlegung nicht vergessen, Polizisten sind genau für solche Situationen ausgebildet worden. Da ein Richter immer eine Einzelfallentscheidung trifft kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die Ausbildung des Polizisten mitangesprochen wird und der Richter zu dem Schluß kommen könnte, dass der Polizist verbal und mental derart fit sein sollte, eine solche Situation anders zu klären.
Ich persönlich würde meinen Kollegen erstmal fragen, ob er sie noch alle aufem Zaun hat, wenn er schön die Kelle auspackt, weil irgendein Vollpfosten meint uns/ ihn beleidigen zu müssen.
Irgendwann ist natürlich der Punkt erreicht, wo auch ich eine Strafanzeige wegen Beleidigung schreiben würde.
Macht die Person dann weiter muss halt überlegt werden, ob es besser ist abzurücken oder ob die Person derart aggressiv (ob nur verbal oder später möglicherweise auch körperlich) dass von weiteren Straftaten auszugehen ist. Und falls von weiteren Straftaten ausgegangen werden muss, dann übernachtet die Person halt mal in nem gefliesten Raum und atmet gesiebte Luft... Sehr böse



3.
Ich muss allerdings für das Thema Beleidigung sagen, dass ich einen Schlag als Notwehraktion grundsätzlich für ungeeignet halte! Ein Schlag bewirkt nicht zwangsläufig die Beendigung des Angriffs. Es müsste schon derart hart zugeschlagen werden, dass der Angreifer (Beleidiger) k.o. zu Boden geht. Andernfalls gehe ich stark davon aus (insbesondere auf Grund diverser dienstlicher Erfahrung im Bereich Bleidigung und daraus resultierenden KV- Delikten) dass genau das Gegenteil bewirkt wird oder der Bleidiger seinen Angriff nun auf körperliche Art und Weise weiterausüben wird.
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ Thomas

erfolgt die Beleidigung durch Anspucken, so ist eine richtig kräftige Schelle manchmal tatsächlich die beste "Antwort".
Handelt es sich um hohle Worte, die nicht wirklich störend/ verletzend/ beleidigend sind, so stimme ich deinem Post zu. Fortdauernde "böse Wörter" kann man ggfls. auch durch eine Schelle beenden.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Fortdauernde "böse Wörter" kann man ggfls. auch durch eine Schelle beenden.

Also sollte ich mal so eine Schelle kassieren, kann ich für den Polizisten nur hoffen, dass er öfter Kampfsport trainiert als ich. Bei sowas ist meine Faust ziemlich schnell...

Ich beleidige allerdings Polizisten auch nicht um umgekehrt prallen Beleidungen an mir ab. Mir ist es Scheiss egal was andere Leute die ich nicht kenen von mir denken. Ich mache mir dann lieber einen Spaß drauf andere aufzuziehen als irgend jemanden zu beleidigen...

Aber da ja anscheinend jetzt die Märchenstunde ausgebrochen ist was alles ne Beleidung ist und sofort geandet werden kann mach ich auch mal mit...

Na da wäre ich ja mal gespant ob Polizist mit feuchter Aussprache z.B. bei der Frage "Was getrunken" die Schelle einfach so akzeptiert, weil Bürger und Autofahrer X das für ne Beleidung hält sich die Reste der letzten Mahlzeit von Polizist Y ins Gesicht flöten zu lassen..

Vermutlich würde Polizist Y wenn er die Schelle erhält sich umgehend bei Bürger x auf Knien kriechend entschuldigen, dass es gar nicht als Beleidigung gemeint war und der Bürger sich doch bitte wieder beruhigen soll. Sehr glücklich


Wie sieht es eigentlich aus. Ich bin ja absoluter Anti-Alkoholiker. Wenn mich ein Polizist bei der nächsten Autokontrolle fragt ob ich Alkoholiker konsumiert habe, dann müsste ich das doch eigentlich als Beleidgung auffassen und bevor er nochmal genauer (schwebt ja ein weiterer gegenwärtiger Angriff auf meine Ehre alleine zu denken ich würde Alk konsumieren) nachfragt das ganze mit einer Schelle schnell beenden Winken

PS: Den Fall mit dem Alk finde ich fast wirklich interessant. Für einen der dem Islam anhängt müsste es doch wirklich ne Beleidung sein wenn er gefragt wird...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 01.08.08, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
@ Thomas

erfolgt die Beleidigung durch Anspucken, so ist eine richtig kräftige Schelle manchmal tatsächlich die beste "Antwort".


Siehe flipmow's Antwort!
Der Kollege, der dies in meiner Anwesenheit tut, sollte übrigens damit rechnen, dass die Anzeige wegen Körperverletzung durch mich gefertig wird!

windalf hat folgendes geschrieben::

Den Fall mit dem Alk finde ich fast wirklich interessant. Für einen der dem Islam anhängt müsste es doch wirklich ne Beleidung sein wenn er gefragt wird...


Da i.d.R. Moslems nicht auf die Stirn tätowiert ist, dass sie Moslems sind und ich persönlich schon unzählige Moslems dienstlich getroffen habe, die sich einen Dreck um das Alkoholverbot für Moslems scheren, wir so eine Frage grundsätzlich nicht als Beleidigung aufgefasst. Den die meisten Moslems sind sich durchaus darüber im klaren, dass hier in Deutschland viele Glaubensbrüder den Koran etwas tolerantre auslegen, als sie es z.B. im Iran tun würden. Immer wieder lustig sind jedoch die Reaktionen, wenn man die jeweiligen Moslems nach z.B. Trunkenheitsfahrten fragt, wie wohl ihr Imam (wenn man dann noch den Namen des örtlichen Imams drauf hat werden die Augen i.d.R. noch ein bißchen größer) darauf reagiern würde, wenn er das alles wüsste. Winken
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
@ Thomas

erfolgt die Beleidigung durch Anspucken, so ist eine richtig kräftige Schelle manchmal tatsächlich die beste "Antwort".


Und regelmässig eine strafbare "Antwort".

lg flipmow


Aber: nicht rechtswidrig !
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Aber: nicht rechtswidrig !


Wie bitte? Geschockt

Die Koerperverletzung als Reaktion auf eine bereits vollendete Beleidigung soll nicht rechtswidrig sein? Damit duerftes du eine ziemliche Mindermeinung vertreten - oder aber eine von dir bereits haeufig angesprochene amerikanische Rechtsauffassung.
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dummerchen


Das kommt darauf an, wenn die Ohrfeige durch einen Verteidigungswillen geprägt ist und es sich nicht ganz offensichtlich um eine abgeschlossene Tathandlung handelt, dann ja.


Spuckt jemand und läuft weg / vergeht viel Zeit dann wäre die Gegenwärtigkeit wohl nicht mehr gegeben.
Ohrfeigt man um zu Strafen, so liegt keine Notwehrhandlung - Verteidigung - vor.

Erfolgt die Ohrfeige reflexartig und dient der Ehrverteidigung sollte die Notwehr vorliegen. Das Rechtsgut der Ehre ist geschützt worden.



Pfeil

Im Eingangspots dachte ich die Notwehr nur an - als sekundäre Alternative. Vielmehr forderte ich die Ohrfeige nach dem Anspucken (Vollstrecken vor Ort) zu legitimieren und zwar als Strafe und nicht Verteidigung !

Wir haben uns sehr vom Kern entfernt und sind nur bei der Notwehr-Ohrfeige hängengeblieben.
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 01.08.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::

Erfolgt die Ohrfeige reflexartig und dient der Ehrverteidigung sollte die Notwehr vorliegen. Das Rechtsgut der Ehre ist geschützt worden.

Wo genau ist den die Ehre geschützt worde?
Angespuckt worden ist man trotzdem. Die Spucke ist durch die Ohrfeige trotzdem noch auf der Kleidung/ der Person.
Eine Ehrverteidigung (so man denn von einer Beleidigung ausgeht) ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen.
Das wäre das Gleiche, als ob man einer Person eins ins Gesicht zimmert, der vorher einmal eine Beleidigung geäußert hat. Und wie ich bereits angemerkt habe halte ich Körperverletzung als Notwehrmittel auf eine andauernde Beleidigung sowieso schon für ein ungeeignetes Mittel.
Aber auf eine einmalige Beleidigung mit einer Körperverletzung zu reagieren halte ich für noch viel weniger geeignet. Denn das bereits gesprochen Wort oder das bereits ausgeführte Spucken kann dadurch nciht verhindert werden. Der Angriff ist voll- und beendet. Es ist keine Notwehr mehr möglich.
Das Einzige was noch möglich ist, ist die Rache.
Und die ist zweifelsfrei nicht durch die Notwehr gedeckt.
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig !


Pfeil du darfst dem, der ins Gesicht gespuckt hat, aus Rache keine knallen

Pfeil ich knalle dem, der mir in Gesicht spuckt, eine, um den noch fortdauernden Angriff abzuwehren.
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 01.08.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
um den noch fortdauernden Angriff abzuwehren.
Geschockt Welchen? Wie lange spuckt der denn? Haut der da nen üblen Spuckestrahl raus, der über mehrere Sekunden anhält? Dann: Respekt, der Typ hat mal üble Speicheldrüsen.
Andernfalls: m.M. keine Notwehr!
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz kurz OT zum OT: thomas26, wenn ich Sie schon wieder grün bepunkten dürfte - ich würde es sofort tun. Sie sollten für ihr positive Außendarstellung und Imageverbesserung der Polizei eigentlich mal eine Sonderzulage von Ihrem Dienstherren beantragen - verdient hätten Sie sie.

So, und nun zurück zum Thema.

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Das ist richtig !


Pfeil du darfst dem, der ins Gesicht gespuckt hat, aus Rache keine knallen

Pfeil ich knalle dem, der mir in Gesicht spuckt, eine, um den noch fortdauernden Angriff abzuwehren.


Frage Wo ist denn da der Unterschied? Frage

Allein in der subjektiven Begründung, warum man zuschlägt? Und: Handeln Sie auch so?
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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alder
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 11:57    Titel: Re: Wie teuer ist eigentlich eine Polizistenbeleidigung? Antworten mit Zitat

Zitat:
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
alder hat folgendes geschrieben::
...und bezeichnet die Polizisten als nichtsnutzigen Abzockerverein...


Warum tut er das ?
Hat er eins schlechte Erziehung ?


Es war sicher dumm von V seine persönliche Meinung nicht als persönliche Meinung zu artikulieren.

Zitat:
Das wird geschätzt ! und manche Richter lassen sich nicht so behandeln, wie der Polizist. Wenn V Glück hat, ist der Richter schon angepisst, weil er sich so ungehörig gegen den Polizisten benommen hat; dann schweigt er zu seinem Einkommen.

Was passiert / kann passieren ?

Zwangsgeld, Beugehaft bis er sagt was er verdient !
Strafe wegen Missachtung des Gerichtes !
Das Einkommen wird geschätzt - und das nicht zum Nachteil des Staates !

Aber wozu wollen wir das Einkommen wissen Frage
Eine Beleidigung kann auch mal 1-2 Monate in das Gefängnis führen und bei dem Verhalten vor Gericht, lässt sich schnell eine negative Sozialprognose erstellen und es gibt keine Bewährung !

Ist V tatsächlich verpflichtet sein Einkommen anzugeben? Ich dachte immer das muß man nur beim Finanzamt - bin aber juristischer Laie.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

@alder:
Da das hier im Thread ein wenig untergegangen ist: Ich würde dazu tendieren, dass die Bezeichnung der Polizei als Abzockerverein den Tatbestand der Beleidigung gar nicht erfüllt (siehe auch Seite 3). Dem hat Thomas, der selbst Polizeibeamter ist sogar zugestimmt.

Es gibt Fälle, in denen es nicht so eindeutig ist, ob nun eine strafbare Beleidigung vorliegt oder nicht. Zumindest um einen klaren Fall von Beleidigung handelt es sich meiner Einschätzung nach eher nicht, deswegen könnte es sich auch lohnen, hier nicht einfach einen Strafbefehl oder eine Einstellung unter Auflagen zu akzeptieren, sondern im Zweifel mit einem guten Anwalt in die Hauptverhandlung, ggf. auch Berufung und Revision zu gehen und um einen Freispruch zu kämpfen. Dumm war es natürlich trotzdem, da es die Zeit und Energie um den Tatvorwurf möglicherweise wieder loszuwerden, nicht wert gewesen sein dürfte, selbst wenn am Ende ein Freispruch herauskommt und die Staatskasse den Anwalt bezahlt.
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