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Person A bekommt irgendwann mal eine Mieterhöhung. A reagiert garnicht drauf.
Der Vermieter reicht nun Klage ein auf Zustimmung
Lässt per Anwalt alles schön ans Gericht schicken.
A bekommt nur die Klageschrift und den Termin zugesandt. Anbei die Schreiben des Anwaltes und die damals an A versandte Mieterhöhung, alles in Kopie.
Jetzt sieht A das der Vermieter eigentlich ein belangloses Datum geändert hat. Er hat damit einen Formfehler o.ä. korrigiert.
Es steht drin " Die neue Miete beträgt ab dem 01.01.08 500 Euro
Heissen müsste es Die neue Miete beträgt ab dem 01.03.08 500 Euro
Er hat sich dan wohl vertan und hat dieses einfach mit einem Stift überschrieben und so bei Gericht eingereicht.
A hat aber in seinem Schreiben stehen Die neue Miete beträgt ab dem 01.01.08 500 Euro.
Das Gericht hat die korrigierte Version so wie es richtig sein müsste 01.03.08
Ist das erlaubt?
Ist da das ganze VErfahren bzw die Güteverhandlung hinfällig?
Was soll denn daran unerlaubt sein, wenn Vermieter einen Irrtum zu Lasten des Mieters schnell mal mit eigener Hand korrigiert? _________________ Grüße,
Abrazo
Naja. Immerhin behauptet der Vermieter jetzt, ein Schreiben mit einem ganz anderen Inhalt an den Mieter geschickt zu haben. Das ist aber eine - vom Mieter auch noch beweisbare - Lüge.
Der Zweck der Übung wird auch nicht gewesen sein, einen Irrtum zu Ungunsten des Mieters, sondern einen zu Ungunsten des Vermieters zu berichtigen. Eine falsche Fristsetzung kann (muss aber nicht) immerhin zur Unwirksamkeit der ganzen Erhöhungsforderung führen. Gerade bei Mieterhöhungen sind die Gerichte recht pingelig. In so fern ist die Idee, hier läge ein Prozessbetrug vor, gar nicht so abwegig.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 02.08.08, 13:47 Titel:
Karsten, wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der Vermieter urspruenglich dem Gericht mitgeteilt, dass die Mietforderung seit 1.1. bestehe, dies dann aber korrigiert, so dass das Gericht nun den tatsaechlich Beginn der Forderung vom 1.3. verwenden kann. Scheinbar ist eine Kopie des urspruenglichen und fehlerhaften Schreibens an den Mieter gegangen.
Ich kann in dieser Korrektur keinen Prozessbetrug erkennen, hat doch der Vermieter das Gericht rechtzeitig davon in Kenntniss gesetzt, dass er einen Fehler zuungunsten des Beklagten gemacht hatte. Die Korrektur erfolgte also nicht zum Nachteil des beklagten Mieters.
Der Mieter hat extra nicht auf die Erhöhung reagiert weil sie formell mit div Daten und Zahlen falsch war.
VM kann keine Erhöhung z.B. zum 01.01.08 obwohl die Erhöhung erst am 10.01.08 zugegangen ist.
Mieter hat auch keine korrigierte Erhöhung bekommen.
Unten steht zwar drin das die neue Gesamtmieter ab dem xx.xx.08 fällig ist. Das stimmt auch so mit den fristen. Bloss wo er alles aufschlüsselt hat er es korrigiert.
Dann wurden Fehler und falsche Zahlen in der Klageschrift des Anwaltes gefunden. Dieser fordert einen anderen qm²-Preis wie es in der eingentlichen Erhöhung gefordert ist. Anwalt hat Zahlendreher drin und dann auch noch den falschen Endpreis.
Der Mieter hat also erkannt, dass formelle Fehler vorliegen und deshalb nicht reagiert?
Ja auch. Aber vor allem weil der Mieterverein meinte das die ruhig klagen sollen wegen der Erhöhung. Mit den Vorstellungen kommen die nicht durch lt Mietspiegel.
Die Frage ist ob es richtig sein kann wenn der VM das gleiche Schreiben ans Gericht schickt bloss eben korrigiert?. Er hatte ja genug Zeit dem Mieter eine neue Erhöhung zu kommen lassen wo nicht so viele Fehler drin sind usw.
Aber nein, er bessert es mit Kuli aus und sendet es als "Anlage" ans Gericht.
Dazu kommen noch die ganzen Rechenfehler der Anwaltes von denen. Der fordert ja nun was anderes als der VM in der Erhöhung
Andere qm²-Preis, Beruft sich auch darauf das der Mieter vor Jahren schon mal eine Erhöhung hatte um 40 Euro (Obwohl es nur 10 Euro waren nachweislich und der "Anlage" ans Gericht)
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