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Vorladung wegen Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erla

 
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ips
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 16:41    Titel: Vorladung wegen Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erla Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

wir nehmen mal an eine private Person bekommt eine Vorladung zu der Polizei als Beschuldigter wegen das Geldwäschegesetz verstoßen zu haben. Beispiel des Vorgangs: vor ca. drei Monaten wurde eine Zahlung von EUR 10.000 aus dem Ausland auf das Bankkonto der Person transferiert. Diese stamm von einem Unternehmen, was das Konto auf Seschellen führt.

Das Geld stamm aus dem verkauf einer Immobilie in einem anderen Land und wurde per Überweisung auf das Konto gebucht. Leider ist das nicht die Immobilie der betrofenen Person gewesen, sondern von den Freunden deren Familie. Für die wurde das Geld empfangen. Dies wurde hier in Deutschland von denen auch in kauf einer Immobilie investier.

Soo…. Wie soll sich nun der Betroffene verhalten. Hat er rechtswiedrich gehandelt? Hat er etwas zu beführten oder ist es keine Straftat. Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für Euere Infos!
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

§ 261
Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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ips
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

danke Chess45,

doch leider beantwortet das nicht meine Frage.

den § 261 habe ich mir gewissenhaft durchgelesen und kann daraus herleisten, dass nur

die Gelder, die aus einer rechtswidrigen Tat herstammen, als Geldwäsche bzw. unrecht

mäßig erlangte Vermögenswerte bezeichnet werden.

es würde heißen, dass die EUR 10.000 nicht zur Last der Geldwäsche fallen, da das Geld

aus einem legalen verkauf der Immobilie im Ausland stand und ganz "normal"; legal per

Überweisung transferiert wurde.

Verstehe ich das richtig oder wie schaut die Rechtslage hier aus?
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es dann so ist. Man kann doch zu mindest von Gelder aus Steuerhinderziehung ausgehen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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ips
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

ist den die summe von 10.000 steuerpflichtig? ich wüsste jetzt nicht, warum ich geld an das finanzamt bezahlen muss. es handelt sich um "nur" EUR 10.000 und unter welcher auflage sind den die Steuer zu bezahlen?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Banken sind verpflichtet, Kontenbewegungen systematisch daraufhin zu untersuchen (Screening), ob Auffäligkeiten vorliegen, die einen Hinweis auf mögliche Geldwäsche geben.

Hierzu zählen insbesondere Auslandszahlungen in einer Höhe, die üblicherweise von diesem Kunden nicht getätigt werden. Wenn ich also jeden Monat 2000 € Gehalt bekomme und dann im Mai einmal 1500 US Dollar Miete für das Ferienhaus in Florida überweise, ist das unauffällig, wenn der gleiche Kunde 10.000 € aus Venezuela bekommt, kann das auffällig sein.

Auffälligkeiten meldet die Bank an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Wenn ja, werden Ermittlungen aufgenommen. Im Rahmen dieser Ermittlungen muss der Betroffene natürlich irgendwann vernommen werden.

Zahlungen für Dritte entgegenzunehmen ist allein grundsätzlich nicht strafbar. So bieten Anwälte und Notare Treuhandkonten an, auf denen Zahlungen auf Rechnung Dritter vorgenommen werden. Das dürfen auch Private. Die Bank fragt bei Kontoeröffnung, ob der Kontoinhaber auch "wirtschaftlich Berechtigter" ist. Wenn nein (bei einem Treuhandkonto) ist der wirtschaftlich Berechtigte der Bank gegenüber offen zu legen. Erfolgt dies vollständig und plausibel, kommt es auch zu keiner Geldwäscheverdachtsmeldung.

In jedem Fall muss derjenige, der hier als Treuhänder fungiert sicherstellen, dass die Geldmittel nicht aus Straftaten stammen. Ansonsten riskiert er, sich wegen (Beihilfe zur) Geldwäsche strafbar zu machen.

Unwissenheit schützt hier genausowenig wie unplausibele Angaben.

Die Beispielsgeschichte vom Immobilienverkauf Dritter in einem Viertland, bei der der (unplausibel geringe) Kaufpreis über die Seychellen auf ein Konto eines Fünften in Deutschland abgewickelt wird, würde bei mir als Staatsanwalt wie eine Einladung wirken, dieser Story tiefer auf den Grund zu gehen.
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ips
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Karten11,

Danke für die ausführliche Informationen,

währe es den in der bekannten Situation nicht einfacher das Geld (10.000 EUR) als ein Darlehen von eiem guten Bekannten zu deklarieren, der netterweise das Geld für eine unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt hat. Dieser kann auch gerne als Zeuge schriflich eine Aussage tätigen, dass es sich um "bloss" ein Darlehen handelt um den Beschuldigten zu entlasten.

Privater Credit, keine Meldepflicht. Plausible Erklärung.

Freundliche Grüße
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

ips hat folgendes geschrieben::
währe es den in der bekannten Situation nicht einfacher das Geld (10.000 EUR) als ein Darlehen von eiem guten Bekannten zu deklarieren, der netterweise das Geld für eine unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt hat. Dieser kann auch gerne als Zeuge schriflich eine Aussage tätigen, dass es sich um "bloss" ein Darlehen handelt um den Beschuldigten zu entlasten.

Privater Credit, keine Meldepflicht. Plausible Erklärung

Dazu zwei Sachen:
1. Sofern das Geld aus legalen Quellen kommt, braucht man sich auch keine Erklärungen auszudenken, wie man das besser rechtfertigen kann, sondern sollte sich einfach bemühen, das entsprechend zu belegen.
2. Das mit einem Darlehen klingt erst recht nach einer Schutzbehauptung. Wenn man ein Darlehen aufnimmt, dann sollte es auch etwas geben, was man davon zwischenzeitlich finanzieren will. Gelder die einfach so auf irgendwelchen Konten geparkt werden, dürften ein klares Indiz für Straftaten wie Steuerhinterziehung und Sozialleistungsbetrug sein.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi ips,

ist der, dem das Geld gehört, zufällig Ausländer?
Zufällig aus einem Land mit Devisenbewirtschaftung?
_________________
Grüße,
Abrazo
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ips
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Hi ips,

ist der, dem das Geld gehört, zufällig Ausländer?
Zufällig aus einem Land mit Devisenbewirtschaftung?


hallo Abrazo,

nein, nein. Die Transaktion ist nicht genehmigungspflichtig.

Vielen Dank an alle Beteiligten.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird man in der Tat etwas zu erklären haben.
Aber das muss ja nichts illegales sein, doch Fragen seitens der Staatsanwaltschaft erscheinen durchaus berechtigt.
Bei seriösen Ausländern aus Ländern mit Devisenbewirtschaftung, die sich zu Besuch in Deutschland aufhalten, sind derlei Transaktionen übrigens anscheinend unverdächtig.
Mich hat kein Deuvel gefragt, als ich einst etwa die doppelte Summe für einen solchen aus Kanada erhielt.

P.S.: es gibt ein ganzes arabisches Bankensystem, das so, auf Treu und Glauben, funktioniert. Das ist bekannt und stört niemanden - bis auf paar ausländische Regierungen - da die Teilnehmer alle nach deutschen Maßstäben blütenweiße Westen haben.
_________________
Grüße,
Abrazo
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