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Kaution + Prozeßkostenhilfe

 
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 13:22    Titel: Kaution + Prozeßkostenhilfe Antworten mit Zitat

Mich würde interessieren, ob man die an das Gericht bezahlte Kaution zurück erhält? Oder gibt es sowas nur im amerikanischen Recht, die sog. Kaution um auf freiem Fuß bleiben zu können? Verlegen

Die Prozeßkostenhilfe wird bei sehr geringem Einkommen als Zuschuss gewährt. Ansonsten muss sie in maximal vier Jahre lang zu zahlenden Raten zurückgezahlt werden. Was heißt denn hier Zuschuss und geringes Einkommen genau?

Herzlichen Dank!
Mertan
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kaution gibt es auch im deutschen Recht. Hier nennt man es "Sicherheitsleistung", § 116 a StPO.

Wenn die Sicherheitsleistung nicht verfällt, wird sie zurückgezahlt.
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage war auch allgemein gestellt, aber mein Beitrag wurde in dieses Unterforum verschoben Verlegen
Wie sieht es im Zivilrecht mit dem Zuschuß aus?
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/16/prozesskostenhilfe.pdf
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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