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Feste Stelle u. freiberufl. Einkommen: Höhe des KV-Beitrags?

 
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Gobanke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.03.05, 16:02    Titel: Feste Stelle u. freiberufl. Einkommen: Höhe des KV-Beitrags? Antworten mit Zitat

Ich möchte folgenden Fall konsturieren:

Angenommen, man hat eine sozialversicherungspflichtige Stelle, man verdient dort knapp über 400 Euro und zahlt anteilig Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Was passiert, wenn man nun zusätzlich die Möglichkeit nutzt, außerdem freiberufl. Geld zu verdienen, und z. B. über einen Wervertrag 2000 Euro brutto im Monat zusätzlich erwirtschaftet, wobei die andere feste Stelle erhalten bleibt. Muss man dies der Krankenkasse bzw. den anderen Versicherern melden? Müssen die Sozialversicherungsbeiträge nun anders, d. h. auf der Grundlage beider Einkommen, berechnet werden? Wenn ja, wie?

Weiß jemand über eine solche Konstellation bescheid?

Herzliche Grüße
Gobanke
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.03.05, 16:37    Titel: Re: Feste Stelle u. freiberufl. Einkommen: Höhe des KV-Beitr Antworten mit Zitat

Dann zahlt ab sofort der Arbeitgeber in der Beschäftigung nur noch Renten- und Arbeitslosenversicherung, und zieht auch nur noch diese Beiträge vom Gehalt ab.

Der Versicherte selbst zahlt Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Gesamteinkommen alleine, bei ca. 2500 Euro Einkommen also knapp 400 Euro. Das aber nur, wenn er innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der selbständigen Tätigkeit den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellt bzw. gestellt hat.

Wenn nicht, erhält er für die Zeit ab Beginn dieser Tätigkeit die eingezogenen Beiträge zur KV und PV erstattet (der AG ebenfalls) und ist seitdem nicht mehr gesetzlich versichert, und kann es auch nicht mehr werden, solange die Verhältnisse so bleiben.
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