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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 04.08.08, 17:34 Titel: Umsatzsteuer bei gewerblicher Zimmervermietung |
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Hallo,
folgender fiktiver Fall.
Ein Unternehmer vermietet Gewerberaum, und zwar ausschliesslich an Gewerbetreibende.
Der Unternehmer hat sich der Umsatzsteuerpflicht unterworfen.
Die Miete wird ohne Umsatzsteuer berechnet, d.h. dem Untermieter die Miete ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und somit auch keine Ust an das FA abgeführt.
Aus Rechnungen die in zusammenhang mit seinem Gewerbebetrieb stehen holt er sich die Umsatzsteuer vom FA zurück.
Frage: Ist das so möglich? Oder muss ein Umsatzsteuerpflichtiger auch auf den Mietzins Ust ausweisen und abführen?
Macht es einen Unterschied ob der Gewerberaum Tagesweise oder Monatsweise untervermietet wird?
Vielen Dank für eure Einschätzungen,
Gruss, Andre |
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Heide FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 737
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Verfasst am: 04.08.08, 21:27 Titel: |
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Wenn der UN optiert hat, müssen die Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit der USt unterworfen werden. ( Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 9 UStG i.V. mit § 4.12 UStG, die hier offensichtlich gegeben sind)
Andererseits kann dann auch Vorsteuer geltend gemacht werden. _________________ Gruß
Heide |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 04.08.08, 23:12 Titel: |
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Aber Miete ist doch Ust befreit!?!
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 04.08.08, 23:15 Titel: |
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Desweiteren sind die Mieter Kleinunternehmer. |
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Heide FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 737
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Verfasst am: 05.08.08, 07:20 Titel: |
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gandre hat folgendes geschrieben:: | Aber Miete ist doch Ust befreit!?!
:?: :?: |
Ja sicherlich--aber wenn Sie auf die Steuerbefreiung verzichten um Vorsteuer geltend machen zu können, sind die Mieteinnahmen zu versteuern.
Siehe: § 9 (1) S. 1 UStG. _________________ Gruß
Heide |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 05.08.08, 09:35 Titel: |
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Das heisst also sobald sich der Unternehmer für die Ust entscheidet hat er bei allem Ust abzuführen, auch in den Punkten wo laut UstG eine Befreiung gilt?
Z.b. der Unternehmer hat ein Geschäft in dem er Waren verkauft, hier arbeitet er mit Ust, aus der Vermietung wäre es für ihn aber günstiger ohne Ust zu arbeiten, das wäre nicht möglich? |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 05.08.08, 09:46 Titel: |
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gandre hat folgendes geschrieben:: | Das heisst also sobald sich der Unternehmer für die Ust entscheidet hat er bei allem Ust abzuführen, auch in den Punkten wo laut UstG eine Befreiung gilt?
Z.b. der Unternehmer hat ein Geschäft in dem er Waren verkauft, hier arbeitet er mit Ust, aus der Vermietung wäre es für ihn aber günstiger ohne Ust zu arbeiten, das wäre nicht möglich? |
doch, hinsichtlich der Vermietung hat er die WAHLMÖGLICHKEIT, ob er das ganze der Umsatzsteuer unterwirft, wenn er an Gewerbetreibende vermietet, die Umsätze ausführen die den Vorsteuerabzug nicht ausschliessen...
Bei Vermietung an Kleinunternehmer ist die Option nicht möglich es sei denn, das Gebäude erfüllt die Vorraussetzungen des §27 Abs 2 UStG
PS vermietet der Unternehmer jetzt Zimmer (kurzfristig) wie der Titel des Threads erwähnt oder Gewerberaum und längerfristig? |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 05.08.08, 09:56 Titel: |
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Ahh, Ok.
Bsp. Der Vermieter schaltet Zeitungsanzeigen für sein zu Vermietendes Objekt,
angenommen ein Hotel. Eine weitere Unternehmerische Tätgkeit hätte er nicht, also nur das Hotel. Aus der Vermietung führt er keine Ust ab. Aus den Rechnungen der Zeitungsanzeigen zieht er aber die Vorsteuer. Geht das?
Kann man überhaupt mehr Vorsteuer ziehen als man an Ust abführt?
Bzw. Vorsteuer ziehen wenn man gar keine Ust. abführt? |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 05.08.08, 10:00 Titel: |
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gandre hat folgendes geschrieben:: | Ahh, Ok.
Bsp. Der Vermieter schaltet Zeitungsanzeigen für sein zu Vermietendes Objekt,
angenommen ein Hotel. Eine weitere Unternehmerische Tätgkeit hätte er nicht, also nur das Hotel. Aus der Vermietung führt er keine Ust ab. Aus den Rechnungen der Zeitungsanzeigen zieht er aber die Vorsteuer. Geht das?
Kann man überhaupt mehr Vorsteuer ziehen als man an Ust abführt?
Bzw. Vorsteuer ziehen wenn man gar keine Ust. abführt? |
kurfristige Beherrbergung (Hotel) fällt nicht unter die steuerbefreiung, sondern ist zwingend umsatzsteuerpflichtig |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 05.08.08, 10:06 Titel: |
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Ok, vieleicht falsches Beispiel.
Er vermietet halt was anderes, etwas längerfristiger. |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 05.08.08, 10:21 Titel: |
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dann hat er, wenn es sich um Gewerberäume handelt, die Wahl:
Option zur Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
nicht umsatzsteuerpflichtig und kein vorsteuerabzug |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 05.08.08, 11:27 Titel: |
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Gut.
Und wenn die gewerblichen Mieter Kleinunternehmer sind kann der Unternehmer aber doch gar nicht zur Umsatzsteuer optieren, oder? |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 05.08.08, 11:35 Titel: |
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gandre hat folgendes geschrieben:: | Gut.
Und wenn die gewerblichen Mieter Kleinunternehmer sind kann der Unternehmer aber doch gar nicht zur Umsatzsteuer optieren, oder? |
richtig es sei denn dass gebäude erfüllt die Vorraussetzungen von § 27 Abs 2 UStG |
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gandre FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.11.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: 05.08.08, 14:36 Titel: |
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Gut.
Also der Unternehmer hat zur Ust optiert, die Mieter sind Kleinunternehmer.
Kann er von seinen Rechnungen die in Zusammenhang mit der Vermietung stehen Vorsteuer ziehen?
Wenn er einen Geschäftswagen kauft, kann er hieraus die Vorsteuer geltend machen? |
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whvceltic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 05.08.08, 14:41 Titel: |
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gandre hat folgendes geschrieben:: | Gut.
Also der Unternehmer hat zur Ust optiert, die Mieter sind Kleinunternehmer.
Kann er von seinen Rechnungen die in Zusammenhang mit der Vermietung stehen Vorsteuer ziehen?
Wenn er einen Geschäftswagen kauft, kann er hieraus die Vorsteuer geltend machen? |
zu wieviel % nutzt der Unternehmer diesen Wagen für Fahrten die mit der Vermietung zusammenhängen ? zu wieviel % für welche anderen Fahrten? |
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