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Unternehmer X hat seinen Einkommenststeuerbescheid für das Jahr 2007 bekommen. Er muss 400 EUR nachzahlen. Er war bisher Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Im Juli hat das Finanzamt ihm mitgeteilt, dass er ab dem 1.1.08 der Regelbesteuerung unterliegt.
Untehmer X hat sich daraufhin geäußert und angefragt, ob ihm eine Frist zur nachträglichen Erledigung bis Mitte August eingeräumt werden könne. Darauf erhielt er keine Antwort, sondern nur den Einkommenssteuerbescheid mit den festgesetzten Vorauszahlungen (10.März 200 EUR, 10. Juni 200 EUR, 10. Sept. 400 EUR und 10.12. 400 EUR, für das nachste und die folgenden Jahre jeweils zum 10. 200 EUR).
Muss Unternehmer X unabhängig davon auch die Umsatzsteuervoranmeldungen machen? Dann zahlt er ja ganz schön viel, oder?
Die Einkommensteuer ist immer unabhängig von der Umsatzsteuer. Wenn sie jetzt die einbehaltene Umsatzsteuer abführen müssen, dürfen sie die gezahlte Umsatzsteuer aber auch als Sonderausgabe absetzen.
lg flipmow
nicht als Sonderausgabe sondern als Betriebsausgabe
Die Einkommensteuer ist immer unabhängig von der Umsatzsteuer. Wenn sie jetzt die einbehaltene Umsatzsteuer abführen müssen, dürfen sie die gezahlte Umsatzsteuer aber auch als Sonderausgabe absetzen.
lg flipmow
nicht als Sonderausgabe sondern als Betriebsausgabe
Ehm ja natürlich. Was hat mich da denn geritten?!
weiß ich auch nicht hatte ich so auch nicht erwartet
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