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Wenn ich feststelle dass in der Klassenkasse Geld fehlt und der vorherige Beauftragte nicht dazu eine Stellungnahme machen möchte.
Na dann sollte sich das doch klären lassen, oder? Eigentlich gleicht man vor Übernahme eines Geldbetrages -egal welcher Art- doch den Soll- und den Istbestand miteinander ab, oder nicht?
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Zuletzt bearbeitet von Truthahn029 am 05.08.08, 10:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
Muss man sich das jetzt so vorstellen, dass der neue Klassenkassenwart die Kasse jetzt hat, aber nicht vernünftig abgerechnet worden ist? Und zeigt sich, dass rechnerisch Geld fehlt, der alte Klassenkassenwart aber nicht mehr greifbar ist und auch keine Stellung nehmen will?
Mhm, blöde Situation. Warum ist denn in diesem Fall keine richtige Übergabe erfolgt? Nicht dran gedacht wegen mangelnder Lebenserfahrung? - Doof, aber kann passieren; aus sowas sollte man lernen.
Ich würde an der Stelle des minderjährigen neuen Klassenkassenwartes sofort Rücksprache mit dem Tutor/Klassenlehrer nehmen und ihm die Situation so darstellen, wie sie ist. Der Klassenlehrer ist nämlich in der Verantwortung, sich um solche Sachen zu kümmern. Das ganze kann natürlich Konsequenzen haben - sowohl für den alten Klassenkassenwart und, wenn es dumm läuft, auch für den neuen, aber das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man mit den hier verfügbaren Informationen dazu nichts sagen kann.
Muss man sich das jetzt so vorstellen, dass der neue Klassenkassenwart die Kasse jetzt hat, aber nicht vernünftig abgerechnet worden ist? Und zeigt sich, dass rechnerisch Geld fehlt, der alte Klassenkassenwart aber nicht mehr greifbar ist und auch keine Stellung nehmen will?(alt+q)
Jep genau so ist es ..
Die Klassenkasse wurde in der Kirche überreicht, darum konnte dies nicht gezählt werden, sondern erst zu Hause. Bräuchtet ihr sonst noch irgendwelche Informationen?
Soll man Rücksprache mit dem letzjährigen Klassenlehrer oder mit dem nächstjährigen Klassenlehrer nach den Sommerferien nehmen?
Oder soll man direkt Kontakt mit dem Direktor aufnehmen, da dieser sich noch in der Schule befindet, während die Klassenlehrer schon Urlaub haben?
Danke Truthahn029 und neleabels für eure schnelle Antwort.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 05.08.08, 12:48 Titel:
Was man so machen sollte, weiß ich nicht.
Ich würde mich schnellstmöglich nach der Entdeckung des Fehlbetrages an die Schule wenden, ggf. an die Person, die anwesend ist.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung zu einem tatsächlichen Verhalten, nach der man sich absolut nicht richten muß. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Soll man Rücksprache mit dem letzjährigen Klassenlehrer oder mit dem nächstjährigen Klassenlehrer nach den Sommerferien nehmen?
Oder soll man direkt Kontakt mit dem Direktor aufnehmen, da dieser sich noch in der Schule befindet, während die Klassenlehrer schon Urlaub haben?
Ich würde mich in der Situation an den alten Klassenlehrer wenden, weil der mich und den anderen Schüler kennt. Wenn der im Urlaub und nicht erreichbar ist, würde ich mich zeitnah direkt an den Direktor wenden. Dem kannst du durchaus erklären, dass dir die Sache am Herzen liegt und das du deshalb nicht bis zum Ende der Ferien warten willst. Wichtig ist dabei weniger, dass du irgendwelche juristischen Formalia erfüllst - du zeigst mit so einem Vorgehen, dass du verantwortungsvoll bist und dass du Probleme nicht vertuschst sondern an der richtigen Stelle um Hilfe bittest. Das ist nämlich der richtige Weg und es kann niemals schaden, einen solchen Eindruck zu hinterlassen.
Nele
Zuletzt bearbeitet von neleabels am 06.08.08, 07:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
Um welchen Betrag handelt es sich denn überhaupt? _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Die Klassenkasse wurde in der Kirche überreicht, darum konnte dies nicht gezählt werden, sondern erst zu Hause.
Heißt das, es wurde ein Umschlag o.ä. überreicht und der alte Kassenwart könnte einfach behaupten, es sei der richtige Betrag enthalten gewesen? Würde dann bei einer Hinzuziehung von Lehrern oder Schulleiter Aussage gegen Aussage stehen, ohne dass ein objektiver Nachweis möglich ist?
Wie alt sind die Beteiligten, um welchen Geldbetrag geht es?
Kann der neue Kassenwart mit seinen Eltern darüber reden?
Heißt das, es wurde ein Umschlag o.ä. überreicht und der alte Kassenwart könnte einfach behaupten, es sei der richtige Betrag enthalten gewesen?
Ja genau so ist es.
Zitat:
Würde dann bei einer Hinzuziehung von Lehrern oder Schulleiter Aussage gegen Aussage stehen, ohne dass ein objektiver Nachweis möglich ist?
Ich weiß zwar nicht was ein "objektiver Nachweis" aber der einzige Beweis den wir haben, die aufgeschriebene Ein- und Ausgaben und der dazu nicht enthaltene Betrag in der Kasse. Als Beweis wäre dies glaub ich zu wenig, da man mit dem Argument, ,,der neue Klassenwart habe das Geld verloren / das Geld an sich genommen und wolle dem alten Klassenwart, Diebstahl in die Schuhe schieben" kontern könnte.
Zitat:
Wie alt sind die Beteiligten, um welchen Geldbetrag geht es?
Alle Beteiligten sind unter 15 und es handle sich um einen 2-stelligen Betrag.
Zitat:
Kann der neue Kassenwart mit seinen Eltern darüber reden?
der einzige Beweis den wir haben, die aufgeschriebene Ein- und Ausgaben und der dazu nicht enthaltene Betrag in der Kasse.
Ist denn die Einnahmen- und Ausgabenrechnung schon gründlich nachgeprüft worden oder könnte es sich auch um einen Rechenfehler des alten Kassenwarts oder um einen versehentlich noch nicht aufgeschriebenen, aber korrekten Ausgabeposten handeln?
War der Umschlag versiegelt oder so offen, dass in einem unbeobachteten Moment auch ein Dritter hätte Geld entnehmen können?
Zitat:
und der vorherige Beauftragte nicht dazu eine Stellungnahme machen möchte.
Was heißt, er möchte nicht? In welcher Form wurde er denn gefragt?
Zitat:
Was sind meine Möglichkeiten (alle Beteiligten sind minderjährig) das Geld wiederzuerlangen?
Da es anscheinend keinen Beweis gibt, der vor einem Gericht ausreichend wäre, sehe ich keine Möglichkeiten für juristische Maßnahmen. Bei einem zweistelligen Betrag ist auch der Aufwand schnell größer als die ursprüngliche Schadenssumme.
Wenn es überhaupt keinen Beweis gibt, erscheint es mir sehr fraglich, ob man offizielle Vorwürfe erheben sollte. Man sollte zunächst besser nur mit solchen Leuten reden, auf deren Verschwiegenheit man vertrauen kann, wenn man darum bittet (Eltern, bisheriger Klassenlehrer).
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