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Verfasst am: 07.08.08, 14:25 Titel: Umzugsmitteilung eines RA an Verfahrensbeteiligte
Hallo zusammen,
angenommen, ein RA verlegt seinen Kanzleisitz von A ins 500 km entfernte B, um mit den dort bereits ansässigen RAen eine Partnerschaftsgesellschaft zu gründen bzw. diese zu erweitern. Was sollte dieser RA bei der Benachrichtigung seiner Aktenbeteiligten (Gerichte, Gegner, Gerichtsvollzieher) berücksichtigen?
Bisher bin ich der Meinung, daß die Mitteilung der neuen Kanzleianschrift zum Zwecke der Zustellung ausreichend ist.
Ebenso halte ich es für sinnvoll, Gerichte und Gegner aufgrund des Umzugs um großzügige Fristbemessungen zu bitten.
Was ist jedoch mit dem Rubrum bei laufenden Verfahren - muß hierfür die Rubrumsänderung beantragt werden, macht das Gericht das automatisch oder kommt es hierauf letztlich gar nicht an, weil der RA so oder so verfahrensbevollmächtigt bleibt?
Insbesonder zu letzterer Frage bin ich für Antworten sehr dankbar.
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