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Verfasst am: 08.08.08, 02:08 Titel: Anwalt handelt absolut autonom
Guten Abend,
angenommen die Eltern von Person A lassen sich scheiden während die Person minderjährig ist (Angelegenheiten wie der Unterhalt für Person A werden nur per Anwalt zwischen den Eltern verhandelt) und mit der Volljährigkeit werden Streitigkeiten bezüglich des Unterhaltes auf die Person A übertragen.
Um viel Aufwand zu vermeiden wird Person A auch zum Anwalt der Mutter gehen (da dieser mit dem Fall vertraut ist) um rechtmäßige Unterhaltsforderungen geltend zu machen nachdem der Vater von Person A diese nicht erfüllt.
Person A unterschreibt ein Formular nachdem der Anwalt in diesem Fall die rechtliche Vertretung (genauer Wortlaut vergessen) für Person A übernimmt.
Im weiteren Verlauf (über ein Jahr) verfolgt der Anwalt das vorherige Ziel der Mutter (Briefverkehr mit dem Anwalt des Vaters, Fristeinhaltungen etc.) ohne jemals mit Person A gesprochen, telefoniert oder sonstigen Kontakt gehabt zu haben - handelt sozusagen "autonom".
Meine Frage ist daher:
Wie ist das Verhalten des Anwaltes zu beurteilen - was kann dem Anwalt dadurch passieren ?
Wie ist die Rechtslage ?
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 08.08.08, 11:58 Titel:
Ein autonomer Anwalt - Herr Schily, übernehmen sie....
Ne, mal ernsthaft, wo ist das Problem bzw. wie WayneInteressierts schon fragt:
Zitat:
Wie ist die Rechtslage ?
In Bezug auf was?
_________________ Beste Grüße
der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Verfasst am: 08.08.08, 22:57 Titel: Re: Anwalt handelt absolut autonom
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Wie ist das Verhalten des Anwaltes zu beurteilen
Welches Verhalten? Aufgrund des Mandats ist der Anwalt verpflichtet, die rechtlichen Interessen des Mandanten zu vertreten und durchzusetzen.
Der Anwalt kennt die Interessen seines Mandanten ja garnicht da er nie mit Person A Kontakt hatte .... meine Frage bezieht sich auf den Fall dass Person A garnicht so recht mit der Vorgehensweise einverstanden ist. Er hat dem Anwalt ja nie gesagt wie er vorzugehen hat (also wie kann es sein dass ein Anwalt haufenweise Schreiben aufsetzt obwohl er nie mit seinem Mandanten gesprochen hat)
Weil der Mandant dem Anwalt in der Regel eh nicht sagen kann, wie er vorzugehen hat. Dazu hat man einen Anwalt. Der weiß das.
Der Unterhalt ist gesetzlich geregelt. Die Prozedur, den Unterhalt zu titulieren (Auskunft, Berechnung, Verfahren) ist normiert.
Wenn der Vater keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt, macht der Anwalt das Notwendige, um dies zu ändern.
Wenn der Sohn keinen Unterhalt will, kann er den Anwalt anweisen, die Tätigkeit einzustellen.
So einfach ist das. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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