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hätte gerne gewusst wie die rechtslage bei so einem unfallhergang sein könnte.
person a und person b stehen nebeneinander mit ihrem pkw´s,um die fahrt fortzusätzen müssen beide rückwätsfahren.
also fahren beide fast zeitgleich los(rückwärts),aber person a bemerkt das beide fahrzeuge sich bewegen und hält sofort an,beim rückwärtrangieren streift person b mit der vorderen stoßstange
gegen das fahrzeug von person a am hinterenkotflügel.beide einigen sich am unfall ort das person b schuld am unfall hat.
als nach zwei tagen kein rückruf kommt wird person a stutzig und ruft person b an.person b leugnet alles ab und behaubtet ,das person a schuld hat.
person a wird natührlich sauer und fährt zur polizei, aber die polizei weist daraufhin das sie nicht machen können ,und bitten person a die sache an die
jeweiligen versicherungen weiterzugeben.
beide personen geben die unfallsache an die jeweiligen versicherungen.
nach eineiger zeit stellt person a fest,das person b falsche angaben über den unfallhergang an die versicherungen gemacht hat.
person b hat angegeben ,das person a beim rückwärtsfahren die ganze linke seite des pkw´s beschädigt hat mit streifspuren,was
aber natührlich überhaupt nicht stimmt.
gut für person a ist,das er fotos von seinem fahrzeug hat,und heimlich vom unfallgegner fotos gemacht hat.
person a hat so schnell wie möglich die fotos weiter geleitet über seinem rechtsanwalt,an die jeweiligen versicherungen.
aber anwalt von person a behauptet,das es 50-50 ausgehen könnte weil person a nicht beweisen kann,das er auch wirklich stand vor der
kollision,weil er ja auch rückwätsfuhr.auf der einenseite hat person a beiwese dafür(fotos)das seine version vom unfallhergang auch so stimmt,
,aber auf der anderen seite kann er nicht beweisen das er auch wirklich stand vor der kollision.
wie ist die rechtslager bei so einer geschichte?kann es wirklch 50-50 ausgehen,obwohl person b von anfang an gelogen hat?
ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber trotz einer moeglichen Luege von Anfang an, klingt es nach Aussage gegen Aussage.
Wuerde mich allerdings auch interessieren wie die Rechtslage genau ist.
Wenn Person A nicht beweisen kann, dass er zum Unfallzeitpunkt gestanden hat, wird es m. E. auf eine Mitschuld hinauslaufen. Aber die Antwort hat A ja bereits von ihrem Anwalt bekommen.
Die Versicherung von A wird den Sachverhalt prüfen. Versicherungen sind nicht nur dazu da, Schäden zu übernehmen sondern auch dazu, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
beango hat folgendes geschrieben::
klingt es nach Aussage gegen Aussage
Das gibt es strenggenommen gar nicht.
Es gibt zwei Zeugenaussagen, die von A und die von B. Sollte das Ganze vor Gericht gehen käme es darauf an, wem der Richter mehr glaubt, A oder B. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
aber ist es nicht so,weil person b von anfang an gelogen hat,das vielleicht der richter person a die ganze sache glaubt?
der anwalt von person a macht wenig hoffnung,das person a den schaden von seinem pkw die gegnerischeversichrung voll abdeckt.person a hat nur noch hoffnung das vielleicht die versicherung von person b doch noch alles bezahlt,weil der versicherungsnehmer ja lügt.
werde weiter berichten ,wie es ausgegangen ist.der anwalt von person a hat eine frist von 1 woche gegeben,das die versicherung den schaden abdecken soll,ansonsten klage!
Wenn ich das richtig lese, hat A die Sache an einen eigenen Anwalt vergeben, anstatt das der Versicherung zu überlassen? Das kann schon teuer werden. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Aber der Richter koennte doch auch die 50% : 50% Schuld aussprechen, zumindest eine Teilschuld vergeben oder nicht?
Etwas gegenteiliges habe ich auch nicht geschrieben.
cafer hat folgendes geschrieben::
aber ist es nicht so,weil person b von anfang an gelogen hat,das vielleicht der richter person a die ganze sache glaubt?
Wenn Sie es beweisen oder zumindest dem Richter glaubhaft machen können....
cafer hat folgendes geschrieben::
vielleicht die versicherung von person b doch noch alles bezahlt,weil der versicherungsnehmer ja lügt.
Wenn Sie die Lüge beweisen oder zumindest der Versicherung glaubhaft machen können....
Karsten hat folgendes geschrieben::
Wenn ich das richtig lese, hat A die Sache an einen eigenen Anwalt vergeben, anstatt das der Versicherung zu überlassen?
Das wäre eigene Dummheit. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
beweise gibt es,hatte ich ja schon geschrieben,fotografien!(das person b lügt)
Also, ich bin ja schon einige Zeit im Geschäft. Aber wie ich fotografiere, dass jemand lügt - den Bogen hab' ich noch nicht raus
Ernsthaft: wie Sie bereits in Ihrem ET schrieben, kann anhand der Fotos nicht bewiesen werden, dass Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision stand und nicht fuhr. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
sorry,habe mich falsch ausgedrückt.
ich meinte,das die fotografien der beiden fahrzeuge die aussage von person b wiederlegen.person b hat angegeben das person a beim rückwätsfahren die gesamte linke seite das pkw von person b beschädigt hat.
aber auf den fotos sieht man,das beim person a die hinterekotflügel bschädigt ist,und beim person b die stoßstange.
außerdem sind am beiden fahrzeuge die jeweiligen farbabdrücke der wagenfarbe zu sehen.
damit meinte ich,das person a beweisen kann,das person b falsche angaben gemacht hat,an die jeweiligen versicherungen(gelogen hat).
meiner meinung nach ist dies ein beweis,das person b von anfang an gelogen hat,und könnte für person a positiv ausfallen.
also nochmal,person b macht zum unfallhergang fasche angaben.
dan frag ich mich,wenn person a von anfang an den unfall hergang richtig angibt,und person b eine story angib was überhaubt nicht stimm,warum sollte auch nicht geglaubt werden,wenn person a sagt,icht stand wirklich vor der kollision?
versteht ihr was ich meine?
kann ich über meinem anwalt.ein akteneinsicht verlangen bei meiner versicherung,wenn ich nicht einverstanden bin,enn meine versicherung dem gener den schaden reguliert hat.also keine akteneinsicht bei der plizei,sondern bei meiner versicherung,zb.:gutachten vom gegner,fotos usw.
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