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eine allgemeine Frage: Brauchen Bürger aus Polen eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger in der BRD wohnen wollen? Um arbeiten zu dürfen, ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich? Wenn ja, wo bekommt man Beides? _________________ Gruss
Tina
Brauchen Bürger aus Polen eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger in der BRD wohnen wollen?
Moin,
eine Aufenthaltserlaubnis wird nicht benötigt. Die Ausländerbehörden/ Meldebehörden stellen von Amts wegen eine Freizügigkeitsbescheinigung aus. Freizügigkeit liegt ab den dritten Monat AUfenthalt i.d.R. jedoch nur vor, wenn Krankenversicherungsschutz und gesicherter Lebensunterhalt vorliegt.
TinaM hat folgendes geschrieben::
Um arbeiten zu dürfen, ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?
Zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit wird eine Arbeitsgenehmigung-EU benötigt. Zur Beantragung wird - sofern noch kein Anspruch auf eine unbeschränkte Arbeitsberechtigung-EU besteht - ein einstellungsbereiter Arbeitgeber benötigt. Antragsunterlagen und weitere Auskünfte erhält man bei den Agenturen für Arbeit.
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