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Verfasst am: 12.08.08, 14:45 Titel: Recht auf Kanalanschluß?
Guten Tag,
im Gemeinderat wurde beschlossen, daß bestimmte Häuser nicht an den Kanal angeschlossen werden sollen. In unserem Fall ist das so, da die Strecke zum Anschluß über 100 Meter ist und eine Hebebühne gebaut werden müßte.
Also hat die Gemeinde beschlossen, uns zur Auflage zu machen, eine neue Abwassergrube bauen zu lassen.
Ist das rechtens? Meiner Meinung nach besteht ein Recht auf Kanalanschluß.
Wie ist die Rechtslage?
Hallo Bergundtal,
ich darf Sie beglückwünschen zu der Entscheidung, nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen zu werden. Sie ersparen sich viele Kosten.
Die dürfte oft günstiger sein, als die Erschließungs- und UNterhaltskosten, die für den Kanal anfallen. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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