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Unfall in Autobahnbaustelle mit LKW
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peffen
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Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 16:59    Titel: Unfall in Autobahnbaustelle mit LKW Antworten mit Zitat

hallo.

mich würde die rechtslage zu folgendem Verkehrsunfall interessieren.

Örtliche gegebenheiten:Autobahn - 4spurige Baustelle - 80kmh beschränkt - wenig verkehr.

ein pkw befindet sich auf der überholspur und fährt mit ca 90kmh.in 200m entfernung befinden sich auf der rechten spur 2 40tonner die deutlich langsamer fahren.(es geht kräftig bergauf).
der pkw fährt langsam ran, ist neben dem lkw und plötzlich kommt der lkw langsam aber sicher auf die 2m spur.der pkw weicht aus, lkw kommt immer weiter rüber.pkw bremst stark berühert die leitplanke und der lkw rammt den pkw.klassisch eingekeilt!
der spiegel des pkw wurde nach vorne abgebrochen was quasi heißt das der lkw schneller war.

so.lkw fahrer streitet alles ab.behauptet pkw hat ihn berühert.

am schärfsten ist der kommentar des polizeibeamten:selber schuld herr pkw fahrer.ich fahre auch ab und zu lkw und mich regen die überholenden autos auch immer auf.der mögliche zeuge für den pkw(beifahrer) wurde weder befragt noch ins protokoll aufgenommen.
rechtlich stützte er sich auf die tatsache das min 50cm zwischen den kraftfahrzeugen sein müssen.2m spur - 50cm =1,50m da bleiben nicht mehr viel autos übrig die dann überholen dürfen?!
dem pkw blieb meiner meinung nach genug platz zum überholen.wäre der lkw nicht ständig weiter auf die 2m spur gekommen wäre es zu keinem unfall gekommen!
für mich ist der lkw schuld und voll in der haftung.sehe ich das richtig?

vielen dank und mfg
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

§5 STVO Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage

_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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peffen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

ok...also hat der pkw keine schuld?!

zu1. der pkw hat links überholt!

zu2. gegenverkehr keiner da und die geschwindigkeit war min um 20kmh höher.

zu3.die verkehrslage ist nicht unklar!

hab ich das richtig verstanden?

danke und mfg
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mythbuster08
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Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

zu3.die verkehrslage ist nicht unklar!

hab ich das richtig verstanden?

Eher nein.
Die Logik ist im Prinzip so: WENN es beim Überholen zu einem Unfall kommt, war die Verkehrslage vermutlich unklar und der Überholer trägt vermutlich eine Mitschuld.
Trifft natürlich nicht unbedingt immer zu, aber mit der "unklaren Verkehrslage" wird auf jeden Fall schon mal ein Teil der Verantwortung auf den Überholenden übertragen.

Ähnlich: Auto kommt auf regennasser Fahrbahn von der Strasse ab. Autofahrer sagt: "Ich war garantiert nicht zu schnell". StVO sagt: "WEIL du von der Strasse abgekommen bist, warst du zu schnell!, EGAL wie langsam du warst"

Hat der Überholende seinen Überholvorgang dem Vorausfahrenden mit Lichtzeichen oder akustischem Signal angekündigt?
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peffen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

also angekündigt hat der pkw den vorgang nicht....aber als der pkw fast in der leitplanke hat er lange gehupt.nix gebracht.der lkw hielt auch nicht an.erst als der pkw sich nach der baustelle vor ihn setzte und ihm mehrfach signalisierte das er einen unfall habe hat er es registriert.lkw-fahrer streitet das nat. ab!

es ist ein ganz normaler überholvorgang wie es tausende pkw`s jeden tag auf der autobahn in einer baustelle machen.der pkw checkt ab wie der lkw sich verhält.alles im lot, dann beginnt der pkw den überholvorgang zügig.der pkw wurde allerdings etwas gebremst weil plötzlich der verkehr auf der überholspur etwas langsamer wurde.der pkwfahrer hält gerne viel abstand zum vordermann sonst wäre sicher noch ein pkw in mitleidenschaft gezogen worden.

das kann doch nicht war sein das der pkwfahrer noch eine teilschuld bekommt?

der lkw fuhr deutlich und ohne schlenker in seiner spur.genug platz war auch.bis der lkw seine spur verließ.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich persönlich sehe es so, das ich mit meinem überholvorgang in einer Baustelle das Risiko eines Unfalls erhöhe. (Theoretisch müßte ich sogar mit einem Schlenkern des LKW rechen (z.B. Seitenwinde, Reifenplatzer oder auf der Fahrbahn befindliche Gegenstände)
Daher überlege ich mir ein überholen in der Baustelle recht gut.
Wenn aber plötzlich beim überholen langsam aber sicher der LKW näher kommt, dann haue ich eher auf meine Bremse und breche meinen Überholvorgang ab, als mich in die Leitplanke drängen zu lassen. Somit würde ich dem PKW Fahrer eine teilschuld an diesem Schaden anlasten wollen. Die größere Teil-Schuld würde ich aber einem u.U. "unachtsamen!?!" LKW Fahrer einräumen. Wobei ich ja natürlich nicht weiss, was die Ursache für das "herüberkommen" letztlich war. Ich persönlich habe schon Tiere (wie Pferde) und herumrollende Räder sowie allerlei Gerätschaften (Kannthölzer,Schaufeln Eisenstangen ect pp. auf den Autobahnen ausmachen können.
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der PKW an der rechten Seite beschädigt worden?
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peffen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

ja den überholvorgang wollte der pkw ja abbrechen.pkw war schon in höhe des zugwagens der anhänger hat den pkw erwischt.

ich beschreibe die sache aus der sicht des beifahrers.

ein gegenstand war sicher nicht auf der fahrbahn denn der lkw kam dafür viel zu langsam aber bestimmt rüber.es war keine ausweichsituation zu erkennen.sonst wurde der pkw fahrer nicht so einen gerichtlichen stress machen.das das überholen in baustellen gefährlich ist wissen denke ich alle kraftfahrer.der pkw fahrer unterstellt dem lkw fahrer unachtsamkeit und damit hätte der unfall vermieden werden können.

der pkw wurde auf beiden seiten beschädigt.auf der fahrerseite von der leitplanke und auf der beifahrerseite vom anhänger des lkw.die beschädigungen wurden nach vorne verursacht.sprich der lkw war schneller als der pkw.der pkw stand schon fast.

danke
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

peffen hat folgendes geschrieben::
jein gegenstand war sicher nicht auf der fahrbahn denn der lkw kam dafür viel zu langsam aber bestimmt rüber.es war keine ausweichsituation zu erkennen.

Vllt. hat der Lkw-Fahrer das eventuelle Hindernis auch rechtzeitig gesehen und kam deshalb langsam etwas nach links rüber. Gerade in Baustellenbereichen halte ich Hindernisse auf der Fahrbahn für durchaus denkbar.
Auf der anderen Seite kann es sooo langsam ja nun auch nicht gewesen sein. Ansonsten hätte der Pkw-Fahrer ja Zeit genug gehabt um sich zurückfallen zu lassen.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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peffen
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Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

hätte er ein hinderniss rechtzeitig gesehen hätte er doch bremsen können!oder berechtigt ein hinderniss lkw-fahrer weiter auf dem gas zu bleiben und ohne zu schauen die spur zu wechseln?

sorry kein argument für mich!
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

peffen hat folgendes geschrieben::
hätte er ein hinderniss rechtzeitig gesehen hätte er doch bremsen können!oder berechtigt ein hinderniss lkw-fahrer weiter auf dem gas zu bleiben und ohne zu schauen die spur zu wechseln?

sorry kein argument für mich!


Es reichen hier schon Spurrillen aus meistens läuft der Hauptfahrstreifen zusätzlich auf dem Standstreifen und die eingefahrenen Fahrrillen von den LKWs werden somit zu einer Schlingertour. Ich fahre selbst einen Tanlkastzug und bin bei Vollausladung mit 38000 Ltr Super beladen. Um schlimme Unfälle mit mir zu vermeiden fahre ich in engen Baustellen so das mich in dieser Zeit niemand überholen kann, dieses Handhabe ich so seit ein Sprinterfahrer mir mit seinem rechten Spiegel meinen gesammten Schlauchkasten verkratzt hat. auch wenn viele PKW Fahrer unmissverständlich hupen oder mir den Vogel Finger ect zeigen.

Die verlorene Zeit steht in keinem Zusammenhang mit der auszusetzenden Gefahr.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
Tanlkastzug und bin bei Vollausladung mit 38000 Ltr Super beladen.

An sowas hatte ich auch instinktiv gedacht.
Und bevor jetzt das Argument kommt "Es war aber kein Tankklastzug sondern ein Kühltransporter" - hängende Rinder- und Schweinehälften sollen auch äußerst schwer zu handhaben sein Winken
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comander01
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Peacekeeper

Endlich ist mir das Verhalten von einigen LKW-Fahrern im Baustellenbereich klar, danke für ihe Ausführungen. Ich hab mich immer tierisch über dieses Verhalten geärgert, zukünfitg werde ich das wohl etwas relaxter sehen... Nicht mal so sehr bei mir, ich überhole eigentlich in Baustellen nie, aber diese Vertretertypen, die an mir vorbeischießen und dann an dem LKW nicht vorbeikommen, sind echt nervig und auch gefährlich.

Zitat:
Die verlorene Zeit steht in keinem Zusammenhang mit der auszusetzenden Gefahr.

Absolut korrekt. Winken
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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peffen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

also ich möchte das thema hier nicht ausweiten.

hätte der lkw die spur zu gemacht hätte der pkw nicht überholt und es wäre auch kein unfall passiert?!hätte wäre wenn und aber.....hat er aber nicht.
vielleicht hat er ja auch zeitung gelesen und ist bei einem langweiligen artikel noch eingeschlafen?!keiner weiß es.

fakt ist das das überholen zu beginn des überholvorgangs möglich und erlaubt war.

die autobahn war neu gebaut.keine spurrillen zu finden(ich hab mir die stelle nochmal angesehen soweit das möglich war).von schlingern war auch nix zu bemerken!

nicht das hier der eindruck entsteht ich möchte lkw-fahrer verunglimpfen!!keinesfalls!es gibt bei allen kraftfahrern schwarze schafe!es geht mir rein um die rechtliche sache

der sinn und zweck des ganzen ist der:der pkw war ein zu überführendes fahrzeug was vom kunden bereits bezahlt wurde und durch diesen unfall erhebliche mängel aufwies.der kunde trat von seinem vertrag zurück und nun sitzt der händler auf einem relativ unverkäuflichen fahrzeug(ford mustang) und hat noch einen schaden von ca 1200eur an dem fahrzeug.es spielt im nachhinein keine rolle ob es ein tanklaster war oder ein unterwäschetransporter.
davon mal abgesehen hat der lkw fahrer auch niemals gesagt das er ausweichen mußte.er bestreitet auf die überholspur gekommen zu sein und behauptet wir wären ihm an den lkw gefahren beim überholen.was der dekrabericht ja wiederlegt in dem er bezeugt das z.b. der pkw ausenspiegel nach vorne abgerissen wurde...und der pkw beschädigungen auf der fahrerseite aufwies.

mfg

@peacekeeper:
ich wurde vor kurzen erst von einem lkw zu einer vollbremsung gezwungen weil er kurz vor mir ohne zu blinken im überholverbot(3-spurige autobahn,starke steigung,rechte spur überholverbot)auf die mittlere spur zog.3.spur war sehr voll deswegen auch keine ausweichmöglichkeit(wäre ich rübergefahren hätten wir fast den selben sachverhalt mit dem unterschied das ich wirklich ein hinderniss gehabt hätte!)der 7,5tonner war übrigens von [Name entfernt]....mehr brauch ich wohl nicht zu dem thema verlorene zeit und auszusetzende gefahr sagen...
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

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    Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!

Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.


Mit freundlichem Gruss

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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