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recht.de :: Thema anzeigen - Parken bzw. Halten auf 4-spuriger Ausfallstraße
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Parken bzw. Halten auf 4-spuriger Ausfallstraße

 
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erdna66
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 17:24    Titel: Parken bzw. Halten auf 4-spuriger Ausfallstraße Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

und zwar Ärgere ich mich immer über Leute die auf einer 4-spuriger Ausfallstraße (2 Spuren auf jeder Seite) einfach die Warnblinkanlage anmachen bzw. den Blinker rechts anstellen und gemütlich in ein Geschäft gehen, wo 50 Meter weiter in einer Seitengasse genügend Parkplätze wären. Auch ist diese Straße sehr sehr stark befahren. Zu Unfällen kommt es hier häufiger!!!
Ein Vebortsschild habe ich nicht gesehen.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage???
Darf hier einfach geparkt bzw. gehalten werden???

mfg
André
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es innerorts ist und kein Halteverbot besteht denke ich, dass auch gehalten werden darf.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Wenn es innerorts ist und kein Halteverbot besteht denke ich, dass auch gehalten werden darf.
... soweit nicht aus sonstigen Gründen (z.B. enge oder unübersichtliche Strassenstelle - siehe § 12 Abs. 1 und Abs. 3) das Halten oder Parken unzulässig ist.

gez. Lempel
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