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Verfasst am: 16.08.08, 16:36 Titel: Postgraduate studies und Hartz IV
Hallo,
gemeinhin ist eine Aufbaustudium, so es zum Ausüben des Berufes nicht unbedingt erforderlich ist (z.B., wenn ein Mediziner Musiktherapeut werden möchte), nicht Bafög-förderfähig.
Wenn man also einfach nur einen höheren akademischen Titel anstrebt, zum Beispiel den ominösen eines "Meisterschülers" nach einem Kunststudium, wird nicht gefördert.
Ist das dann nicht wie eine berufliche Weiterbildung zu sehen, die schließlich auch durch Hartz IV gefördert wird?
Gibt es da Urteile zu, über die Ihr etwas wisst? Eventuell auch zum Stichwort Aufbaustudium? Und über verbale Spitzfindigkeiten, die bei Beantragen von Hartz IV wichtig sind? (D.h. Unterschied "Aufbaustudium", "Post Graduate Studies", "Weiterbildung", "Promotion"...
Das Studium selbst kann nicht gefördert werden, § 85 Abs. 4 SGB III. Wenn es dem Grunde nach nicht bafög-fähig ist, kann aber ein solches Studium auch während des Bezuges von AlG II gemacht werden. Man kann aber nicht mit der Begründung "hab keine Zeit, muß studieren" Stellenangebote oder Eingliederungsmaßnahmen ablehnen. Bei einem Künstler läge z.B. eine museumspädagogischer Ein-Euro-Job nahe, das hätte dann Vorrang.
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