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Verfasst am: 17.08.08, 15:01 Titel: Widerspruch bei IHK Teilprüfung
Hallo,
habe gestern via Post meine Prüfungsergebnisse erhalten über eine Fortbildung zum Betriebswirt IHK dies war eine erste Teilprüfung und ich bin mit einem Punktestand / Bewertung in einem Fach nicht einverstanden.
Gerade in dem Fach hätten mehr Punkte sein müssen, alle anderen Fächer haben eine höhere Punktzahl, nun soll das nichts heißen, sicher ist ein Prüfling nicht gleich gut in allen Fächern, nur hier war ich der Meinung das Selbst- und Fremdeinschätzung nicht so weit auseinanderklaffen würden.
Nun die Option das man Klausuren einsehen darf besteht ja, oder zum Widerspruch, nur die Frage ist, was so ein Verfahren tatsächlich bringt?
Korrigieren Dozenten ihre eigene Bewertung falls sie sich hier und da geirrt haben oder wird ein unabhängiger Dozent zu Rate gezogen?
Es ist in meinem Falle so, das jede Klausur zweimal Korrigiert wird also von zwei unterschiedlichen Dozenten die sich jedoch zum Teil jahrelang aus der Lehrgangstätigkeit kennen, das heißt wenn ein Dozent nicht ganz richtig mit der Bewertung liegt, wird der andere Dozent ihn sicherlich nicht groß nachkorrigieren.
Wie läuft genau so ein Prozedere ab und welche Optionen und Erfolgsaussichten hat der Prüfling?
Ist hier eine Institution wie die IHK Richter und Henker zugleich, die weitgehend unabhängig operiert, die DIHK dürfte die übergeordnete Instanz sein, nur ist die Frage wie weit kann man und sollte man gehen, gerade unter dem Aspekt, das man noch in dem Hause weitere Prüfungen ablegt?
Der DIHK ist nicht übergeordnet. Zuständig ist allein der Prüfungsausschuss, der bei der IHK gebildet wurde.
Ich kenne die Vorgehensweise wie folgt: bei den beiden Korrektoren wird angefragt, ob sie den Argumenten des Widerspruches folgen (ganz oder teilweise). Wenn das zutrifft, was durchaus vorkommt, wird dem Widersporuch ganz oder teilweise stattgegeben. Wenn nicht, müßte die IHK bzw. der Prüfungsausschuss beschließen, ob sie weitere Korrektoren beauftragen oder gleich abweisen.
Falls abgewiesen wird, kann man sich an das Verwaltungsgericht wenden. Das wird dann selbst entscheiden, ob es nur aufgrund der Äußerungen der Prüfer ein Urteil fällt, ob es aus eigenem Sachverstand die Korrektur bewertet (naheliegend bei Rechtsfächern), oder ob es Sachverständige beauftragt.
Man beachte: wahrscheinlich sind Rechtsbehelfe nur gegen das Endergebnis, nicht bereits gegen Teilergebnisse möglich. Ob ein Widerspruchsverfahren zwingend ist, ob es überhaupt möglich ist, oder ob man sich sofort an das Verwaltungsgericht wenden kann/muß ist je nach Land unterschiedlich geregelt. Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren sind nicht gebührenfrei (natürlich muß man nichts zahlen, wenn man vollständig gewinnt).
Danke für die Antwort ich dachte jetzt die DIHK wäre die nächste Verwaltungsbehörde.
Nun gut, ist schwierig zu begründen, da subjektive Tatbestände des Prüflings nicht außer Acht gelassen werden kann, um eine Argumentation aufzubauen, müsste ich zunächst die Prüfung einsehen, das wäre sicher kein Problem???
Wenn ich dann immernoch der Meinung bin, mein Lösungsansatz ist falsch interpretiert worden, kann man hier juristisch nachhelfen, wobei ich mich jetzt nur bei einer Note besser sehe, als tatsächlich bewertet worden ist.
Letzten Endes so scheint mir, sitzt die IHK am längeren Hebel, da in der Regel der Aufwand viel zu groß erscheint, wegen einer Note Verbesserung die Kosten eines Rechtssttreits und eventuell weiterer Benachteiligungen zu tragen, da ich noch weitere Prüfungen ingesamt 2 in diesem Institut ablegen werde.
Weiß ja nicht, wie das gesehen wird, wenn man gegen seine Note / Punkte prozessiert, möglicherweise werden dann bei den nächsten Prüfungen die ich ablege, noch härter bewertet oder alles auf die Goldwaage gelegt.
Vielleicht ist ein diplomatisches Vorgehen die beste Alternative, vielleicht auch nicht, letzten Endes ist man immer auf das Wohlwollen einer Behörde abhängig.
Vielleicht gibt es ja auch diverse Präzedenzfälle wo man sich im Zweifel daran orientieren kann?
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