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fester Wohnsitz
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gerry999
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 19:12    Titel: fester Wohnsitz Antworten mit Zitat

Hallo,


vermutlich fliege ich zuhause bald raus.
Dann werde ich wohmöglich unter der Brücke schlafen.
Muss ein Beamter einen festen Wohnsitz haben?

DAnke
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FrankMan1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Gib bei deiner Dienststelle den Standort der Brücke an und mach einen Nachsendeauftrag bei der Post.
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 09:44    Titel: Re: fester Wohnsitz Antworten mit Zitat

gerry999 hat folgendes geschrieben::
..
Muss ein Beamter einen festen Wohnsitz haben?

..



Pfeil JA Ausrufezeichen

(inländisch)
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jori
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 13:37    Titel: Festen Wohnsitz Antworten mit Zitat

Hallo
Du mußt einen festen Wohnsitz als Beamter haben.Deine Dienststelle muß dir ja deine Post zusenden können.

Gruß Jori
_________________
Nobody ist perfekt
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 16:47    Titel: Re: Festen Wohnsitz Antworten mit Zitat

jori hat folgendes geschrieben::
... Deine Dienststelle muß dir ja deine Post zusenden können. ...

Hallo zusammen,

vielleicht sollten wir mal etwas Licht ins Dunkel bringen:

1. Post - Meine Dienststelle stellt mir meine Post im Amt zu. Dies erspart dem Bürger erhebliche Portokosten (Man denke nur allein an die monatlichen Abrechnungen der Bezüge).

2. Meldeadresse - je nach Melderecht, kann sich ein Wohnungsloser auch in einer Wohnung (z.B. Freundin) anmelden, ohne dort zu wohnen.

3. postalische Erreichbarkeit - Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe stellen Menschen ohne festen Wohnsitz eine postalische Adresse zur Verfügung. Diese ist zum Beispiel erforderlich um Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII zu beantragen und zu erhalten.

gerry999 hat folgendes geschrieben::
vermutlich fliege ich zuhause bald raus.
Dann werde ich wohmöglich unter der Brücke schlafen.
Muss ein Beamter einen festen Wohnsitz haben?

Nun, wenn Hotel Mama nicht mehr zur Verfügung steht, kann sich der Beamte in ein anderes Hotel einmieten. Ferner wäre die Pension oder das möblierte Zimmer, eine WG oder gar eine eigene Wohnung oder Haus eine sinnvolle Alternative.

Wie alt ist denn der Beamte?

Solange er minderjährig ist, teilt er den Wohnsitz mit seinen Eltern (§ 11 BGB). Ist er Volljährig, dann ist er für sich und seinen Wohnsitz selbst verantwortlich.

Ein Beamter hat "in geordneten Verhältnissen" zu leben. Dies schließt eine Unterkunft und einen Wohnsitz ein.

Liebe Grüße

Klaus
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jori
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 17:21    Titel: Festen Wohnsitz Antworten mit Zitat

Hallo Klaus
Zu 1 Es kann auch mal Post vom Dienstherrn an die Heimatadresse gesendet werden.Wäre schlecht für den Beamten wenn es unzustellbar zurückkommt.

Die anderen Sachen sind richtig und da bin ich deiner Meinung.

Gruß Jori Cool
_________________
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gerry999
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 18:25    Titel: d Antworten mit Zitat

DANKE fuers antworten.

Nun muss ich mal etwas ergänzen:

.
- Der Beamte ist im vorzeitigem Ruhestand. DU aus psychischen Gründen.

Ändert dies etwas an den vorherrigen Antworten?

DANKE
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo gerry999,

nö, an meinen Antworten ändert dies nichts. Allenfalls bedarf es einer kleinen Ergänzung:

Bei psychischen Problemen gibt es die Möglichkeit der Unterbringung in einer stationären Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform.

Ferner könnte geprüft werden, ob in Teilbereichen eine rechtliche Betreuung angezeigt ist.

Ich mag aber keine fiktiven Fälle, bei denen alles so "peu à peu" kommt. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 20:03    Titel: Re: fester Wohnsitz Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
gerry999 hat folgendes geschrieben::
..
Muss ein Beamter einen festen Wohnsitz haben?

..



Pfeil JA Ausrufezeichen

(inländisch)
Ich weiß jetzt nicht, ob ich falsch liege, aber egal, vor längerem habe ich mal gehört, dass Zollbeamte, die an der französischen Grenze Dienst taten, ihren Wohnsitz in Frankreich hatten, weil dort die Häuser etc. wesentlich günstiger waren als in Deutschland. Demnach bräuchte es keinen inländischen Wohnsitz, sondern einen EU-mäßigen.

Eine Möglichkeit wäre vielleicht ja sich bei einem Postamt ein Postfach einrichten zu lassen, bis auf Pakete, Päckchen und Postzustellungsurkunden kann dorthin alles gesandt werden, selbst sogar Einschreiben etc.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Mal so aus Interesse:
Gibt es wirklich minderjährige Beamte, wie Dipl.-Sozialarbeiter andeutet?

MfG
Matthias
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Mal so aus Interesse:
Gibt es wirklich minderjährige Beamte, wie Dipl.-Sozialarbeiter andeutet?



Why not? Winken

Ich habe hier in der Hess.Laufbahnverordnung nur Höchstalter, keine Mindestalter gefunden:

HLVO

und wenn ich an die mittlere Laufbahn der Polizeivollzugsbeamten zurückdenke, waren die damals alle noch minderjährig zu Beginn ihres Vorbereitungsdienstes.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Mal so aus Interesse:
Gibt es wirklich minderjährige Beamte, wie Dipl.-Sozialarbeiter andeutet?

MfG
Matthias
ja die gibt es, die ganzen beamten in der "ausbildung", z. b. ausbildung einfacher dienst
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Aufklärung.

Smilie

MfG
Matthias (kein Beamter)
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Niemand2000"]
matthias. hat folgendes geschrieben::
Mal so aus Interesse:
z. b. ausbildung einfacher dienst
gibt es den einfachen Dienst noch?
ansonsten hast du recht: im Vorbereitungsdienst gibt es durchaus minderjährige Beamte (sogar Polizeib...)
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="hawethie"]
Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
matthias. hat folgendes geschrieben::
Mal so aus Interesse:
z. b. ausbildung einfacher dienst
gibt es den einfachen Dienst noch?
ansonsten hast du recht: im Vorbereitungsdienst gibt es durchaus minderjährige Beamte (sogar Polizeib...)


Die von mir verlinkte Laufbahnverordnung sieht den einfachen Dienst noch vor, ich bezweifele allerdings, dass dafür noch Anwärter eingestellt werden.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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