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Verfasst am: 18.08.08, 13:47 Titel: MPU-Gutachten und Alkohol
Hallo. Habe mal eine Frage zur Erstellung eines Medizinsich-psychologischen Gutachtens, welches zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Alkoholmissbrauch angefertigt wird.
Grundsätzlich gelten hier ja die Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung. Nach Nr. 3.11.1 sind die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen dann wieder gegeben, wenn das Trinkverhalten ausreichend geändert wird, was wiederum nach genügend langer Erprobung, dh mindestens einen Jahr, der Fall sein soll.
Wie sieht es nun aus, wenn sich der Betroffene im offenen Vollzug befindet? Kann man dann sagen, dass er sich nicht in der freien Sozialgemeinschaft befindet, so dass die Zeit des offenen Vollzugs nicht auf den einjährigen Stabilisierungszeitraum anzurechnen ist?
Es ist möglich, dass auch während des offenen Entzuges positive Begutachtungen erfolgen können, jedoch sind das Ausnahmen. IdR. sieht ein Gutachter es so, wie du es beschreibst: Der Betroffene ist nicht in freier Sozialgemeinschaft, er ist überwiegend "fremdgesteuert".
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