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Claudandus Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.02.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 19.08.08, 01:24 Titel: Ramadan und Schule |
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Nun, eigentlich arbeite cih nicht, sondern besuche zur Zeit noch ein Gymnasium, aber ich denke, das passt am besten unter Arbeitsschutz.
Und zwar habe ich folgendes Problem:
In Berlin beginnt das neue Schuljahr am 1. September 08.
Der Ramadan beginnt ebenfalls am 1. September 08.
Da die Temperaturen zu diesen Zeiten für gewöhnlich noch sehr angenehm sind, ist im Sportunterricht Dauerlauf auf dem Platz angesagt.
Eigentlich etwas, das ich sehr genieße, doch was während des Ramadan natürlich besonders anstrengend ist, wenn man von Sonnenaufgang bis Sonnenunterhang weder trinken noch essen darf.
Meine Sportlehrerin zeigte letztes Jahr schon kein Verständnis (ein kleiner Kampfzwerg und DDR-Leistungssportlerin) und behauptet, ich hätte nicht das Recht, den Sportunterricht auf Grund der Fastenzeit zu unterbrechen.
Ist das wahr?
Wie ist die Rechtslage? |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.08.08, 06:40 Titel: |
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Da hat sie wohl Recht.
Komm zu uns! Bei den Pastafaris kannst du so viel essen wie du willst. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Old Piper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 19.08.08, 07:20 Titel: |
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Mal ernsthaft:
Im Ramadan ist doch nur das Essen bei Tageslicht 'verboten', oder? Zumindest Wasser dürfte doch erlaubt sein. Was machen denn muslimische Bauarbeiter? Nehmen die alle eine Dehydrierung in Kauf?
Klingt mir eher wie 'ne billige Ausrede eines Sportmuffels. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.08.08, 09:01 Titel: |
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Old Piper hat folgendes geschrieben:: | Zumindest Wasser dürfte doch erlaubt sein. |
Grundsätzlich nicht.
Old Piper hat folgendes geschrieben:: | Was machen denn muslimische Bauarbeiter? Nehmen die alle eine Dehydrierung in Kauf? |
Zum Fasten wiederum ist nur verpflichtet, wer dieses Gebot ohne gesundheitlichen Schaden zu erleiden, durchführen kann.
Hier wäre daran zu denken, (da ja offenbar nicht jeden Tag Sportunterricht stattfindet), während des Unterrichts trinken zu können und diese Tage dann nachzuholen.
Siehe dazu z.B. hier --> www.al-sakina.de/inhalt/bibliothek/fasten/fasten.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Claudandus Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.02.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 19.08.08, 12:21 Titel: |
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Old Piper hat folgendes geschrieben:: | Mal ernsthaft:
Im Ramadan ist doch nur das Essen bei Tageslicht 'verboten', oder? Zumindest Wasser dürfte doch erlaubt sein. Was machen denn muslimische Bauarbeiter? Nehmen die alle eine Dehydrierung in Kauf?
Klingt mir eher wie 'ne billige Ausrede eines Sportmuffels. |
1.) siehe den Punkt von Redfox
2.) in Ländern mit überwiegend muslimischen Einwohnern wird auch darauf Rücksicht genommen.
Die Spiele der ägyptischen Handballliga z.B. werden immer außerhalb des Ramadan gelegt. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 19.08.08, 14:30 Titel: |
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zu 1) Siehe Redfox zweiten punkt wegen der Gesundheit
zu 2) sind wir hier aber nicht. |
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neleabels FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.04.2008 Beiträge: 85
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Verfasst am: 19.08.08, 19:33 Titel: |
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Zur Rechtslage: das Schulgesetz von NRW kennt außer den gesetzlichen (christlichen) Feiertagen keine religiösen Verpflichtungen. Daraus läßt sich also auch kein Anspruch ableiten, nicht am Sportunterricht teilzunehmen, weil z.B. die muslimischen Fastenpflichten körperlich zu beanspruchend sind. Eine entsprechende Eingabe an die obere Schulaufsicht oder an das Ministerium ist wahrscheinlich aufgrund des politischen Willens der Landesregierung (Stichwort Kopftuchdebatte) wenig erfolgversprechend.
Sinnvoll ist wahrscheinlich, einen Kompromiss im konstruktiven Dialog mit der Sportlehrerin und der Schulleitung zu suchen. Ich weiß, dass der Komplex Schule, körperliche Belastungen und Ramadan in Großbritannien intensiv diskutiert wird, da dort wegen der Kolonialgeschichte sehr viele Muslime aus Pakistan und Bangladesch leben. Es lassen sich sicherlich Beispiele für britische Lösungsansätze im Internet finden, die man als Vorbereitung und als Vorschläge für ein Gespräch recherchieren kann.
Nele |
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poisonpit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.05.2007 Beiträge: 128 Wohnort: Barischa Woid
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Verfasst am: 19.08.08, 19:35 Titel: |
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Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | zu 2) sind wir hier aber nicht. |
Noch nicht.
Im Endeffekt läuft das doch darauf hinaus, daß die betroffene Person nicht am Sport teilnehmen wird, weil der Koran und alles damit zusammenhängt über allen Gesetzen steht und dann im Zeugnis eine 5 oder 6 für nicht teilgenommen steht. Interessiert im Anschluss dann auch keinen, also warum so einen Terz? |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 19.08.08, 23:44 Titel: |
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neleabels hat folgendes geschrieben:: | Zur Rechtslage: das Schulgesetz von NRW kennt außer den gesetzlichen (christlichen) Feiertagen keine religiösen Verpflichtungen. | Das ist aber hier prinzipiell nicht anwendbar - es geht um Berlin.
Und ganz egal, was in welchem Schulgesetz steht - das Grundgesetz steht darüber. Und das garantiert nun mal die freie Religionsausübung.
Die "Kopftuchdebatte" ist hier nicht relevant, da für den Schüler eine Schulpflicht besteht, während es für Lehrer keine Verpflichtung gibt, im Staatsdienst tätig zu werden - und umgekehrt eben auch keine Pflicht des Landes, genau diesen Lehrer einzustellen.
Wenn die betreffende Lehrkraft nicht mit sich reden lässt, muss man sich eben an den Klassenlehrer, Vertrauenslehrer oder Schulleiter wenden.
@poisonpit: Was soll das? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 20.08.08, 00:01 Titel: |
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mitternacht hat folgendes geschrieben:: | Und ganz egal, was in welchem Schulgesetz steht - das Grundgesetz steht darüber. Und das garantiert nun mal die freie Religionsausübung. |
Der Islam ist in Deutschland allerdings -rechtlich- nicht als Religion anerkannt. |
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markus_1002001 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.05.2005 Beiträge: 136 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 20.08.08, 00:10 Titel: |
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Es besteht Schulpflicht und da gehört der Sportuntericht dazu.
Im Koran wird die Erhaltung der eigenen Gesundheit über das Fasten gestellt.
Daher ist es durchaus erlaubt, die Tage, an denen nicht gefastet wurde, hinten anzuhängen.
Schönen Gruß
Markus |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 20.08.08, 00:34 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | mitternacht hat folgendes geschrieben:: | Und ganz egal, was in welchem Schulgesetz steht - das Grundgesetz steht darüber. Und das garantiert nun mal die freie Religionsausübung. |
Der Islam ist in Deutschland allerdings -rechtlich- nicht als Religion anerkannt. |
Das klingt auf den ersten Blick nicht besonders rechtsstaatlich. In GG Art. 4 steht auch nichts von einer Notwendigkeit der Anerkennung. Ähnliche Äußerungen habe ich bisher nur in der "Jungen Freiheit" gefunden - eine Publikation, die sich auf juristischem Wege gegen die Bezeichnung "rechtsextrem" gewehrt hat. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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neleabels FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.04.2008 Beiträge: 85
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Verfasst am: 20.08.08, 05:54 Titel: |
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mitternacht hat folgendes geschrieben:: | Das ist aber hier prinzipiell nicht anwendbar - es geht um Berlin. |
Ups, da muss ich mich verlesen haben - irgendwie hatte ich NRW im Hinterkopf.
Zitat: | Wenn die betreffende Lehrkraft nicht mit sich reden lässt, muss man sich eben an den Klassenlehrer, Vertrauenslehrer oder Schulleiter wenden. |
Das unterschreibe ich: Nicht sofort mit der Rechtskeule zu schwingen, sondern seine Sache auch gegen Widerstände hartnäckig aber sachlich und höflich zu vertreten, ist mit Sicherheit immer der beste Weg.
Nele |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 20.08.08, 08:07 Titel: |
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mitternacht hat folgendes geschrieben:: | Ähnliche Äußerungen habe ich bisher nur in der "Jungen Freiheit" gefunden - eine Publikation, die sich auf juristischem Wege gegen die Bezeichnung "rechtsextrem" gewehrt hat. |
Is klar, das Wissen darüber, daß sich verschiedene Religionsgemeinschaften bisher erfolglos um eine Anerkennung als Kirche bemüht haben, entspringt natürlich rechtsextremen Kreisen ...  |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 20.08.08, 09:08 Titel: |
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Anerkennung als Kirche (Körperschaft öffentlichen Rechts) oder Anerkennung als Religion - das ist auch juristisch ein gewaltiger Unterschied. die hiesigen Baptisten sind auch nicht als Kirche anerkannt, aber durchaus eine Religionsgemeinschaft. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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