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Ramadan und Schule
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Claudandus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 01:24    Titel: Ramadan und Schule Antworten mit Zitat

Nun, eigentlich arbeite cih nicht, sondern besuche zur Zeit noch ein Gymnasium, aber ich denke, das passt am besten unter Arbeitsschutz.

Und zwar habe ich folgendes Problem:

In Berlin beginnt das neue Schuljahr am 1. September 08.
Der Ramadan beginnt ebenfalls am 1. September 08.

Da die Temperaturen zu diesen Zeiten für gewöhnlich noch sehr angenehm sind, ist im Sportunterricht Dauerlauf auf dem Platz angesagt.
Eigentlich etwas, das ich sehr genieße, doch was während des Ramadan natürlich besonders anstrengend ist, wenn man von Sonnenaufgang bis Sonnenunterhang weder trinken noch essen darf.
Meine Sportlehrerin zeigte letztes Jahr schon kein Verständnis (ein kleiner Kampfzwerg und DDR-Leistungssportlerin) und behauptet, ich hätte nicht das Recht, den Sportunterricht auf Grund der Fastenzeit zu unterbrechen.

Ist das wahr?
Wie ist die Rechtslage?
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 06:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat sie wohl Recht.
Komm zu uns! Bei den Pastafaris kannst du so viel essen wie du willst.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ernsthaft:

Im Ramadan ist doch nur das Essen bei Tageslicht 'verboten', oder? Zumindest Wasser dürfte doch erlaubt sein. Was machen denn muslimische Bauarbeiter? Nehmen die alle eine Dehydrierung in Kauf?

Klingt mir eher wie 'ne billige Ausrede eines Sportmuffels.
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Zumindest Wasser dürfte doch erlaubt sein.


Grundsätzlich nicht.

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Was machen denn muslimische Bauarbeiter? Nehmen die alle eine Dehydrierung in Kauf?


Zum Fasten wiederum ist nur verpflichtet, wer dieses Gebot ohne gesundheitlichen Schaden zu erleiden, durchführen kann.

Hier wäre daran zu denken, (da ja offenbar nicht jeden Tag Sportunterricht stattfindet), während des Unterrichts trinken zu können und diese Tage dann nachzuholen.

Siehe dazu z.B. hier --> www.al-sakina.de/inhalt/bibliothek/fasten/fasten.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Claudandus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Mal ernsthaft:

Im Ramadan ist doch nur das Essen bei Tageslicht 'verboten', oder? Zumindest Wasser dürfte doch erlaubt sein. Was machen denn muslimische Bauarbeiter? Nehmen die alle eine Dehydrierung in Kauf?

Klingt mir eher wie 'ne billige Ausrede eines Sportmuffels.



1.) siehe den Punkt von Redfox
2.) in Ländern mit überwiegend muslimischen Einwohnern wird auch darauf Rücksicht genommen.
Die Spiele der ägyptischen Handballliga z.B. werden immer außerhalb des Ramadan gelegt.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1) Siehe Redfox zweiten punkt wegen der Gesundheit
zu 2) sind wir hier aber nicht.
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Rechtslage: das Schulgesetz von NRW kennt außer den gesetzlichen (christlichen) Feiertagen keine religiösen Verpflichtungen. Daraus läßt sich also auch kein Anspruch ableiten, nicht am Sportunterricht teilzunehmen, weil z.B. die muslimischen Fastenpflichten körperlich zu beanspruchend sind. Eine entsprechende Eingabe an die obere Schulaufsicht oder an das Ministerium ist wahrscheinlich aufgrund des politischen Willens der Landesregierung (Stichwort Kopftuchdebatte) wenig erfolgversprechend.

Sinnvoll ist wahrscheinlich, einen Kompromiss im konstruktiven Dialog mit der Sportlehrerin und der Schulleitung zu suchen. Ich weiß, dass der Komplex Schule, körperliche Belastungen und Ramadan in Großbritannien intensiv diskutiert wird, da dort wegen der Kolonialgeschichte sehr viele Muslime aus Pakistan und Bangladesch leben. Es lassen sich sicherlich Beispiele für britische Lösungsansätze im Internet finden, die man als Vorbereitung und als Vorschläge für ein Gespräch recherchieren kann.

Nele
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poisonpit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
zu 2) sind wir hier aber nicht.


Noch nicht.

Im Endeffekt läuft das doch darauf hinaus, daß die betroffene Person nicht am Sport teilnehmen wird, weil der Koran und alles damit zusammenhängt über allen Gesetzen steht und dann im Zeugnis eine 5 oder 6 für nicht teilgenommen steht. Interessiert im Anschluss dann auch keinen, also warum so einen Terz?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

neleabels hat folgendes geschrieben::
Zur Rechtslage: das Schulgesetz von NRW kennt außer den gesetzlichen (christlichen) Feiertagen keine religiösen Verpflichtungen.
Das ist aber hier prinzipiell nicht anwendbar - es geht um Berlin.
Und ganz egal, was in welchem Schulgesetz steht - das Grundgesetz steht darüber. Und das garantiert nun mal die freie Religionsausübung.

Die "Kopftuchdebatte" ist hier nicht relevant, da für den Schüler eine Schulpflicht besteht, während es für Lehrer keine Verpflichtung gibt, im Staatsdienst tätig zu werden - und umgekehrt eben auch keine Pflicht des Landes, genau diesen Lehrer einzustellen.

Wenn die betreffende Lehrkraft nicht mit sich reden lässt, muss man sich eben an den Klassenlehrer, Vertrauenslehrer oder Schulleiter wenden.

@poisonpit: Was soll das?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Und ganz egal, was in welchem Schulgesetz steht - das Grundgesetz steht darüber. Und das garantiert nun mal die freie Religionsausübung.

Der Islam ist in Deutschland allerdings -rechtlich- nicht als Religion anerkannt.
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markus_1002001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es besteht Schulpflicht und da gehört der Sportuntericht dazu.
Im Koran wird die Erhaltung der eigenen Gesundheit über das Fasten gestellt.
Daher ist es durchaus erlaubt, die Tage, an denen nicht gefastet wurde, hinten anzuhängen.

Schönen Gruß
Markus
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Und ganz egal, was in welchem Schulgesetz steht - das Grundgesetz steht darüber. Und das garantiert nun mal die freie Religionsausübung.

Der Islam ist in Deutschland allerdings -rechtlich- nicht als Religion anerkannt.

Das klingt auf den ersten Blick nicht besonders rechtsstaatlich. In GG Art. 4 steht auch nichts von einer Notwendigkeit der Anerkennung. Ähnliche Äußerungen habe ich bisher nur in der "Jungen Freiheit" gefunden - eine Publikation, die sich auf juristischem Wege gegen die Bezeichnung "rechtsextrem" gewehrt hat.
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Das ist aber hier prinzipiell nicht anwendbar - es geht um Berlin.


Ups, da muss ich mich verlesen haben - irgendwie hatte ich NRW im Hinterkopf.

Zitat:
Wenn die betreffende Lehrkraft nicht mit sich reden lässt, muss man sich eben an den Klassenlehrer, Vertrauenslehrer oder Schulleiter wenden.


Das unterschreibe ich: Nicht sofort mit der Rechtskeule zu schwingen, sondern seine Sache auch gegen Widerstände hartnäckig aber sachlich und höflich zu vertreten, ist mit Sicherheit immer der beste Weg.

Nele
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Ähnliche Äußerungen habe ich bisher nur in der "Jungen Freiheit" gefunden - eine Publikation, die sich auf juristischem Wege gegen die Bezeichnung "rechtsextrem" gewehrt hat.

Is klar, das Wissen darüber, daß sich verschiedene Religionsgemeinschaften bisher erfolglos um eine Anerkennung als Kirche bemüht haben, entspringt natürlich rechtsextremen Kreisen ... Mit den Augen rollen
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Anerkennung als Kirche (Körperschaft öffentlichen Rechts) oder Anerkennung als Religion - das ist auch juristisch ein gewaltiger Unterschied. die hiesigen Baptisten sind auch nicht als Kirche anerkannt, aber durchaus eine Religionsgemeinschaft.
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