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Auffahrunfall beim Rückwärtsfahren

 
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Kryzon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 23:21    Titel: Auffahrunfall beim Rückwärtsfahren Antworten mit Zitat

Hallo an alle, Sehr glücklich

ich hätte da mal eine kleine Frage,

Vor ca. 3 Wochen bin ich in einer Seitenstraße mit Halteverbot stehen geblieben. Wenig befahren. Bin ca. für 3-5 min aus meinem Auto gestiegen um eine zu Rauchen. Auto abgestellt, Motor aus, Auto abgesperrt. Bin dann so ca. 3 Meter gegangen. Auf einmal gab es einen Knack und ich sah den Schaden an meinem Auto. Mit Unfall-Gegner Versicherungsdaten getauscht, Handynummer, etc. Er hat Schuld zugegeben. Jetzt als ich mal nachfragen wollte hieß es er wolle nicht Zahlen, bzw. Seiner Versicherung melden das ich Schuld sei, da ich im Halteverbot stand. Was man noch sagen sollte, die Person hat mich gesehen und auch das Auto, ging direkt an mir vorbei.

Wie ist die Rechtslage?

Kann jemand helfen?

Smilie


Gruß Kryzon
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cafer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.08.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

das hab ich im internet gefunden:
vieleicht hilft es dir weiter.



Wer sein Fahrzeug verbotswidrig abstellt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, sondern kann bei Verkehrsgefährdung auch abgeschleppt werden. Kommt es wegen dieses Verkehrsverstoßes zu einem Unfall, können auf den Falschparker auch Ansprüche wegen Schadenersatz zukommen. Im konkreten Fall wurde ein Pkw für längere Zeit schräg gegenüber einer Garage abgestellt; diese Garage konnte nur mit großen Mühen benutzt werden. Bei einem Rangiermanöver wurde das Fahrzeug des Garagenbenutzers erheblich beschädigt. Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 16.05.2000 (veröffentlicht in der Rechtszeitschrift des (Wortsperre: Firmename), DAR 2002, Seite 322) entschieden, dass der Parksünder 70% des Schadens zahlen muss. Zwar durfte der Inhaber der Garage diese nur dann befahren, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. Hätte der Unfallgegner jedoch die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung nicht so massiv missachtet, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. Dem Betroffenen kam sein unbedachtes Falschparken also teuer zu stehen.

also mein vorschlag:
wenn an deinem fahrzeug ein höherer schaden sein sollte wie bei deinem gegner,würde ich zu einem anwalt gehen und mich beraten lassen.
es kann durchaus sein das es 50-50 ausget,deshalb vorher gut überlegen!
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ob dem Fahrer eines im Haltverbot abgestellten Pkws eine (Mit-)schuld an einem Auffahrunfall trifft, kann nur im Einzelfall entschieden und nicht allgemeingültig festgestellt werden.

Grundsätzlich gilt jedoch: Wer auffährt hat allein Schuld.

Die Frage, die im Einzelfall untersucht werden muss ist, ob der Auffahrende den Unfall hätte vermeiden können. Konnte also der Auffahrende das stehende Fahrzeug rechtzeitig erkennen, dann hätte er anhalten müssen. Man darf nicht einfach auf ein stehendes Hindernis auffahren, selbst wenn dieses im Haltverbot steht.

Zum weiteren Ablauf: Wer etwas fordert, muss dieser Forderung Ausdruck verleihen. Verlangen Sie also daher Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung. Warten Sie nicht darauf, dass der Unfallgegner etwas unternimmt.

gez. Lempel
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Kryzon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 16:10    Titel: danke Antworten mit Zitat

vielen dank für die schnelle antwort.

hat mir sehr weitergeholfen. Sehr glücklich
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