Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Lernen mit neuen Medien
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Lernen mit neuen Medien

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 10:32    Titel: Lernen mit neuen Medien Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jemand mitteilen, ob es Ausreicht gemäß BASS 1613 Nr.4
eine Computer AG als Alibi für das Arbeiten mit neuen Medien in der Schule reicht.
Wer kennt hier die Rechtslage in NRW und kann etwas dazu schreiben?

mfg

Heini

PS: Ist die Frage zu speziell?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gerade keine BASS zur Hand und kann aus der Angabe nicht entnehmen, um welche Rechtsvorschrift/welches Gesetz es sich handelt. Könntest du den Titel des Gesetzes oder des Erlasses und den Paragraphen/Absatz angeben? Oder am besten noch zitieren? Das wäre hilfreich.

Nele
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Unterstützung Lernen mit neuen Medien BASS 1613 NR.4

Es geht um Konzepte der Schule zur Nutzung neuer Medien im Untericht.
Vermitlung von Kentnissen zur Textverarbeitung,Tabellenkalkulation,Presentationen, E-Mail etc.

mfg

Heini
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also mein Bass ist nicht von 1613 sondern wurde so um 1905 gebaut und wird vorzugsweise zu Jazzmusik gezupft. Ob es davon auch eine Nr. 4 gibt, ist mir nicht bekannt. Texte habe ich damit noch nicht verarbeitet, wohl aber Präsentationen gemacht. Für E-Mails dürfte er eher ungeeignet sein... Mit den Augen rollen
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

BASS:
Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/BASS.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Unterstützung Lernen mit neuen Medien BASS 1613 NR.4
Es geht um Konzepte der Schule zur Nutzung neuer Medien im Untericht.
Vermitlung von Kentnissen zur Textverarbeitung,Tabellenkalkulation,Presentationen, E-Mail etc.


Das ist genau das gleiche wie vorher, nur in minimal anderem Farbton. Aus der BASS zitiert man haargenau wie aus den Einzelgesetzen (z.B. SchulG §34,3) Wie die Gesetze genau heißen, steht am Anfang des Abschnitts. Die Treppchennummerierung am Heftrand (16-13) ist nur dafür da, dass man die Stellen mit dem Inhaltsverzeichnis schneller findet.

Nele
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn ich mehr wüste, würde ich hier nicht fragen.
Wer kennt hier die Rechtslage in NRW und kann etwas dazu schreiben?


mfg

Heini
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 08.03.2001
"Unterstützung Lernen mit neuen Medien"

Zitat:
Die Runderlasse vom 27.7.1992 (BASS 10-32 Nr. 59) und vom 15.6.1992 (BASS 16-13 Nr. 4) werden aufgehoben.


Für die Enrwicklung des Lernens mit neuen Medien in Schulen sind seitdem sogenannte "e-teams" bzw. mittlerweile "Kompetenzteams" zuständig. Ob diese für ihren Tätigkeitsnachweis ein Alibi benötigen, kann ich nicht beantworten. Dass man in einer Computer-AG neben grundlegenden Tipps zur Erreichung diverser High-Scores in PC-Spielen aller Art auch grundlegende Kenntnisse zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, E-Mail etc. vermitteln könnte, halte ich nach vorsichtiger Überlegung nicht für ausgeschlossen, möglicherweise ist Letzteres gar der Hauptgrund für die Einrichtung einer entsprechenden AG an der besagten Schule.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
und danke für die Antwort.
Der hintergrund der Frage war, kann eine Schule in NRW auf die Computer AG als alleiniges neues Medien Concept verweisen, da ja nicht alle daran Teilnehmen können ?
Oder müsste nicht im "normalen" Untericht diese Kentnisse vermittelt werden?

mfg

Heini
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo heini12,

zunächst einmal Danke dafür, dass Sie (endlich) die Hintergründe Ihrer Frage dargelegt haben.

Natürlich haben Sie Recht mit Ihrer Forderung nach Förderung der Schulung medialer Kompetenzen im allgemeinen Unterrricht. Schule ganz allgemein macht sich dahingehend auch auf den Weg, es dauert halt seine Zeit, bis computergestützte Lehr-und Lernplattformen sich in der Lehrerschaft etabliert haben und der Umgang mit diesen Medien selbstverständlicher Alltag im Unterricht wird. Unter anderem hängt das auch ab von den zeitlichen und personellen Ressourcen, die einer Schule zur Verfügung stehen. Mit einer Computer-AG hat eine Schule schon einmal einen Einstieg geschafft, ich würde es als alleiniges Merkmal zunächst einmal nicht zu gering schätzen.

Einen Rechtsanspruch auf eine weitergehenede Förderung können Sie aus der bestehenden Erlasslage m.E. nicht herleiten. Allerdings könnten gezielte Nachfragen bei der Schule bzw. bei den erwähnten Kompetenzzentren helfen, das bestehende Angebot auszubauen.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Und ich war der Auffassung, dass ich sich die Medienkompetenz schon erheblich weiterentwickelt hätte.
Hier wird die European Computer Driving License ( ECDL) seit 2007 politisch Angeboten .
http://www.im.nrw.de/pm/250907_1218.html
Zitat;
„Am 18. April 1996 verkündeten Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers und Ron Sommer, Vorstandsvorsitzender der***, die Gründung von Schulen ans Netz e. V. Nun konnte damit begonnen werden, die Schulen technisch auszurüsten und die Verlegung von Internetanschlüssen in die Wege zu leiten. Das war nicht nur für den Verein, die ***und die damaligen Sponsoren eine Herausforderung. “
http://www.schulen-ans-netz.de/ueberuns/derverein/hintergrundgeschichte.php

Die Entwicklung an einigen Schulen scheint da wohl nicht ganz Schritt mit der Wirtschaft und der Politik zu halten.

Ach ja ist Herr Rüttgers nicht jetzt Ministerpräsident in NRW.

Ein Grund für die Schulauswahl war sicherlich die Teilnahme der Schule am Projekt SAN.
Dort hat die Schule 1998 im Rahmen des Projekt SAN in Bonn ihr Medienkonzept vorgestellt.(Leider seid dem wohl nicht weiterentwickelt)
Da war sicherlich die Computer AG in Ordnung. Aber heute?
Wenn jemand in die Tageszeitung sieht, wird er schnell in den Stellenanzeigen
lesen, was die Wirtschaft für Kenntnisse in Textverarbeitung, Tabellekalkulation etc. erwartet.
Und das man als Eltern gerne eine optimale Ausbildung haben möchte, dürft ja auch nachvollziehbar sein.
Aber es hängt sicherlich von den einzelnen Lehrkräften ab, wie neue Medien mit in die Unterrichtsgestaltung einbezogen werden.
Da der Schulleiter nicht wirklich Interesse zeigt, er war auch nicht in dem Projekt aktive hatte ich gehofft, dass es doch weiterreichende Vorschriften gibt, die neuen Medien mit einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.