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Verfasst am: 05.10.04, 13:46 Titel: Urlaub n. Kündigung in der Probezeit
Hallo an Alle,
ich habe folgende/s Problem/Frage:
Mein Arbeitgeber hat mich trotz mündlichen Zusage (inkl. schriftlicher Beurteilung) der Übernahme wegen einer Erkrankung 2 Tg. vor Ablauf der Probezeit fristgerecht gekündigt. Was geschieht eigentlich jetzt mit meinem Urlaubsanspruch (12 Tg.). Ich bin noch immer arbeitsunfähig und damit nicht in der Lage meinen Urlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist (12.10.04) zu nehmen. Muss er nun ausgezahlt werden?
Verfasst am: 05.10.04, 16:35 Titel: Re: Urlaub n. Kündigung in der Probezeit
Aigeus hat folgendes geschrieben::
Hallo an Alle,
ich habe folgende/s Problem/Frage:
Mein Arbeitgeber hat mich trotz mündlichen Zusage (inkl. schriftlicher Beurteilung) der Übernahme wegen einer Erkrankung 2 Tg. vor Ablauf der Probezeit fristgerecht gekündigt. Was geschieht eigentlich jetzt mit meinem Urlaubsanspruch (12 Tg.). Ich bin noch immer arbeitsunfähig und damit nicht in der Lage meinen Urlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist (12.10.04) zu nehmen. Muss er nun ausgezahlt werden?
Ja, aber erst wenn Du wieder arbeitsfähgig bist. Solltest Du bis zum 31.03.05 nicht wieder arbeitsfähig werden, dann verfällt der Urlaub und der damit verbundene Auszahlungsanspruch.
Möglicherweise wirst Du aber auch vor dem Ausscheiden wieder gesund und kannst noch einen Teil des Resturlaubs nehmen.
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