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Ausserordentliche Kündigung nach Umzug ins Ausland?

 
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sigde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 10:56    Titel: Ausserordentliche Kündigung nach Umzug ins Ausland? Antworten mit Zitat

Hallo,
Seit 01.08.2008 bin ich in die Schweiz gezogen, wo ich wohnhaft/gemeldet und für ein schweizer Unternehmen tätig bin.
Schweiz ist mein Hauptwohnsitz und ich bin kein Grenzgänger.
Da meine Freundin noch in Deutschland wohnt, bleibe ich dort als Zweitwohnsitz vorerst gemeldet.
Ich besitze seit gut 20 Jahren eine private Zusatzkrankenversicherung, die ich nun nicht mehr nutzen kann, da sie in der Schweiz nicht gültig ist.
Unglücklicherweise hat sich mein Vertrag um 1 Jahr verlängert, bevor ich den Job in der Schweiz angenommen hatte. Somit konnte ich nicht rechtzeitig kündigen. Er läuft nun bis Mai 2009.
Ich habe nachdem der Umzug in die Schweiz klar war(im Mai 2008), zum 01.08. aus wichtigem Grund ausserordentlich gekündigt, was aber von der Versicherung zurückgewiesen wurde.
Auch das nachreichen des Arbeitsvertrages und Anmeldung in der Schweiz hat sie nicht interessiert.
Sie bestehen auf Einhlatung des Vertrages.
Meine Frage ist nun, ob es von der Versicherung rechtens ist, denn ich dachte, dass man einen Kündigungsgrund hat, wenn man die Versicherung nicht mehr nutzen kann durch z.B. Umzug ins Ausland?
Wie ist die Rechtslage hier?

Das gleiche Problem habe ich übrigens mit meinem Mobiltelefonanbieter.
Er hat mir auf meine Kündigung geantwortet, dass ich den Vertrag auch in der Schweiz nutzen kann.
Das ist meines erachtens aber nicht zumutbar für 0,58 Cent pro Minute zu telefonieren.
Wie ist die Rechtslage hier?

Danke für die Hilfe
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mythbuster08
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Da meine Freundin noch in Deutschland wohnt, bleibe ich dort als Zweitwohnsitz vorerst gemeldet.

Eine einzige Wohnung in D ist immer Hauptwohnung. Nebenwohnung geht nur bei mehr als einer Wohnung in Deutschland. Ausländische Wohnungen werden vom Melderecht nicht erfasst.

Melderecht: Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich abmelden. Tut er das nicht wohnt er offensichtlich noch dort. Oder wird ggfs von Amts wegen abgemeldet.
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sigde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke für die Antwort, aber es beantwortet nicht wirklich meine Frage.
Hauptwohnsitz hin oder her Fakt ist, dass ich eine Versicherung habe, die ich nicht mehr nutzen kann.
Ich bin Krankenversichert in der Schweiz und nicht mehr in Deutschland.
Wie ist also die Rechtslage?

Danke
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 11:23    Titel: Re: Ausserordentliche Kündigung nach Umzug ins Ausland? Antworten mit Zitat

Unter Beachtung unserer Forenregeln ganz allgemein:
sigde hat folgendes geschrieben::
denn ich dachte, dass man einen Kündigungsgrund hat, wenn man die Versicherung nicht mehr nutzen kann durch z.B. Umzug ins Ausland?
Was sagen die Versicherungsbedingungen?

Und wieso bleibt man mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet, wenn man sich da nicht zumindest gelegentlich aufhält?

sigde hat folgendes geschrieben::
Das gleiche Problem habe ich übrigens mit meinem Mobiltelefonanbieter.
Man ersetze 'Versicherungs' durch 'Vertrags', ansonsten siehe oben.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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sigde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 12:37    Titel: Antwort Antworten mit Zitat

Es wäre nett von Euch, wenn Ihr mir versuchen würdet zu helfen anstatt Kommentare abzugeben, die nichts mit der Sache zu tun haben.

Es ist doch egal, warum ich noch in Deutschland gemeldet bin oder?
Das hat mit der Sache nichts zu tun oder?

In den Vertragsbedingen steht dass man ausserordentlich kündigen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wenn ich also die Versicherung nicht mehr nutzen kann, da es eine Zusatzversicherung zur KV ist und keine deutsche KV, sondern eine schweizer KV habe und ich in der Schweiz lebe, ist das für mich eine Kündigung aus wichtigen Grund.
Kann man die Rechtslage so auslegen?

Danke
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mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Es ist doch egal, warum ich noch in Deutschland gemeldet bin oder?

Warum schreibst du es dann in deinem ersten Post?

Die Versicherung soll dir also glauben, dass du dauerhaft in der Schweiz lebst?
Wäre ich ne Versicherung, würde ich sagen: "Na wenn das so wäre, hätten sie sich ja ordnungsgemäß in D abgemeldet" Winken

Allerdings reicht es ja ggfs schon, wenn du in D nicht mehr KV-pflichtig bist, da die Versicherung ja nur eine Zusatzversicherung ist? Die Versicherung schon mal gefragt, was denn normalerweise ein "wichtiger Grund" ist?
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