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BossXxX FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 21.08.08, 21:15 Titel: Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück weil er nicht reparie |
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Hallo,
mal angenohmen ein händler nimmt eine mangelhafte ware nach 1 jahr an, schickt diese zum hersteller. nach langen hin und her tritt er anschliessend vom kaufvertrag zurück, wohlgemerkt der verkäufer, weil er weder einen ersatzartikel oder die ware reparieren kann. er betrachtet die reklamation nun als abgeschlossen. was kann in diesen fall der kunde noch tun?
mfg |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 22.08.08, 08:37 Titel: |
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Wurde die Ware zur Händler - Gewährleistung oder Hersteller - Garantie angenommen?
Wurde beim Vertragsrücktritt vom Verkäufer Wertersatz für die einjährige Nutzung abgezogen oder möchte der Verkäufer den vollen Kaufpreis zurückerstatten? _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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mythbuster08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2008 Beiträge: 202
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Verfasst am: 22.08.08, 08:39 Titel: |
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Hat der Verkäufer denn erklärt, dass die Reklamation im Rahmen der Gewährleistung erfolgte? Oder hat er nur "freundlicherweise" die Abwicklung der Hersteller-GARANTIE übernommen. Ggfs mit Hinweis, dass der Käufer nach 6 Monaten in der Beweislast bzgl eines beim Kauf vorliegenden Mangels ist? |
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BossXxX FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 22.08.08, 08:48 Titel: |
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der händler hat die ware zur gewährleistung angenohmen, da der hersteller nur den händler eine 3 jährige garantie gibt, aber nicht den endkunden. da der hersteller die ware nicht repariern kann, hat der händler eine gutschrift minus den wertersatz für 1 jahr erstellt. der kunde hat darauf hin mehrfach widerspruch eingelegt und den händler zur nachbesserung aufgefordert. da es dem händler nicht möglich ist , gleichwertigen ersatz zu beschaffen. laut agb des händlers gibt er 24 monate gewährleistung das die ware frei von mängeln ist. der händler hat den kunden austauschware angeboten, die aber nicht über die funktion verfügt wes wegen der kunde die ware reklamiert hat. nach mehrmaligen email verkehr mit dem kunden erinnerung an die gesetzte frist ist der händler vom kauf zurückgetreten. die fristsetzung lehnt der händler aufgrund abgeschlossener reklamation ab.
der händler bietet weiterhin nur den ehemaligen kaufpreis -33% gebrauchsvorteil für ein jahr den kunden an. |
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mythbuster08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2008 Beiträge: 202
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Verfasst am: 22.08.08, 09:04 Titel: |
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Zitat: |
agb des händlers gibt er 24 monate gewährleistung das die ware frei von mängeln ist
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Die genaue Formulierung dürfte vermutlich anders sein. Vermutlich handelt es sich um die Beschreibung der gesetzlichen GwL und da ist dann halt der Pferdefuß die Beweislastumkehr.
Persönlich würde ich vermuten, dass der VK die Ware gerade nicht als Gewährleistungsfall bearbeitet hat.
Selbst WENN Gewährleistung, ist das grundsätzliche Vorgehen des VK vermutlich korrekt. Dem Kunden könnte ggfs noch ein Schadensersatzanspruch zustehen. zB wenn er jetzt ein Gerät kaufen muss, dass ähnliche Eigenschaften wie das alte hat aber teurer (Bezugspreis = ursprünglicher Preis?) ist. |
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BossXxX FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 22.08.08, 09:09 Titel: |
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der händler formuliert dies so in seinen agb
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 22.08.08, 11:32 Titel: |
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Die Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt des Übergangs, i. d. R. der Zeitpunkt des Kaufs.
Was mythbuster08 wohl meint ist, dass ab dem siebten Monat der Käufer beweisen muss, dass die Sache zum Zeitpunkt des Übergangs bereits mangelhaft war. Tritt der Mangel hingegen erst im dritten, neunten oder 23 Monat auf, greift die Gewährleistung nicht. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 22.08.08, 15:12 Titel: |
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Seit wann hat der Verkäufer ein gesetzl. Rücktrittsrecht? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 22.08.08, 15:16 Titel: |
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Die Gewährleistung dürfte unstrttig sein, hat doch der Verkäufer den Rücktritt angeboten. Durch die Unmöglichkeit der Nacherfüllung dürfte das Rücktrittsangebot nicht zu beanstanden sein. Eine Nutzungsentschädigung durch den Gebrauchsvorteil (über die Höhe kann man streiten) des Käufers ist im BGB ausdrücklich vorgesehen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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mythbuster08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2008 Beiträge: 202
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Verfasst am: 22.08.08, 16:13 Titel: |
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Zitat: |
Eine Nutzungsentschädigung durch den Gebrauchsvorteil (über die Höhe kann man streiten) des Käufers ist im BGB ausdrücklich vorgesehen.
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Was ist mit EUGH C-404/06?
Zitat: |
Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.
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Geht zwar hier um nicht um "Austausch" aber zumindest die grundsätzliche Idee, die der EUGH vertritt (liefert der Verkäufer etwas mangelhaftes, darf er dem Kunden dafür keine Kosten aufbürden) dürfte ja wohl passen oder? |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 22.08.08, 16:35 Titel: |
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Dieses Urteil bezieht sich auf eine Neulieferung (Austausch) im Zuge der Gewährleistung - der Vertrag bleibt bestehen.
In diesem Fall geht es um einen Rücktritt vom Kaufvertrag - der Vertrag wird aufgelöst. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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mythbuster08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2008 Beiträge: 202
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Verfasst am: 22.08.08, 16:45 Titel: |
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Zitat: |
In diesem Fall geht es um einen Rücktritt vom Kaufvertrag - der Vertrag wird aufgelöst.
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Möglich. Konterkariert aber irgendwie die Idee der Verbraucherschutzrichtlinie, oder?
Der "gute" Verkäufer liefert innerhalb von drei Tagen ein Ersatzgerät -> kein Wertersatz
Der "böse" Verkäufer verschleppt das ganze so lange bis der Käufer zurücktritt -> Also muss der Käufer für seinen Ärger auch noch Wertersatz an den Händler leisten.
Ob der EUGH sich das so gedacht hat? |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 23.08.08, 09:12 Titel: |
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Es wird auch "Gute" Verkäufer geben, die einfach nicht nacherfüllen können. Es gibt nicht nur schwarz und weiss, sondern sehr oft grau. Um festzustellen ob das Grau mehr schwarz oder weiss ist, versucht der Gesetzgeber IMMER die Positionen beider Parteien gegeneinander aufzuwiegen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 23.08.08, 10:20 Titel: |
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[quote="mythbuster08"] Zitat: |
Der "böse" Verkäufer verschleppt das ganze so lange bis der Käufer zurücktritt
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In diesem Fall scheint der Verkäufer zurücktreten zu wollen. |
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