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Grundschüler am Samstag zur Einschulungsfeier?
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Ted08
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 23:29    Titel: Grundschüler am Samstag zur Einschulungsfeier? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage: wir wohnen in Niedersachsen und die Schule fing gestern, 21.08. wieder an.
Am Mittag kam unser ältester Sohn von der Schule und er wird verpflichted, an der Einschulung der ersten Klassen teilzunehmen.
Unser Sohn geht in die 4. Klasse der Grundschule. Die Einschulungsfeier findet am Samstag, 23.08., statt. Die 2. und 3. Klassen müssen nicht hin.
Den Lehrern wird es als Überstunden vergütet. Was ist mit den Schülern? Die bekommen anscheinend keinen Ausgleich.
Darf die Schulleitung einen 4-Klässler dazu "zwingen" an einem Samstag seine Freizeit für eine Einschulungsfeier zu opfern? Vor allem haben die Eltern noch nichts schriftlich und die Vorlaufzeit finde ich sehr kurz.

Wie ist hier die Rechtslage?
_________________
Mit freundlichem Gruß

Ted
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Kind z. B. "Pate" für einen Erstklässler werden will, dann sollte er auch da sein, um seinen "Schützling" kennenzulernen; möglicherweise führen die 4. Klassen auch kleine Sketche auf o. ä..
Wird der Schüler wirklich gegen seinen Willen gezwungen? Oder möchte er da mitmachen und hat das nur nicht "richtig" mitgeteilt?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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lisa63
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:26    Titel: Re: Grundschüler am Samstag zur Einschulungsfeier? Antworten mit Zitat

Ted08 hat folgendes geschrieben::
Was ist mit den Schülern? Die bekommen anscheinend keinen Ausgleich.


Habt ihr da mal nachgefragt?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:41    Titel: Re: Grundschüler am Samstag zur Einschulungsfeier? Antworten mit Zitat

lisa63 hat folgendes geschrieben::
Ted08 hat folgendes geschrieben::
Was ist mit den Schülern? Die bekommen anscheinend keinen Ausgleich.
Habt ihr da mal nachgefragt?

Was ist das denn für ein merkwürdiges Anspruchsdenken? Man ist zu einer Feier eingeladen und verlangt "Kompensation"?
Übrigens wird Lehrern die Mehrarbeit keineswegs "vergütet" - wenn es eine solche Regelung gäbe, bitte ich dringend um einen Link!
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Ted08
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also der Reihe nach:
Nein, die Sache mit einer Patenschaft gibt es an der Schule nicht.
Er wurde gegen seinen Willen dazu gezwungen, weil es angeordnet wurde. Er wollte nicht daran teilnehmen.
Die Schüler bekommen definitiv keinen Ausgleich, die Lehrer schon. (Aussage der Lehrer).
Die Schüler wurden nicht zu einer Feier eingeladen, sondern dazu gedrängt daran teilzunehmen. Also war es keine freiwillige Basis. Dann könnte man schon einen Ausgleich verlangen.
Noch ein Beispiel für die Vergütung der Schüler und Lehrer.
Es ging auf Klassenfahrt und die dauerte bis Sonntag. Am Sonntag kam die Klasse wieder. Die Schüler bekamen dann den Montag frei, die Lehrer aber auch noch den Dienstag. So wurde es sogar in der Klassenkonferenz und dem Elternabend besprochen. Man bekommt eben als Elternvertreter einiges mit.

Das Thema hat sich aber erledigt: wir haben ihn zu Hause gelassen und er bekommt eine Entschuldigung. Wir werden dafür gerade stehen.
_________________
Mit freundlichem Gruß

Ted
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ted,

es hört sich so an, als ob der Schüler vielleicht zu schüchtern ist, um sich auf einer Bühne vor vielen Menschen wohl zu fühlen. Dann ist es völlig okay, ihn als nicht teilnahmefähig zu entschuldigen. Kinder reagieren auf psychische Belastungen oft mit Magen-Darm-Verstimmungen.

Den Grundtenor, die Einschulungsfeier und eine Klassenfahrt übers Wochenende als "zusätzliche Arbeitsbelastung" der Schüler zu bezeichnen, für den die Schüler gefälligst einen Ausgleich wie die Lehrer zu bekommen haben, finde ich aber völlig daneben. Wenn alle Eltern so mit Extra-Aktionen umgehen würden, würde es ganz einfach keine Einschulungsfeiern und Klassenfahrten an Wochenenden mehr geben. An meiner Schule habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Einschulungsfeier nicht vom Samstag auf einen Werktag-Nachmittag verschoben wird, damit die Einschulung weiterhin mit möglichst vielen Verwandten am Wochenende gefeiert werden kann.

Können Sie sich noch an die Einschulungsfeier Ihres Kindes erinnern? Hat es sich darauf gefreut? Hat es die Vorführungen der damaligen Viertklässler spannend gefunden?

Organisationsmäßig (z.B. Ankündigung schon vor den Sommerferien) ließe sich an Ihrer Schule sicher noch was verbessern, aber Ihre totale Verweigerungshaltung kann ich nicht im geringsten verstehen.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
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Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist auch sehr wichtig, einem Kind rechtzeitig beizubringen, dass es sich durch eine schnelle Krankmeldung vor etwaigen unbequemen Verpflichtungen drücken kann. Wird ihm sehr helfen, wenn er später mal zum Schöffen berufen wird oder in einen Wahlvorstand oder ähnliches. Gelber Zettel her und Sch**ß auf bürgerliche Pflichten. (Achtng, das war Ironie)
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You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man als Eltern ein Kind einfach entschuldigt , nur weil es an einem unterrichtsfreien Samstag mal ausnahmsweise etwas soziales tun soll.
Es ist doch ein schönes Erlebnis für die neuen Schüler und deren Eltern, wenn am ersten Schultag sowas gemacht wird. Und auch für die Kinder die zum Gelingen der Einschulugsfeier beitragen ist das schön.
Ich würde mein Kind an solch einem Tag zur Teilnahme motivieren.

Gruß roni
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 19:54    Titel: Re: Grundschüler am Samstag zur Einschulungsfeier? Antworten mit Zitat

Ted08 hat folgendes geschrieben::
... Die Einschulungsfeier findet am Samstag, 23.08., statt. ...

Damit dürfte sich dieser Thread erledigt haben, denn jetzt haben wie Montag, 25.08.2008. Winken

Falls jetzt weitere Mißfallensäußerungen kommen, werde ich diesen Thread bald schließen.

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wenn alle Eltern so mit Extra-Aktionen umgehen würden, würde es ganz einfach keine Einschulungsfeiern und Klassenfahrten an Wochenenden mehr geben.


Vielleicht ist das den Eltern, die sowieso nichts von diesen Veranstaltungen halten ja ganz recht.

Linus Cornell hat folgendes geschrieben::
Es ist auch sehr wichtig, einem Kind rechtzeitig beizubringen, dass es sich durch eine schnelle Krankmeldung vor etwaigen unbequemen Verpflichtungen drücken kann.


1. Ja eben, wenn es erfolgreich ist.
2. Wo ist den nun diese Verpflichtung geregelt?

Linus Cornell hat folgendes geschrieben::
Wird ihm sehr helfen, wenn er später mal zum Schöffen berufen wird oder in einen Wahlvorstand oder ähnliches.


Wenn es erfolgreich ist, ja.

Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Schöffen oder die Berufung in einen Wahlvorstand sind übrigens gesetzlich geregelt.

Gilt das auch für die Verpflichtung der Schüler.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Man ist zu einer Feier eingeladen und verlangt "Kompensation"?


Das kommt darauf an, wie wichtig die Person ist, die eingeladen wird.

Wenn ich Madonna zu meiner Geburtstagsparty einlade, wird die wahrscheinlich kommen; allerdings nur gegen eine großzügige "Kompensation" --> www.bcm-news.de/wp-content/uploads/geld_small.jpg
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Linus Cornell
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wenn alle Eltern so mit Extra-Aktionen umgehen würden, würde es ganz einfach keine Einschulungsfeiern und Klassenfahrten an Wochenenden mehr geben.


Vielleicht ist das den Eltern, die sowieso nichts von diesen Veranstaltungen halten ja ganz recht.

Linus Cornell hat folgendes geschrieben::
Es ist auch sehr wichtig, einem Kind rechtzeitig beizubringen, dass es sich durch eine schnelle Krankmeldung vor etwaigen unbequemen Verpflichtungen drücken kann.


1. Ja eben, wenn es erfolgreich ist.
2. Wo ist den nun diese Verpflichtung geregelt?

Linus Cornell hat folgendes geschrieben::
Wird ihm sehr helfen, wenn er später mal zum Schöffen berufen wird oder in einen Wahlvorstand oder ähnliches.


Wenn es erfolgreich ist, ja.

Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Schöffen oder die Berufung in einen Wahlvorstand sind übrigens gesetzlich geregelt.

Gilt das auch für die Verpflichtung der Schüler.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Man ist zu einer Feier eingeladen und verlangt "Kompensation"?


Das kommt darauf an, wie wichtig die Person ist, die eingeladen wird.

Wenn ich Madonna zu meiner Geburtstagsparty einlade, wird die wahrscheinlich kommen; allerdings nur gegen eine großzügige "Kompensation" --> www.bcm-news.de/wp-content/uploads/geld_small.jpg


Soviel Aufwand für eine Bemerkung, die mit "Achtung Ironie" gekennzeichnet ist. Respekt.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Linus Cornell hat folgendes geschrieben::
Soviel Aufwand für eine Bemerkung, die mit "Achtung Ironie" gekennzeichnet ist. Respekt.


Der Aufwand galt durchaus auch Kurt Knitz und Mitternacht.

Die ironische Bemerkung war mir zwei Zeilen wert (von neun). Mit den Augen rollen

Die Frage nach der Rechtsgrundlage ist weiterhin offen.
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Linus Cornell
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen Nagut. Ist mir nicht wichtig genug, darauf noch weiter zu reagieren. Schönes Leben noch.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfox,
Redfox hat folgendes geschrieben::
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wenn alle Eltern so mit Extra-Aktionen umgehen würden, würde es ganz einfach keine Einschulungsfeiern und Klassenfahrten an Wochenenden mehr geben.

Vielleicht ist das den Eltern, die sowieso nichts von diesen Veranstaltungen halten ja ganz recht.

Ja, denen ist es natürlich recht. Aber ich würde schätzen, dass der Anteil derjenigen Eltern, die keine Einschulungsfeier wünschen, geringer als 1 Promille ist. Und Vorführungen älterer Kinder gehören zu einer richtigen Einschulungsfeier einfach dazu. An unserer Schule machen das die Zweitklässler. Deren Eltern haben noch nicht vergessen, welchen Stellenwert die Einschulungsfeier für die Schulanfänger hat.

Redfox hat folgendes geschrieben::
Die Frage nach der Rechtsgrundlage ist weiterhin offen.
Der Schulleiter kann festlegen, welche außerunterrichtlichen Veranstaltungen Pflichtveranstaltungen entsprechend der gesetzlichen Schulpflicht sind. Das halte ich für so selbstverständlich, dass es möglicherweise gar nicht schriftlich festgeschrieben ist.

Die grundsätzliche Entscheidung, an welchem Wochentag die Einschulungsfeiern stattfinden sollen, trifft die Schulkonferenz (bzw. das entsprechende Gremium, in irgendeinem Bundesland nennt sich das Schulvorstand). Es wäre für mich auch schwer vorstellbar, das anders zu regeln.

Schöne Grüße
Kurt
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Jella
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen Smilie

Nach längerem Mitlesen wollte ich mich auch ganz kurz melden:

Es ist in meinen Augen durchaus richtig und wichtig, dass Kinder bei Schulveranstaltungen dabei sind.

Aber manchmal nimmt dies wirklich extreme Ausmaße an. Bei uns waren kürzlich innerhalb von 4 Wochen 4 Pflichtveranstaltungen für die Kinder (Grundschule Bayern), natürlich außerhalb der Schulzeit. 2 davon an Samstagen, 2 an Freitag Nachmittagen.

Ohne Ausgleich natürlich!

Da wurde es selbst mir zu viel, ganz ehrlich. Kein Wochenende wo man mal anders planen konnte, die Papa Wochenende meines Sohnes wurden verkürzt.

Gespräche mit Lehrer und Rektorin wurden gesucht, aber abgewiesen mit einem: "es gibt Zeiten, wo eben mehr Feste und Veranstaltungen sind."

Als dann noch ein Termin angesetzt wurde an einem Nachmittag unter der Woche, haben auch wir Eltern gestreikt. Vor allem da es dort um ein Stadtteilfest ging, in dem eben auch die Schule steht, aber es keine Schulveranstaltung an sich war. Sowas haben wir öfters.. und damit das schöner aussieht sollen die Grundschulkinder dort singen und tanzen...^^

Allerdings haben wir keine falschen Entschuldigungen geschrieben, sondern unsere Kinder abgemeldet mit der Begründung, dass es einfach genug ist. Auch bei ganz geduldigen Menschen wie uns, die eigentlich auf jedem Fest zu finden sind Smilie

Liebe Grüße
Jella
_________________
...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
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