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Guten Abend,
nun habe ich doch mal wieder eine Frage.
Meine Frau arbeitet bei einer Finanzunternehmen und erhält seitdem sie dort arbeitet (das sind jetzt 15 Jahre) das 14. Monatsgehalt.
Nun will das Finanzunternehmen dieses 14. Monatsgehalt in eine Bonusregelung umwandeln.
Meine Frage ist wie folgt:
Darf der Arbeitgeber nach so langer Zeit eine zusätzliche Gehaltszahlung so einfach umwandeln? Denn ich habe wie so häufig etwas von einem "Gewohnheitsrecht" gehört bei Sonderzahlungen.
Wenn ich den Wortlaut noch richtig widergeben kann: "Wenn der Arbeitgeber über eine gewisse Zeitspanne ein zusätzliches Gehalt zahlt, darf er das nicht so einfach streichen, weil der Arbeitnehmer ein Gewohnheitsrecht daran besitzt".
Greift dieses Urteil hier bei diesem Vorgang auch?
Es handelte sich bei dem Urteil um die Streichung des Weihnachtsgeldes eines Angestellten.
Danke im voraus für Ihre Hilfe.
Was ist denn im Arbeitsvertrag vereinbart? gibt es eine widerrufs regelung?
ansonsten kann der arbeitsvertrag nur durch eine Änderungskündigung angepasst werden. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Ergänzend zu den berechtigten Fragen von J_Denver:
Günter40 hat folgendes geschrieben::
Denn ich habe wie so häufig etwas von einem "Gewohnheitsrecht" gehört bei Sonderzahlungen.
Wenn ich mich nicht irre, gibt es auch hier kein 'Gewohnheitsrecht' - das ganze nennt sich 'betriebliche Übung'. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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