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Mal angenommen die Geschäftsführung eines Krankenhauses hat bisher immer Urlaubsvertretungen für Chefarztsekretariate bezahlt. Bei der erneuten Anforderung einer Urlaubsvertretung in diesem Jahr wird diese von der Geschäftsführung abgelehnt, mit der Begründung, dass das Krankenhaus sparen müsse. (Nebenbei bemerkt, wurden aber in den letzten Monaten hochbezahlte neue Stellen für sog. Assistentinnen- und Referentenarbeitsplätze geschaffen, es geht dem Krankenhaus finanziell gut.)
Nach der neuen Regelung der Geschäftsführung soll nun folgendes gelten: Sekretärin der Klinik A hat einen 6 h-Arbeitsvertrag und soll nun während der Urlaubszeit der Sekretärin aus Klinik B für 2 Stunden die Urlaubsvertretung übernehmen und diese 2 Stunden bezahlt bekommen.
Sekretärin aus Klinik B hat einen 8 h-Arbeitsvertrag und hat bisher auch immer eine 8 h-Urlaubsvertretung bekommen. Sekretärin aus Klinik B soll nun während des Urlaubs von Sekretärin aus Klinik A ebenfalls die Urlaubsvertretung in Klinik A mit übernehmen, ohne dafür ein Entgelt zu erhalten.
Sekretärin aus Klinik B ist schon in den 8 h vollkommen überlastet und nicht in der Lage, noch während den 8 h eine Urlaubsvertretung für eine andere Klinik zu übernehmen. Diese Neuregelung wird "über den Köpfen" der Sekretärinnen hinweg entschieden und angeordnet.
Sekretärin B hat sich vorgenommen, die zusätzliche Übernahme von Aufgaben aus der anderen Klinik zu verweigern, da dies zu Lasten der Aufgaben aus der eigenen Klinik gehen würde.
Welche Rechte haben beide Sekretärinnen in diesem fiktiven Fall? Ist die Verweigerung der Übernahme von zusätzlichenTätigkeiten aus einer anderen Klinik möglich, wenn nein, wie muss dann die Bezahlung erfolgen (hier soll ja eine Sekretärin Geld bekommen, die andere nicht, da sie bereits einer Vollzeittätigkeit nachgeht).
Darf die Geschäftsführung so etwas einfach anordnen, ohne mit den betroffenen Sekretärinnen zu sprechen? Bisher hat sie ja mit dem Bezahlen der Urlaubsvertretungen anerkannt, dass für die jeweiligen Ausfallzeiten entsprechende Vertretungen eingesetzt werden müssen. Ein Vollzeitsekretariat kann nicht in 2 h im Urlaub vertreten werden ohne Chaos zu hinterlassen und eine Vollzeitsekretärin kann nicht noch eine Urlaubsvertretung für ein anderes Sekretariat mit übernehmen. Wie ist die Rechtslage?
Ein Recht kann ich schnell schreiben. Da hat die Sekretärin - wenn nicht behindert -, das Recht die A...Karte zu ziehen. Denn das was B sich vorgenommen hat kann schnell als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden.
Jedoch was sagt die MAV oder der BR???
Einfach die Arbeit versuchen und dann dabei aufzeigen, dass die Mehrbelastung durch die Sekretärin nicht durch die andere Sekretärin auffangbar ist. Wenn wichtige Dinge nicht mehr erledigt werden können, hat die Geschäftsführung ein einsehen. Wenn die Sekretärinen die Arbeiten durchstrukturieren. Und mit den wichtigsten anfangen und auch Überstunden leisten. Das unwichtigere liegen lassen. Auch dem Chefarzt keinen Kaffee kochen usw. Das hilft! _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 24.08.08, 16:40 Titel:
Das heißt also, die Sekretärin der Klinik B muss einer unbezahlten Mehrarbeit zustimmen???
Der Betriebsrat wird dazu auch noch gefragt. Vor allem, weil die Vertretung dann immer gelten soll, auch im Krankheitsfall und das alles, ohne dass dies bisher im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und ohne Bezahlung???
Nebenbei bemerkt, ist die Sekretärin der Klinik B tatsächlich so überlastet, dass der Chefarzt oft ihr den Kaffee kocht ....
Sekretärin B arbeitet im Moment 8h "Vollgas" (wichtiges und unwichtiges der Klinik B)
Während der Urlaubszeit soll nun folgendes passieren:
Sekretärin B arbeitet 10h Vollgas (was mit den 2 Überstunden passiert ist noch zu klären) und erledigt dabei das Wichtige von Klinik A und B (das Unwichtige bleibt liegen)
Dann kann niemand sagen, daß Prioritäten falsch gesetzt wurden (das Wichtige wurde ja erledigt) und daß man nicht WOLLTE (es wurden ja 2 Überstunden gemacht)
Irgendeine Aufgabe zu VERWEIGERN ist ein seeeeehr heißes Eisen und kann ratzfatz wie ein Bumerang zurückkommen
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 24.08.08, 17:13 Titel:
Gedacht ist es so, dass die Sekretärin der Klinik B wie immer 8 h arbeitet und bezahlt bekommt und in diesen 8 h die Vertretung für Klinik A mit übernimmt. Die Sekretärin der Klinik A soll dagegen statt den bisherigen 6 h nun 8 h täglich arbeiten und bekommt die zusätzlichen 2 h bezahlt. Das soll die Sekretärin der Klinik B einfach so hinnehmen???
Übrigens existiert eine Überstundenvereinbarung zwischen BR und GF, in der als erstes steht "Jeder Mitarbeiter ist für die Einhaltung seiner Arbeitszeit selbst verantworltich". Wenn Sekretärin B dann 10 h arbeitet, ist sie selber schuld ....?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.08.08, 17:44 Titel:
michelangela hat folgendes geschrieben::
Gedacht ist es so, dass die Sekretärin der Klinik B wie immer 8 h arbeitet und bezahlt bekommt und in diesen 8 h die Vertretung für Klinik A mit übernimmt.
Also nicht mehr Stunden macht als vorher.
michelangela hat folgendes geschrieben::
Die Sekretärin der Klinik A soll dagegen statt den bisherigen 6 h nun 8 h täglich arbeiten und bekommt die zusätzlichen 2 h bezahlt. Das soll die Sekretärin der Klinik B einfach so hinnehmen???
Äääh - ja. Warum nicht
michelangela hat folgendes geschrieben::
Wenn Sekretärin B dann 10 h arbeitet, ist sie selber schuld ....?
Man könnte den Wortlaut so verstehen, ich bezweifle aber, daß das so gemeint ist. Mögllicherweise lässt sich mit etwas gutem Willen ja auch eine Regelung finden, nach der die notwendigerweise anfallenden Mehrstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. Ich habe aber allerdings eher den Eindruck, daß Sekretärin B aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gar nicht an einer gemeinsame Regelung interessiert ist. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 24.08.08, 17:52 Titel:
Wahrscheinlich habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Die Sekretärin der Klinik A arbeitet zurzeit 6 h und soll 2 h länger arbeiten, um die Urlaubsvertretung in Klinik B zu übernehmen. Diese 2 h werden bezahlt.
Die Sekretärin der Klinik B arbeitet 8 h und soll nicht länger arbeiten, aber trotzdem die Urlaubsvertretung in Klinik A übernehmen - also Mehrarbeit ohne Bezahlung.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.08.08, 17:56 Titel:
michelangela hat folgendes geschrieben::
Wahrscheinlich habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Nö.
michelangela hat folgendes geschrieben::
Die Sekretärin der Klinik B arbeitet 8 h und soll nicht länger arbeiten, aber trotzdem die Urlaubsvertretung in Klinik A übernehmen - also Mehrarbeit ohne Bezahlung.
Wieso Mehrarbeit? Wir reden doch hier immer noch über acht Stunden, oder? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 22.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 24.08.08, 18:10 Titel:
ja, Mehrarbeit in den 8 h erledigen - d.h. Stress und Druck ohne Ende, keine Pause und keine Anerkennung ... die Sekretärin der Klinik B arbeitet jetzt schon länger als 8 h, ohne Mittagspause, gegessen wird nebenbei, meistens werden es 9 h und dann sollen es noch mehr werden? Wo soll das hinführen, wenn sie sich alles ohne Widerspruch aufdrücken lässt?
Aber gut, es wird erst einmal der BR gefragt
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.08.08, 18:17 Titel:
michelangela hat folgendes geschrieben::
ja, Mehrarbeit in den 8 h erledigen - d.h. Stress und Druck ohne Ende, keine Pause und keine Anerkennung
Ja, die Welt ist schlecht. Pausen zählen aber auch in einer guten Welt nicht zur Arbeitszeit.
michelangela hat folgendes geschrieben::
... die Sekretärin der Klinik B arbeitet jetzt schon länger als 8 h
Davon war bisher nicht die Rede.
michelangela hat folgendes geschrieben::
ohne Mittagspause, gegessen wird nebenbei
Sorry, aber da kann ich nur sagen 'selbst schuld'.
michelangela hat folgendes geschrieben::
meistens werden es 9 h und dann sollen es noch mehr werden?
Von neun Stunden war bisher nicht die Rede, und mehr als acht sollten es auch nicht werden. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
ja, Mehrarbeit in den 8 h erledigen - d.h. Stress und Druck ohne Ende, keine Pause und keine Anerkennung ... die Sekretärin der Klinik B arbeitet jetzt schon länger als 8 h, ohne Mittagspause, gegessen wird nebenbei, meistens werden es 9 h und dann sollen es noch mehr werden? Wo soll das hinführen, wenn sie sich alles ohne Widerspruch aufdrücken lässt?
Aber gut, es wird erst einmal der BR gefragt
Dem Arbeitgeber steht es frei, Leistungverdichtung zu verlangen. Wenn die Geschäftsführung die Entscheidung gefällt hat, ein Vollzeitsekretariat mit 2 h im Urlaub vertreten zu lassen, nimmt sie es in Kauf, das ggf. von der Vertretung Chaos hinterlassen wird. Diese Entscheidung verantwortet allein die Geschäftsführung, nicht die betroffenen Mitarbeiter.
Dem Arbeitnehmer steht es frei, in so einer Situation besonders auf die Einhaltung seiner Pausenzeiten zu achten, und pünktlich seinen Feierabend anzutreten.
Dem Arbeitnehmer steht es frei, seinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass bestimmte Arbeiten nun nicht mehr erledigt werden können.
Dem Arbeitnehmer wäre zu raten, um eine Anweisung zu bitten, welche konkreten Arbeiten nunmehr Priorität haben, und welche angesichts der Ausnahmesituation nicht mehr zu erledigen sind.
Der Arbeitnehmer handelt klug, wenn er "über Bande spielt", also z.B. auf bestimmten Arbeitsaufträgen vermerkt, dass diese "auf Anweisung von Professor X" oder "auf dringende Bitte von Dr. Y" liegenlassen werden sollte, weil zunächst ein anderer Arbeitsauftrag durchgeführt werden solle. Gegebenenfalls mag Dr. Z., dessen Auftrag nunmehr liegen blieb, bei der Klinikleitung laut werden.
Der Arbeitnehmer handelt dumm, wenn eine Phase, in der jemand fehlt, durch unbezahlte Mehrarbeit anderer Mitarbeiter sich die Vermutung der Geschäftsführung tatsächlich bestätigt, daß es auch ohne eine Vertretung, bzw. nur mit 2 Stunden Aufstockung einer Mitarbeiterin geht.
Ob die Verweigerung der Übernahme von zusätzlichen Tätigkeiten aus einer anderen Klinik möglich ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Arbeitsvertragslage nicht beurteilen.
Wenn die Übernahme von zusätzlichen Tätigkeiten aus einer anderen Klinik allerdings arbeitsvertraglich geschuldet ist, wird man wohl kaum eine zusätzliche Bezahlung verlangen können. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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