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McBody81 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 24.08.08, 08:32 Titel: 400€ Job - Regelung Krankheitsfall? |
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Arbeitnehmer hat einen Vertrag auf 400€-Basis unterschrieben, dieser sieht aber anders, als die "normalen" Verträge aus. Es ist nur ein Blatt, auf dem die Daten des AN stehen, wann er angefangen hat, Lohn und die Arbeitszeit. Zur Krankheitsregelung wird auf die Firmenfibel verwiesen und da steht nur drin, daß man sich am 1. Tag telefonisch melden muß und innerhalb der 3 Tagen die AU vorlegen muß. Bekommt AN dann Geld von der KK oder vom AG? Und wie sieht es im Falle einer AU aus bei krankem Kind?
Urlaub zB ist so geregelt: Wenn AN Urlaub will, muß er es mit den Kollegen absprechen und anmelden. Wenn es möglich ist, bekommt man frei, allerdings bekommt man dann auch keinen Lohn. Dies wird schon zum Grundgehalt angerechnet, wodurch der Stundenlohn höher ist.
Vielen Dank schon mal für die Infos. |
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Hogwarts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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ratte1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
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Verfasst am: 24.08.08, 21:11 Titel: |
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Hallo,
zum Anspruch auf Freistellung wegen Erkrankung des Kindes gilt § 45 SGB V s. hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Übersetzt: Der Arbeitgeber muss unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen seinen AN freistellen. Bezahlen muss der Arbeitgeber diese Zeit, wenn er es nicht ausgeschlossen hat (z.B. durch Tarfivertrag).
Die Krankenkasse zahlt nicht, da 400,-Euro-Jobber zum ausgeschlossenen Personenkreis nach § 45 SGB V gehören wird.
Freundliche Grüße
ratte1 |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 24.08.08, 21:41 Titel: Re: 400€ Job - Regelung Krankheitsfall? |
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McBody81 hat folgendes geschrieben:: | Dies wird schon zum Grundgehalt angerechnet, wodurch der Stundenlohn höher ist.
Vielen Dank schon mal für die Infos. |
Wenn sich der AG da mal nicht ins Bein geschossen hat.
MfG
Matthias |
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McBody81 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 25.08.08, 06:56 Titel: |
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Danke für die Links und Infos.
Das mit dem Urlaub wird man wohl so akzeptieren müssen, denn das hab ich jetzt schon öfters gehört, daß manche Arbeitgeber das so handhaben.
Zitat: | Hallo,
zum Anspruch auf Freistellung wegen Erkrankung des Kindes gilt § 45 SGB V s. hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Übersetzt: Der Arbeitgeber muss unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen seinen AN freistellen. Bezahlen muss der Arbeitgeber diese Zeit, wenn er es nicht ausgeschlossen hat (z.B. durch Tarfivertrag).
Die Krankenkasse zahlt nicht, da 400,-Euro-Jobber zum ausgeschlossenen Personenkreis nach § 45 SGB V gehören wird.
Freundliche Grüße
ratte1 |
AN ist familienversichert. Zahlt dann die KK im Falle, daß es der AG tarifvertraglich ausgeschlossen hat?[/quote] |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 25.08.08, 07:13 Titel: |
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McBody81 hat folgendes geschrieben:: | Danke für die Links und Infos.
Das mit dem Urlaub wird man wohl so akzeptieren müssen, denn das hab ich jetzt schon öfters gehört, daß manche Arbeitgeber das so handhaben.
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Was aber nicht heisst, dass es legal ist.
MfG
Matthias |
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McBody81 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 25.08.08, 07:54 Titel: |
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Ja, das ist mir klar! Aber das wird eh nicht auf Dauer sein. |
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WP FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2006 Beiträge: 445 Wohnort: Ruhrpott ..............................(da, wo er kocht)
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Verfasst am: 25.08.08, 14:36 Titel: |
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McBody81 hat folgendes geschrieben:: |
AN ist familienversichert. Zahlt dann die KK im Falle, daß es der AG tarifvertraglich ausgeschlossen hat? |
Nein.
Die Familienversicherung besagt nur, dass sie für Behandlungskosten usw. einsteht.
Für Lohnausfälle (AUB, Krankheit des Kindes usw.) gibt es keinen Ersatz.
Dafür müsste man mit eigenem Einkommen selbst versichert sein.
Nur dann wäre man i.S. von § 45 SGB V "Versicherter". _________________ Gruß
WP
.........Pssst ... Durch Anklicken des grünen Punktes unter meinem Namen vermeidest Du meinen Fluch ... |
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ratte1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
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Verfasst am: 25.08.08, 15:55 Titel: |
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McBody81 hat folgendes geschrieben:: |
AN ist familienversichert. Zahlt dann die KK im Falle, daß es der AG tarifvertraglich ausgeschlossen hat? | Nein.
Eine Zahlung von so genanntem Kinderkrankengeld setzt voraus, dass eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht. Eine Familienversicherung wird nach § 10 SGB 5 durchgeführt und für diesen Personenkreis ist der Anspruch auf Krankengeld explizit ausgeschlossen (§ 44 SGB 5).
Freundliche Grüße
ratte1 |
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