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Verfasst am: 24.08.08, 08:39 Titel: Mit Ausländischen Kfz legal nach Deutschland?
Hallo.
Da mir im Ausländerrecht keiner helfen konnte, versuche ich es einfach nochmal hier
Also mich interessiert folgender Fall:
Person A ist Ausländer (innerhalb EU) und Vater von Person B.
Nun möchte Person B mit dem im Ausland angemeldeten Auto von Person A nach Deutschland fahren und dort mit dem Kfz eine gewisse Zeit verbleiben.
Nur Person B ist deutscher Staatsbürger und besitzt einen festen Wohnsitz in Deutschland und einen temporären Wohnsitz im Ausland.
Ist es Person B gestattet sich mit dem Kfz in Deutschland aufzuhalten?
Ich sehe keine Gründe, die dagegen sprechen, dass B das Auto vom Fahrzeughalter A (ihrem/seinem Vater) in Deutschland fährt. Führerschein vorausgesetzt.
Und auch ein bisschen Steuerrecht (KFZ-Steuer) ...
Das Fahrzeug muß da angemeldet sein, wo es seinen regelmäßigen Aufenthalt hat.
Soll das Fahrzeug also dauerhaft/regelmäßig in Deutschland verbleiben (ich meine die Grenze sind 185 Tage), müsste es umgemeldet werden.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 24.08.08, 17:21 Titel:
Ich verschiebe (zunächst) mal zum Verkehrsrecht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
So vielen Dank erstmal.
Der Link war sehr informativ.
Nur scheinen mir diese beiden Aussagen etwas im Wiederspruch zu stehen:
Zitat:
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls noch § 3 Nr. 13 KraftStG von Bedeutung. Danach entfällt die Steuerbefreiung auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt eines Fahrzeugs im Inland, wenn das Fahrzeug u.a. von Personen benutzt wird, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Auch in diesem Fall liegt eine rechtswidrige Benutzung des Fahrzeugs vor mit der Folge, dass eine Kfz-Steuerpflicht entsteht.
Zitat:
Von verschiedenen Finanzämtern wird nun jedoch u.a. unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH vom 2.7.2002 (C-115/00) sowie des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2003 (13 K 8355/97), die Auffassung vertreten, dass eine Besteuerung von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft wegen widerrechtlicher Benutzung generell nicht mehr relevant sei und dass demnach bei Antreffen solcher Fahrzeuge kein Verstoß mehr gegen die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (Kfz-Steuer) vorlägen.
Person B hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt ja in Deutschland - somit würde ja die Steuerbefreiung entfallen. Gibt es eine Möglichkeit der Steuerpflicht nachzukommen ohne das Auto ummelden zu müssen?
Vll ist noch wichtig zu sagen, dass das Kfz sich nicht länger als durchgängig 90 Tage in Deutschland befindet und spätestens in einem Jahr wieder dauerhaft im Ausland sein wird.
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