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Vorgehen der Behörde bei Ablehnung einer Vorladung

 
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LPSU
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 10:14    Titel: Vorgehen der Behörde bei Ablehnung einer Vorladung Antworten mit Zitat

Hallo,

mich interessiert das Prozedere in folgendem gedachten Szenario:

Der Betroffene (B) bekommt einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf, auf einer BAB die Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h überschritten zu haben. Damit ist man im Bußgeldbereich und es gibt 3 Punkte. Beigefügt ist ein äusserst unscharfes Foto. B gibt den Verstoß nicht zu, da er auf dem Foto den Fahrer nicht erkennen kann.

Darauf erhält B von seiner örtlichen Polizeibehörde eine Vorladung zur persönlichen Anhörung als Betroffener. (Hier soll wohl die Person mit dem Foto verglichen werden?) Diese Vorladung wird nicht wahrgenommen, B beruft sich auf sein Recht, keine Angaben zur Sache zu machen.

Wie wird die Behörde weiter vorgehen, was sind die nächsten Schritte?
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deacone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann dir zwar nicht sagen, was der weitere Schritt ist - jedoch kann ich dir versichern, dass auch wenn der Ausdruck des Fotos sehr unscharf ist, ist die qualität der Bilder meistens sehr gut.

auch wenn es dich vll nicht viel weiterbringt könnte diese Information für dich nützlich sein Smilie
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 12:05    Titel: Re: Vorgehen der Behörde bei Ablehnung einer Vorladung Antworten mit Zitat

LPSU hat folgendes geschrieben::
Wie wird die Behörde weiter vorgehen, was sind die nächsten Schritte?


In der Regel schickt die Behörde einen Bußgeldbescheid.

Inkognito
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Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise kommt ein Polizist auch bei dir zu Hause mit dem Bild vorbei. Wenn du nicht zu Hause bist, kann er ja auch mal in der Nachbarschaft nachfragen, ob jemand die Person auf dem Bild erkennt.
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DefPimp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Moin.

Oder die Polizei fragt mal in der Nachbarschaft nach, wo der Betroffene denn arbeitet und schaut dort mal mit dem Foto vorbei. Sehr unangenehme Sache das...

Mfg DefPimp
_________________
Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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Danny001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meist bekommt man nur dann eine Vorladung, wenn die Beamten oder die Ordnugnsbehörde klingelt und keiner zu Hause ist. Die Beamten werfen in so einem Fall eine Vorladung in den Briefkasten.

Ein Bußgeldbescheid erfolgt erst einmal nicht, weil der Halter angegeben hat, er sei nicht gefahren und er würde die Person auf dem Foto nicht erkennen. Kommt die Behörde per örtliche Ermittlung und Vorladung nicht weiter, kann sie wie schon erwähnt in der Nachbarschaft fragen, oder im Einwohnermeldeamt sich das Lichtbild des Halters geben lassen.

Kann der Betroffene nicht bis zur Verfolgungsverjährung ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt. Dem Halter kann allerdings ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
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