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1 und 2 wollen uns scheiden lassen. Siehaben ein eigenes Haus in welchem sie gewohnt haben und welches sie beide abbezahlen. 1 ist vor 8 Monaten ausgezogen, unser Sohn (6) lebt bei 2. Sie konnten uns über die Aufteilung des Hauses, bzw. die Überschreibung an 2 nicht einigen, sodass nun der Verkauf ansteht. Die Anwältin von 2 meinte am Anfang, dass ihre Gebühren sich nach dem Wert des Streites richten und dass es teuer werden könnte, wenn sie sich damit befassen muss, wie das Haus zu verwenden sei.
Mehr Info gab es nicht.
Vor ca. 2 Monaten wurde es mit dem Verkauf konkreter und 2 bat ihre Anwältin, dem 1 zu schreiben, dass verkauft werden müsste, dass 2 es an einen Makler geben möchte, dass 1 seinen restlichen Hausrat holen solle und wie der Erlös zu teilen sei. 1 antwortete hierauf und es kam zum Streit. Das Haus ist noch nicht verkauft, man streitet sich derzeit schriftlich über die Aufteilung des zu erwartenden Erlöses.
Nun bekommt 2 eine Abschlagsrechnung in Höhe von 3.500,00€ von ihrer Anwältin, da diese meint, den Verkehrswert des Hauses nun als Grundlage für ihre Gebühren nehmen zu können.....
. Die Anwältin von 2 meinte am Anfang, dass ihre Gebühren sich nach dem Wert des Streites richten und dass es teuer werden könnte, wenn sie sich damit befassen muss, wie das Haus zu verwenden sei.
Nun bekommt 2 eine Abschlagsrechnung in Höhe von 3.500,00€ von ihrer Anwältin, da diese meint, den Verkehrswert des Hauses nun als Grundlage für ihre Gebühren nehmen zu können.....
2 findet, dass dies sehr viel Geld ist...
Kann die Anwältin dies von 2 verlangen?
Wenn das Haus entsprechend viel Wert ist, ja. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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