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Widerspruch gegen Nachprüfung

 
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Dawidh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 21:44    Titel: Widerspruch gegen Nachprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin Schüler der 10.Klasse an einem Gymnasium in NRW und ich habe letzten Freitag meine Nachprüfung in Chemie absolviert.Ich war eigentlich gut vorbereitet und mir auch sicher das ich die Prüfung schaffe.Während der Prüfung habe ich aber einige Fragen nicht richtig verstanden und konnte sie dementsprechend auch nicht gut beantwortet.Im Nachhinein ist mir klar wie das zustande kommt.Ich hatte an dem Morgen starke allergische Beschwerden (unter anderem in Form von Asthma) und habe darauf hin meine Medikamente genommen.Nun sind meine Eltern und ich, sowie meine Ärzte uns relativ sicher das die eingenommen Medikamente (auch Antihistaminika) meine Leistung beeinträchtigt haben.
Jetzt werden einige natürlich fragen warum ich nicht vorher gesagt habe das es mir nicht gut geht.Zum einen habe ich meine Medikamente genommen damit es mir besser geht und ich für die Prüfung fit bin und zum anderen ist es für mich als chronisch kranken ja völlig normal meine Medikamente einzunehmen und ich war mir deshalb in dem Moment überhaupt nicht über mögliche Nebenwirkungen bewusst.Nun haben wir Widerspruch eingereicht und haben ähnlich argumentiert.Zudem liegt ein Attest meines Hausarztes sowie ein "Gutachten" eines Allergologen bei.Jetzt ein paar Fragen...Wie sieht die Rechtslage bei nachträglichen Attesten aus?Kann die Schule meinen Widerspruch ohne ihn zu prüfen einfach an die Bezirksregierung weiter schicken (die Schulleiterin hatte so eine Andeutung gemacht)?Was hat man falls der Widerspruch von der Schule und der Bezirksregierung abgelehnt wird sonst noch für Möglichkeiten und wie stehen die Chancen?Das Problem ist das alles ziemlich schnell geschehen muss da ich ja momentan noch in der 10 anstatt der Oberstufe bin und das ja auch alles noch mal dauert bis die Nachprüfung wiederholt ist...
Schon mal danke im vor raus!

Grüße
David
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 23:50    Titel: Re: Widerspruch gegen Nachprüfung Antworten mit Zitat

Dawidh hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich bin Schüler der 10.Klasse an einem Gymnasium in NRW und ich habe letzten Freitag meine Nachprüfung in Chemie absolviert.Ich war eigentlich gut vorbereitet und mir auch sicher das ich die Prüfung schaffe.Während der Prüfung habe ich aber einige Fragen nicht richtig verstanden und konnte sie dementsprechend auch nicht gut beantwortet.Im Nachhinein ist mir klar wie das zustande kommt.Ich hatte an dem Morgen starke allergische Beschwerden (unter anderem in Form von Asthma) und habe darauf hin meine Medikamente genommen.Nun sind meine Eltern und ich, sowie meine Ärzte uns relativ sicher das die eingenommen Medikamente (auch Antihistaminika) meine Leistung beeinträchtigt haben.
Jetzt werden einige natürlich fragen warum ich nicht vorher gesagt habe das es mir nicht gut geht.Zum einen habe ich meine Medikamente genommen damit es mir besser geht und ich für die Prüfung fit bin und zum anderen ist es für mich als chronisch kranken ja völlig normal meine Medikamente einzunehmen und ich war mir deshalb in dem Moment überhaupt nicht über mögliche Nebenwirkungen bewusst.Nun haben wir Widerspruch eingereicht und haben ähnlich argumentiert.Zudem liegt ein Attest meines Hausarztes sowie ein "Gutachten" eines Allergologen bei.Jetzt ein paar Fragen...Wie sieht die Rechtslage bei nachträglichen Attesten aus?
Die Schule ist nicht verpflichtet, das anzuerkennen.
Zitat:
Kann die Schule meinen Widerspruch ohne ihn zu prüfen einfach an die Bezirksregierung weiter schicken (die Schulleiterin hatte so eine Andeutung gemacht)?
Ja, sie kann. Wenn die Schulleitung mit der Fragestellung überfordert ist, holt sie sich Informationen bei der übergeordneten Behörde. Was an der einen Schule ein "Präzedenzfall" wäre, kann für andere Schulen schon längst "durchentschieden" sein. Und aus Gründen der Gerechtigkeit (gleiches Recht für alle) fragt man halt nach.
Zitat:
Was hat man falls der Widerspruch von der Schule und der Bezirksregierung abgelehnt wird sonst noch für Möglichkeiten und wie stehen die Chancen?
Prozessieren: Anwalt nehmen und klagen. Chancen? Scuh Dir doch bitte jemanden mit funktionierender Kristallkugel ...
Zitat:
Das Problem ist das alles ziemlich schnell geschehen muss da ich ja momentan noch in der 10 anstatt der Oberstufe bin und das ja auch alles noch mal dauert bis die Nachprüfung wiederholt ist...
Schon mal danke im vor raus!

Grüße
David
Stell' Dich schon mal auf den Verbleib in der 10. ein ...
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Dawidh
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Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
ich habe noch mal eine wichtige Frage...mein Anwalt fragte meinen Vater heute ob wir von der Schule irgendwas schriftliches bekommen hätten das ich die Nachprüfung nicht bestanden habe...ein entsprechendes Schreiben gibt es nicht...wir wurden daher auch weder mündlich noch schriftlich über unser Wider Rufsrecht und die Frist belehrt...hat das juristisch irgendwas zu sagen das wir nichts schriftliches haben?
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ChrisR
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

das hätte euer Anwalt doch eigentlich beantworten können, oder nicht?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dawidh hat folgendes geschrieben::
Hi,
ich habe noch mal eine wichtige Frage...mein Anwalt fragte meinen Vater heute ob wir von der Schule irgendwas schriftliches bekommen hätten das ich die Nachprüfung nicht bestanden habe...ein entsprechendes Schreiben gibt es nicht...wir wurden daher auch weder mündlich noch schriftlich über unser Wider Rufsrecht und die Frist belehrt...hat das juristisch irgendwas zu sagen das wir nichts schriftliches haben?

Bei einer nicht bestandenen Nachprüfung gibt es kein Widerrufsrecht und keine Frist. Durchgefallen ist durchgefallen; Mitteilung der Note genügt.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Dawidh
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Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::

Bei einer nicht bestandenen Nachprüfung gibt es kein Widerrufsrecht und keine Frist. Durchgefallen ist durchgefallen; Mitteilung der Note genügt.


Und genau das stimmt nach dem was ich alles im Internet gelesen habe nicht!
Es gibt eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen und falls man nicht belehrt wurde verlängert sich diese auf ein Jahr
Mir geht es aber darum ob das ein Formfehler der Schule ist und ob das juristisch Auswirkungen hat bzw. ob man der Schule anhaften kann das es keine Schreiben gibt
Weder über die nicht bestandene Prüfung noch eine Rechtsbelehrung
Der Anwalt konnte mir das ganze nicht beantworten da ihm mein Vater fälschlicher Weise gesagt hat man hat wohl was bekommen (er wusste das nicht mehr genau und hat ihm das auch gesagt)
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dawidh hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::

Bei einer nicht bestandenen Nachprüfung gibt es kein Widerrufsrecht und keine Frist. Durchgefallen ist durchgefallen; Mitteilung der Note genügt.


Und genau das stimmt nach dem was ich alles im Internet gelesen habe nicht!
Es gibt eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen und falls man nicht belehrt wurde verlängert sich diese auf ein Jahr

Einspruch oder Widerspruch ist nun aber etwas ganz anderes als ein Widerruf, nach dem oben gefragt wurde.
Zitat:
Mir geht es aber darum ob das ein Formfehler der Schule ist und ob das juristisch Auswirkungen hat bzw. ob man der Schule anhaften kann das es keine Schreiben gibt
Der Schüler weiß doch, das er durchgefallen ist. Das reicht. "Anhaften" ist nicht zulässig - weder mit Klebstoff noch mit Kaugummi.
Zitat:
Weder über die nicht bestandene Prüfung noch eine Rechtsbelehrung
Über die rechtlichen Folgen eines Nicht-Bestehens wird normalerweise vor der Nachprüfung informiert - nicht hinterher.
Zitat:
Der Anwalt konnte mir das ganze nicht beantworten da ihm mein Vater fälschlicher Weise gesagt hat man hat wohl was bekommen (er wusste das nicht mehr genau und hat ihm das auch gesagt)
Der Anwalt kann nur so gut sein, wie die Informationen, die er bekommt.
_________________
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Dawidh
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Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::


Einspruch oder Widerspruch ist nun aber etwas ganz anderes als ein Widerruf, nach dem oben gefragt wurde.


Tut mir leid..Menschen machen halt Fehler


Zitat:
Mir geht es aber darum ob das ein Formfehler der Schule ist und ob das juristisch Auswirkungen hat bzw. ob man der Schule anhaften kann das es keine Schreiben gibt


mitternacht hat folgendes geschrieben::

Der Schüler weiß doch, das er durchgefallen ist. Das reicht. "Anhaften" ist nicht zulässig - weder mit Klebstoff noch mit Kaugummi.

Nochmal es geht um die nicht gegebene Rechtsbelehrung


Zitat:
Über die rechtlichen Folgen eines Nicht-Bestehens wird normalerweise vor der Nachprüfung informiert - nicht hinterher.


Wurde es aber nicht...und jetzt?
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schaue doch mal hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/VVzAPO-SI.pdf
Zitat:
"22.5.2 Die Schule teilt den Eltern das Ergebnis einer nicht bestandenen
Nachprüfung schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit."

Und wieso erst jetzt?
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/Leistungsbewertung/FAQNachprfg/NPTermin.html
Zitat:
Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt.

mfg

Heini
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Dawidh
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Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal vielen Dank für die Info...das ist doch genau das was ich gesucht habe
Und damit hat die Schule gegen ihr eigenes Schulgesetz verstoßen...nicht der einzige Formfehler im Zusammenhang mit dieser Prüfung
Die Frage ist jetzt halt nur in wie weit das von Bedeutung ist das die Schule dagegen verstoßen hat...
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Die Frage ist jetzt halt nur in wie weit das von Bedeutung ist das die Schule dagegen verstoßen hat...

Ein Gespräch mit dem Schulleiter könnte ihn wegen der Nichteinhaltung der Vorschriften dazu bewegen, seine Meinung zu ändern so das er dir noch eine 2. Chance gibt. Eventuell hilft da noch ein Gespräch mit der Schulaufsicht.

Für die individuell Beratung suchst du dir einen Anwalt für Verwaltungsrecht und besprichst den Sachverhalt mit ihm.

Alles weitere wird dir dein Anwalt erklären können.

Mit freundlichen Grüßen


Heini
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