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Moin fatmike,
ne, da sind nur die auszuführenden Tätigkeiten zu beschreiben. _________________ Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner
Ich kennen keine Formvorschriften für Stellenbeschreibungen, vielleicht gibt es da welche in best. Tarifverträgen.
Oft sind aber ja z.b. die Zeitanteile der verschiedenen Tätigkeiten aufgeführt und in meinen Augen ist es sinnvoll, dass man erkennt, dass diese Stellen nicht von einer Vollzeitkraft belegt ist.
Das Problem ist halt, dass Stellen und Personen oft nicht wirklich sauber zu trennen sind. Viele Stellen gibt es nur so weil es die Menschen gibt die sie ausfüllen. D.h. man wurde irgendwann eingestellt und dann wurde einem die Aufgabe übertragen und dann mal die. Wenn der Mitarbeiter dann ausscheidet würde man diese Stelle dann so wohl garnicht mehr ausschreiben bzw. sowieso keinen finden der genau diese Sachen machen könnte die vielleicht garnicht fachlich zusammen gehören. Das ist dann halt der unterschied zwischen Theorie und Praxis und auch das grosse Problem bei der Thema Stellenbeschreibungen gerade in eher kleinen Betriebseinheiten in dem halt nicht für jeder Aufgabe 1 oder auch 1/2 Person eingestellt wird..
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