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Zu viele Freistunden (NRW)

 
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philanthropy
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Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 14:38    Titel: Zu viele Freistunden (NRW) Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht sicher, ob das hier das richtige Forum ist, aber was soll's...

Bin jetzt in der 13, und hab vor 2 Wochen meinen neuen Stundenplan bekommen. Naja, jetzt musste ich feststellen, dass die Pläne ziemlich ungerecht ausgefallen sind. Einige Schüler haben gar keine Freistunden und können jeden tag nach der 7. o. 8. Std. abziehen, wobei sie natürlich erst zur 3. oder 5. Std. kommen müssen.
Ich hingegen habe im Durchscnitt ganze 16(!) Freistunden pro Woche. Und das bei gerade mal 33 Unterrichtsstunden, was das Ganze auf satte 49 Std. im Schnitt bringt. Ich habe immer zur 1. Std. und jeden Tag ausser Fr. nicht unter 10 Std.. Da ich dazu auch noch in der Provinz lebe, streckt sich ein Schultag, inklusive Schulwege, schon mal auf 13-14 "echte" Stunden.

Mich würde nur interressieren, ob das überhaupt sein kann? Gibt es irgendeine schul-rechtliche Regelung bzgl. der Anzahl an Freistunden, die man haben darf?

EDIT: Im schulgesetz von 05 steht glaube ich nichts...
http://www.hlg-do.de/downloads/Schulgesetz.pdf
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schau mal hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf
und hier: Schulgesetz stand 2008
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
Ich hoffe damit geholfen zu haben.

mfg

Heini
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philanthropy
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Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für links!

Leider sind in keinem der beiden Dokumente Hinweise zu finden. Vielleicht sollte man auf höherer Ebene suchen? Zählt der Schulbesuch als Arbeit oder Beschäftigung? Sicherlich gibt es irgendwo eine Regelung, die bestimmt, wie lang ein Arbeitstag dauern darf?

Ich habe keine Ahnung, wo man die Suche beginnen soll...
Vielleicht wäre es auch einfacher, mich an die Schulleitung zu wenden.

Dennoch wäre ich für jeden Hinweis dankbar! Mittlerweile habe ich kaum Zeit überhaupt Hausaufgaben zu machen... Traurig
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/pausen_erlass.pdf
2.6 Pausenzeiten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
sollen sich an § 11 Abs. 1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) orientieren.
http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/

mfg

Heini
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philanthropy
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Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die links.

Ich weiß deine Mühe zu schätzen, aber in § 11 Abs. 1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz
wird nur die mindest Zeit der Pausen festgelegt. Ich habe nur leider viel zu viele Freistunden. Freizeit habe ich jedoch nicht wirklich. Es mag paradox klingen, aber die ganzen Pausen sind belastender als der Unterricht. Da mein Schulweg so lang ist, bleibt mir oft nichts anders übrig, als in der Stadt rumzugammeln.
Die Problematik scheint nicht wirklich abgedeckt zu sein.

Allerdings, falls der Schulweg zum Schultag gezählt würde, dann wäre mir bei einem 13-std. tag keine 12.std freizeit gewährt. Vielleicht irre ich mich auch.

Ich werd mich bei Gelegenheit mal mit der Schulleitung in Verbindung setzen.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo philanthropy,
Zitat:

Ich werd mich bei Gelegenheit mal mit der Schulleitung in Verbindung setzen.
Das ist prinzipiell eine gute Idee, weil der Schulleiter letztendlich für die Stundenplangestaltung verantwortlich ist. Meistens liegt die tatsächliche praktische Arbeit aber bei einem Stellvertreter. Der wird von sich aus darauf achten, dass möglichst wenig Hohlstunden entstehen. Und er wird es sicher mehr schätzen, wenn man wegen eines Problems zuerst ihn selbst fragt, bevor man sich bei seinem Vorgesetzten über seine Arbeit beschwert. Vielleicht ist ihm das Problem noch gar nicht bewusst.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ob sowas dahinter steckt?
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=156361
Bei meiner Schwester ist es nämlich insofern ähnlich, als dass es erheblich mehr Nachmittagsunterricht gibt als noch zu meiner Schulzeit. Es wäre leider wieder einmal nichts neues, dass die Politik die Konsequenzen ihrer Entscheidungen im Bereich Schule häufig nicht zuendedenkt.
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