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Ausstellung eines Ersatzes für den Fahrzeugbrief

 
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Core²
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Anmeldungsdatum: 27.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 08:54    Titel: Ausstellung eines Ersatzes für den Fahrzeugbrief Antworten mit Zitat

Hallo miteinander!

Ich habe zur Zeit folgendes Problem...
Ich habe mein altes KFZ auf Raten verkauft und den Fahrzeugbrief als Sicherheit einbehalten, bis die letzte Rate gezahlt wurde.
Nun hat der "Käufer" des KFZ bei der Behörde eine Verlusterklärung unterschrieben, dass er den KFZ-Brief verloren habe (wohlwissentlich, dass sich dieser bei mir befindet) und hat daraufhin mein KFZ weiter veräußert, mit dem Ersatzbrief und ich warte heute noch auf die letzten Raten...
Bei der Behörde war ich schon, die unmittelbar die Polizei informiert hat...
Haben Sie mir vielleicht ein paar Tipps, was ich jetzt tun kann/muss?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank

mfg

Core²
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nun, der Kaufvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Käufer besteht ja weiter, Sie können also Vertragserfüllung verlangen, ggf. auch einklagen.

Dass der Käufer strafrechtlich belangt werden kann (§ 156 StGB: Falsche Versicherung an Eides statt), dafür haben Sie ja bereits gesorgt, darum wird sich nun die Staatsanwaltschaft kümmern.

gez. Lempel
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